
Uppps... Jetzt fangen wir aber an zu schwitzen

Meines Erachtens ein absolut oberflächlicher Artikel, der nur dazu dienen kann, die Bikergemeinde zu verunsichern. Über die moralischen Aspekte eines fehlenden Katalysators möchte ich hier nicht nachdenken, aber ist es nicht so, dass der Artikel nur auf die Bikes zutrifft, denen eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes erteilt wurde??? Mein Moped, gekauft als deutsches Modell bei einem deutschen Händler mit deutschem Garantiepass besitzt eine Betriebserlaubnis nach e4*92*schlach*mich*tod und die kann wohl kaum erlischen, wenn ich ein e-konformes Bauteil dran nagele?!
Es erscheint mir jedoch nunmehr sinnvoll zu sein, eine Kopie meines Briefes mitzuführen, um damit einigen Mitarbeiter der grün gekleideten Rennleitung die Sorgenfalten aus dem Gesicht zu bügeln...
Es gibt Regelungsbedarf! Aber lasst sie nur regeln! Nichts davon kann nachträglich greifen und somit verbrenne ich weiterhin genussvoll meinen Kraftstoff und verblase die schändlichen Reste ungereinigt. Bei dem jämmerlichen Anteil abgasgereinigter Mopeds hält sich mein schlechtes Gewissen in Grenzen, sogar in sehr engen Grenzen

Hand zum Gruß
Euer SV-Markus