Und wieder geht eine dahin....
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Entrox
Und wieder geht eine dahin....
Hallo!
Freitag hat es sich mit meiner SV650 K3 erledigt. Ein Autofahrer fuhr mir aus einer Parkplatzausfahrt heraus direkt vor´s Moped. Ich schätze mal, der Rahmen hat es nicht so richtig überstanden. Ansonsten viele Kleinteile hinüber. Die Gegnerversicherung scheint aber zahlen zu wollen. Das ist ja schonmal positiv. Das heißt, ich darf die ganzen Umbauten jetzt noch ein drittes mal machen! Langsam wirds langweilig...
Freitag hat es sich mit meiner SV650 K3 erledigt. Ein Autofahrer fuhr mir aus einer Parkplatzausfahrt heraus direkt vor´s Moped. Ich schätze mal, der Rahmen hat es nicht so richtig überstanden. Ansonsten viele Kleinteile hinüber. Die Gegnerversicherung scheint aber zahlen zu wollen. Das ist ja schonmal positiv. Das heißt, ich darf die ganzen Umbauten jetzt noch ein drittes mal machen! Langsam wirds langweilig...
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Dulli
Warum icht gleich ne neue nehmen? Wenn der Rahmen was abbekommen hat, ist`s sicher ein Totalschaden.... dann sollte die Gegnerversicherung doch gut zahlen!?!?!?!?!
Mich hat`s im Mai am Horner Kreisel erlegt... dummerweise war ich da Schuld, da ich jemandem Aufgefahren war
Kopf hoch, das nächste Bike kommt bestimmt.......
Mich hat`s im Mai am Horner Kreisel erlegt... dummerweise war ich da Schuld, da ich jemandem Aufgefahren war
Kopf hoch, das nächste Bike kommt bestimmt.......
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Entrox
Wenn das Geld da ist, wird es auf jeden Fall das gleiche Moped, soviel ist schonmal sicher. Zum glück habe ich noch mein altes Bike.
Diesmal tat der Sturz auch richtig weh. Ich bin ja schon ein paar male davor abgeschmiert, aber irgendwie hatte ich da mehr Glück (zugegeben: eigentlich hatte ich auch dieses mal Glück, wenn man bedenkt, das ich nur Jeans+Sweatshirt anhatte).
Diesmal tat der Sturz auch richtig weh. Ich bin ja schon ein paar male davor abgeschmiert, aber irgendwie hatte ich da mehr Glück (zugegeben: eigentlich hatte ich auch dieses mal Glück, wenn man bedenkt, das ich nur Jeans+Sweatshirt anhatte).
Also dazu fällt mir nichts ein außer: Selber schuld!Entrox hat geschrieben: (zugegeben: eigentlich hatte ich auch dieses mal Glück, wenn man bedenkt, das ich nur Jeans+Sweatshirt anhatte).
Sorry aber das konnte ich mir nicht verkneifen. Hast schon mal dran gedacht, wie dankbar evtl. deine Retter sind, wenn sie dich aus solchen Klamotten rausschälen müssen falls mehr passiert ist?
Lieben Gruß von Mic
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Markus SVS
Einen kleinen Denkzettel bekommt er ja jetzt schon. Mit Schutzkleidung hätte selbige noch bezahlt bekommen und hätte sogar noch ein Recht auf Schmerzensgeld gehabt.SV-Schnitte hat geschrieben:Also dazu fällt mir nichts ein außer: Selber schuld!Entrox hat geschrieben: (zugegeben: eigentlich hatte ich auch dieses mal Glück, wenn man bedenkt, das ich nur Jeans+Sweatshirt anhatte).
wieso? es besteht keine Pflicht zum Tragen von Sicherheitsklamotten.Markus SVS hat geschrieben:Einen kleinen Denkzettel bekommt er ja jetzt schon. Mit Schutzkleidung hätte selbige noch bezahlt bekommen und hätte sogar noch ein Recht auf Schmerzensgeld gehabt.
Er bekommt seine Sachen bezahlt und auch Schmerzensgeld u.s.w.
die Blödheit, so leichtsinnig rumzufahren, ist eine ganz andere Geschichte!
1992 Rinderwahn,
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona auch überlebt
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona auch überlebt
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Markus SVS
Es besteht keine Pflicht, trotzdem zeigt die Vergangenheit das die Richter dir kein Schmerzensgeld zusprechen wenn sich die Verletzungen mit Schutzkleidung vermutlich nicht passiert werden. Wird leider in Deutschland so gehandhabtAldo hat geschrieben:wieso? es besteht keine Pflicht zum Tragen von Sicherheitsklamotten.Markus SVS hat geschrieben:Einen kleinen Denkzettel bekommt er ja jetzt schon. Mit Schutzkleidung hätte selbige noch bezahlt bekommen und hätte sogar noch ein Recht auf Schmerzensgeld gehabt.
Er bekommt seine Sachen bezahlt und auch Schmerzensgeld u.s.w.
die Blödheit, so leichtsinnig rumzufahren, ist eine ganz andere Geschichte!
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Lessa
es ist richtig das in deutschland nur mit schutzkleidung ein schmerzensgeld zugesprochen wird. die versicherungen argumentieren hier folgendermassen:
ohne schutzkleidung geht ein motorradfahrer bewusst! ein erhöhtes risiko ein
und damit fallen klamotten ersetzten und schmerzensgeld hinten runter.
ist übrigens das gleiche wenn man mit dem auto im winter auf blanker fahrbahn fährt. auch da ist es nicht sicher das die versicherung zahlt. mit der selben begründung: autofahrer geht in dem fall ein bewusst! erhöhtes risiko ein.
ohne schutzkleidung geht ein motorradfahrer bewusst! ein erhöhtes risiko ein
und damit fallen klamotten ersetzten und schmerzensgeld hinten runter.
ist übrigens das gleiche wenn man mit dem auto im winter auf blanker fahrbahn fährt. auch da ist es nicht sicher das die versicherung zahlt. mit der selben begründung: autofahrer geht in dem fall ein bewusst! erhöhtes risiko ein.
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Entrox
Also das "Hauptschmerzproblem" war eigentlich die Gehirnerschütterung und davor hätte mich wohl weder Schutzhöschen noch Schutzjäckchen bewahrt. Dadurch das ich das Glück hatte, trotz der atemberaubenden Geschwindigkeit von 40-50kmh nicht hunderte Meter über den Straßenbelag zu schlittern, gab es außer der Gehirnerschütterung auch keine größeren Probleme.Also dazu fällt mir nichts ein außer: Selber schuld!
Jetzt bekomme ich dafür meine "Nichtschutzkleindung" bezahlt und woher Du das Gerücht hast, das mein Recht auf Schmerzensgeld verwirkt ist, möchte ich fast gar nicht wissen.Mit Schutzkleidung hätte selbige noch bezahlt bekommen und hätte sogar noch ein Recht auf Schmerzensgeld gehabt.
Also ich habe keine Ahnung, was ein Richter zu meinem Fall sagen würde, aber da die gegnerische Versicherung kein Problem mit meinen Vorderungen hat, ist mir das schlichtweg egal.Es besteht keine Pflicht, trotzdem zeigt die Vergangenheit das die Richter dir kein Schmerzensgeld zusprechen wenn sich die Verletzungen mit Schutzkleidung vermutlich nicht passiert werden. Wird leider in Deutschland so gehandhabt Müsstest du beim googeln auch ein paar Urteile finden können.
Dann bin ich jetzt Deutschlands große Ausnahme, was Schadensersatz und Schmerzensgeld angeht. Und wieder Glück gehabt....es ist richtig das in deutschland nur mit schutzkleidung ein schmerzensgeld zugesprochen wird. die versicherungen argumentieren hier folgendermassen:
Na zum Glück geht man ja nicht bewußt ein Risiko ein, wenn man überhaupt Motorrad fährt... Mit Schutzkleidung ist man ja annähernd so sicher wie im Auto...ohne schutzkleidung geht ein motorradfahrer bewusst! ein erhöhtes risiko ein
Ich will ja niemandem zu Nahe treten, aber ein paar der Antworten auf meinen Beitrag waren wohl eher Schüsse ins Blaue oder?
Wurde das unendlich durchgekaute Thema Schutzkleindung nicht mit dem Schlußsatz zu Grabe gertragen, das es zwar blöd und unverantwortlich ist, ohne Schutzkleidung zu fahren, aber das es auch jedem seine eigene Entscheidung ist? Kommt diese Thema jetzt jedesmal auf, sobald ein Zipfel Jeansstoff erwähnt wird?
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Lessa
hey entrox,
fakt ist : meinem schwager ging es genau so.
vieleicht hast du glück gehabt, vieleicht ist es von versicherung zu versicherung unterschiedlich ob gezahlt wird oder nicht.
freu dich das der richter in deinem sinne entschieden hat
ich dachte immer auf dem motorrad wäre man sicherer als in ner dose 
fakt ist : meinem schwager ging es genau so.
vieleicht hast du glück gehabt, vieleicht ist es von versicherung zu versicherung unterschiedlich ob gezahlt wird oder nicht.
freu dich das der richter in deinem sinne entschieden hat
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Markus SVS
@Entrox
Das sind keine Gerüchte und wenn die Versicherung das alles so zahlt ist das die grosse Ausnahme und dann hast du richtig Glück im Unglück. Fakt ist das du rechtlich schlechte Chancen hast wenn es drauf ankommt.
EDIT:
Hier noch ein kleines Fallbeispiel von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig; Berlin
Das sind keine Gerüchte und wenn die Versicherung das alles so zahlt ist das die grosse Ausnahme und dann hast du richtig Glück im Unglück. Fakt ist das du rechtlich schlechte Chancen hast wenn es drauf ankommt.
EDIT:
Hier noch ein kleines Fallbeispiel von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig; Berlin
Uneinsichtige Gurt- und Helmmuffel werden mit Hilfe von Buß- und Verwarnungsgeldern zur Raison gebracht. Auch in Hinblick auf die Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche hat dieser Menschenschlag Einnahmeverluste hinzunehmen. Doch wie sieht es aus im folgenden Fall:
Unmittelbar nach dem Aufwachen fällt Wilhelm Brause ein, daß ihm das zweit- und drittwichtigste in seinem Leben fehlt: Tabak und Kaffee. Noch völlig im Tran greift er nach seinem Jethelm, steigt auf die V-Max und brezzelt los zur nahegelegenen Tankstelle. Für die kurze Strecke in die Kombi? Vergiß es! Boxershorts und Muscleshirt reichen ebenso wie die Badelatschen. Es gelingt Wilhelm, trotz Nikotin- und Koffeinentzug heil an der Tankstelle anzukommen, bezahlt wird - wie im Werbefernsehen - mit der Karte, nur nicht so lasziv. Ein kurzer small talk mit dem Tankwart, dann schlurft Brause noch rauchend zum Mopped. Er genießt die frische Luft auf der Haut und tuckert gemütlich vor sich hin, als von links Bulli Bullmann mit seinem 30 Tonner auf die Hauptstraße einbiegt. Durch die überlange Nachtfahrt völlig übermüdet, sieht Bullmann den vorfahrtsberechtigten Moppedfahrer nicht. Brause gelingt es so eben gerade, einen Zusammenstoß mit dem Truck zu verhindern, überbremst aber dabei das Vorderrad und rutscht auf seinem eigenen Hinterteil hinter der V-Max her und knapp am LKW vorbei. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: In der Poliklink, wo man ihm den Splitt aus dem Gesäß operiert, beide Knie- und beide Ellenbogengelenke ruhigstellt sowie diverse andere Blessuren an Händen und Füßen verarztet. Die Tränen sind noch nicht ganz getrocknet, als Brause auch nach Verdienstausfall, Ersatz der von ihm zutragenden Heilungskosten und Schmerzensgeld von Bullmanns Haftpflichtversicherer schreit.
Was muß gezahlt werden? Hinsichtlich des Sachschadens an Mopped, Kaffee und Badelatschen gibt's keine Probleme. Schwierigkeiten macht der Versicherer wegen der Personenschäden sowie wegen der daraus resultierenden Folgeschäden. Hätte Wilhelm die empfohlene Schutzkleidung getragen, wäre ihm mit großer Wahrscheinlichkeit nichts passiert, argumentiert der Regulierer. Für Brause stellt sich die Frage, ob er nun vollen Anspruch, keinen Anspruch oder wegen Mitverschuldens nur einen Teilanspruch durchsetzen kann. Zunächst einmal ist festzuhalten, daß Wilhelm sich absolut im Einklang mit gesetztem Recht befunden hat. (Noch) gibt es keine Norm, die - außer den Helm - Schutzkleidung obligatorisch vorschreibt. Dementsprechend hat er also keinen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten begangen.
Oder doch? Das Amtsgericht Hannover hat am 15.2.97 entschieden: "Hat ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall Riß- und Schürfwunden erlitten, weil er keine Schutzkleidung und Schutzschuhe getragen hat, so sind die Riß- und Schürfwunden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht zu berücksichtigen." Klarer Fall, könnte man meinen. Doch möge man sich andererseits folgenden Satz einmal durch den Kopf gehen lassen: "Einem Kraftfahrzeuginsassen, dessen Unfallverletzungen durch die Benutzung des Sicherheitsgurtes vermieden oder vermindert worden wären, kann das Nichtangurten nur dann nicht [...] als Mitverschulden angelastet werden, wenn für ihn [...] keine Gurtanlegepflicht bestand." meinte der BGH am 29.9.92 Oder diesen: "Einem Taxifahrer, der einen Fahrgast befördert und deswegen nicht angegurtet ist, kann zivilrechtlich ein Mitverschulden nicht entgegengehalten werden." attestiert das AG Köln am 30.3.1990.
Überträgt man die BGH- und die AG-Entscheidungen auf Brauses Fall, könnte man eigentlich zum Ergebnis kommen, daß eine Mithaftung Brauses nicht in Betracht kommt, da eine (gesetzliche) Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung nicht besteht, genauso wie für die beiden verletzten Autofahrer keine Anschnallpflicht bestand. Dem ist allerdings nicht so. Denn beide Fälle unterscheiden sich in einem maßgeblichen Punkt von dem Brause-Fall: Grundsätzlich bestand/besteht eine - gesetzliche - Verpflichtung zum Anschnallen; aber ausnahmsweise waren die Verletzten ausdrücklich von dieser Pflicht befreit: Im BGH-Fall gestattete der Gesetzgeber der Frau aus gesundheitlichen Gründen, im AG-Fall der Taxifahrer aus Eigensicherungsgründen den Gurt nicht zu tragen. Für Motorradfahrer besteht zwar keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung, aber es gibt auch keinen Rechtssatz, der sagt, sie können auf diesen Schutz verzichten.
Zusammengefaßt bedeutet dies, daß Brause in dem oben stehenden Fall eine Mitverschuldensqoute an seinen Verletzungen und den daraus resultierenden Folgeschäden zu tragen haben wird. Die Höhe der Quote dürfte bei 1/3 bis zu 1/2 des Gesamtschadens liegen. Nur wenn Brause nachweisen kann, daß er aus gesundheitlichen Gründen - zum Beispiel wegen einer Protektorenallergie- keine Schutzkleidung tragen konnte, könnte er Erfolg haben. Es gibt eigentlich keinen - vernünftigen (!) - Grund, auf das Tragen von Schutzkleidung zu verzichten, auch nicht auf Kurzstrecken und auch nicht für Rollerfahrer.
Gönnen wir uns also wenigstens ein Mindestmaß an Knautschzone, wenn wir auf's Moped steigen, und sei es nur, um im Falle eines Falles ein höheres Schmerzengeld erstreiten zu können.
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RAKMoritz
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Urgestein
*Zustimm* Das muss jeder selber entscheiden. Und wenn ihr´s noch 100mal rein schreibt, ich werd trotzdem ab und zu mit Jeans oder kurzer Hose fahren. Jacke und Handschuh hab ich allerdings immer an. Und auf ner Tour sowieso immer komplett.jensel hat geschrieben:So langsam nervts echt, das jeder die Jeans verteufelt.
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Markus SVS
@Jensel + Urgestein
Das ist ja sogesehn richtig, fakt ist das es halt für die Ersthelfer oft kein toller Anblick ist wenn jemand mit Jeans etc. über Asphalt geschleift ist und das müsste wirklich nicht sein.
Wenn es dann um Schmerzensgeld geht hast du mit einer Motorradhose und/oder -jacke ob nun Textil oder Leder auf alle Fälle bessere Chancen als mit Jeans.
Alles weitere zu dem Thema wurde schon zig mal ausführlichste diskutiert.
Das ist ja sogesehn richtig, fakt ist das es halt für die Ersthelfer oft kein toller Anblick ist wenn jemand mit Jeans etc. über Asphalt geschleift ist und das müsste wirklich nicht sein.
Wenn es dann um Schmerzensgeld geht hast du mit einer Motorradhose und/oder -jacke ob nun Textil oder Leder auf alle Fälle bessere Chancen als mit Jeans.
Alles weitere zu dem Thema wurde schon zig mal ausführlichste diskutiert.