nicht nur ein Auge?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
SV-Nixe


nicht nur ein Auge?

#1

Beitrag von SV-Nixe » 10.10.2004 13:32

Hi Leute hab da ne Frage zum Scheinwerfer
Gibt es irgendeine Möglichkeit das auch bei normalem Abblendlicht beide Scheinwerfer an sind?

schön Gruß SV-Nixe

Janosch


#2

Beitrag von Janosch » 10.10.2004 14:01

ja, es gibt glaub ich so parallelschalt-sets. das hatten wir auch schon. weiss aber nicht mehr wann genau und wo. :)

Pinky


#3

Beitrag von Pinky » 10.10.2004 14:35

du kannst die fernlichtfunzel einfach übern widerstand mit an das abblendlicht schalten... sie "glimmt" dann im normalbetrieb mit und wenn du fernlicht einschaltest dann wird die schaltung umgangen und alles is normal - ist ne kleine schaltung die sich die banditen ausgedacht haben, dies hier im forum gibt und die zeitweise auch bei ebay für zu viel geld vertickt wird... wenn ichs finde reiche ich es nach

aber es ändert nix daran das die sv dann schielt :? der glubscheffekt im abblendlicht bleibt nämlich - es gibt auch eine 2er-lampeneinheit von suzuki (ich glaub england?!) das kostet irgendwas um und bei 250eur und dann hat deine sv wirklich ein doppellicht was auch so aussieht - aber eben schweine teuer

FvForell


Zulassung "Doppelscheinwerfer"

#4

Beitrag von FvForell » 10.10.2004 18:02

Hatte mir bei ebax Doppelscheinwerfer für meine SV bestellt.
Hab sie nach einer "freundlichen" Beratung eines Polizisten wieder verkauft.

Hintergrund ist, das die StVZO eindeutig aussagt, dass Einspurfahrzeuge (Motorräder) nur einen Hauptscheinwerfer haben dürfen.
Bedeutet das Abblendlicht und Fernlicht getrennt sein müssen, so wie es bei der S geschaltet ist oder ein zugelassener Einzelscheinwerfer (wie bei der N) alle Funktionen vereint.

Ab 1998 gibt es jedoch eine EG - Richtlinie die Doppelscheinwerfer mit beidseitig brennenden Lampen zulässt.
Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für Motorräder die eine Typzulassung mit diesen Scheinwerfern haben (z.b. Triumph Speed Triple)

Der nachträgliche Umbau ist verboten und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. (Dito des Versicherungsschutzes)

Sollte also z.B. ein Unfall mit einem umgebauten Scheinwerfer ohne Schuld der Fahres passieren und der Unfallgegner den Scheinwerfer beanstanden (hab deas Moppi übersehen weil das Licht nicht zu sehen war) zahlt weder die eigene noch die fremde Versicherung.

Weiterhin ist zu beachten, dass der Scheinwerfer eine entsprechende Kennzeichnung haben muss. Das E - Zeichen allein reicht nicht aus.

Dahinter / darunter auf der Streuscheibe steht die zulässige Verwendung der Scheinwerfers.
HR bedeutet nur Fernlicht, HC = Abblendlicht, PR = Standlicht.

Hintergrund hiefür sind die unterschiedlich ausgelegten Reflektoren und Streuscheiben.

Nur Scheinwerfer mit der Kennzeichung HR / C / PL auf der Streuscheibe dürfen also für alle Funktionen verwendet werden. (Wie bei der N)

Der nachträgliche Anbau / Umbau zu beidseitig leuchtenden Scheinwerfern ist somit unzulässig.

Es hat mich ein paar Euro Lehrgeld gekostet, aber ich hatte außer dem Ärger mit den Grünweißen wenigstens keine Prob´s mit ner Versicherung.

Hoffe, ich konnte helfen

Gruß Stefan

Lazareth


#5

Beitrag von Lazareth » 10.10.2004 22:39

joa, und gerade diese regelung finde ich schwachsinnig, würde es zur pflicht machen, das beide scheinwerfer leuchten müssen, denn so heben sich die bikes von den autolichtern ein wenig ab ( klar, opis würden selbst den unterschied nicht erkennen, aber wenigstens ein normal denkender).

mr.burns


#6

Beitrag von mr.burns » 11.10.2004 9:51

JO, hab da im banditforum mal was glesen!!!


halogendimmer vom conrad braucht mann usw.

el Kaputtnik


#7

Beitrag von el Kaputtnik » 11.10.2004 10:48

Mahlzeit!

Kann man nicht irgendwie irgendwo (irgendwann :wink: ) ne Drahtbrücke einlöten um das Fernlicht zuzuschalten. Hab glaub ich irgenwo im Forum mal gelesen dass sich einer was gelötet hat damit das Licht nimmer umschaltet. Denke des war in der linken Schaltereinheit am Lenker oder so :????:

mr.burns


#8

Beitrag von mr.burns » 11.10.2004 11:38

das ginge schon mit dem kurzschliessen (drahtbrücke) nur leuchtet dann auf einer seite das fernlicht und auf der andren das abblendlicht.


nö, für den scheinwerfer mit fernlicht brauchste nen halogendimmer!!!!!!!!

Elion


#9

Beitrag von Elion » 11.10.2004 12:26

Äääh ... von welchem Baujahr reden wir gerade? Wenn ich es nur überlesen habe ignoriert mich einfach.
Denn bei der K4 brennen *aaahFeuer* beide Scheinwerfer ... oder?

Bombwurzel


#10

Beitrag von Bombwurzel » 11.10.2004 12:33

Ja, aber bis 2002 macht die SV einen auf Silberblick.

Ist nicht wirklich schick, aber mit legalen Mitteln auch nix gegen zu machen, wenn man die originale Verkleidung behalten will.

Manche behelfen sich, indem sie ständig mit Fernlicht fahren. Das blendet aber andere Verkehrsteilnehmer und ist deshalb auch nicht erlaubt.

Das Licht der alten SV ist sowieso ein absoluter Reifall. Das Leuchten in meinen Augen, als ich meine SV abgeholt habe, war tausendmal heller als dieser fahle Kerzenschein.
Ich möchte behaupten, dass selbst das Standlich der K3/K4 heller ist, als diese Funzel.

mr.burns


#11

Beitrag von mr.burns » 11.10.2004 12:40

wie gesagt schau mal auf "www.banditwelt.de" von da hat ein arbeitskollege (mit ner 600er 2000er bj. bandit) die anleitung

bei dem hat auch immer nur ein scheinwerfer mit abblendlicht geleuchtet,
da hat er dann nen halogendimmer vom conrad geholt und ne schaltung
mit nem relais aufgebaut, nun leuchtet der 2. scheinwerfer mit
(auf selbe helligkeit) gedimmtem fernlicht mit!

Bombwurzel


#12

Beitrag von Bombwurzel » 11.10.2004 12:46

Ja, Umbauanleitungen gibt es da einige.
Ein einfacher Widerstand, wie Pinky schon geschrieben hat, tuts aber auch. Da muss man nichts groß dran rumbasteln.

Die Rennleitung, oder spätestens der TÜV, hat aber trotzdem was gegen solche Modifikationen. Geht also alles auf eigenes Riskio.

MonsterQTreiber


PDF-Download

#13

Beitrag von MonsterQTreiber » 11.10.2004 16:02

unter der Adresse www.quakemaster.de/tl1000/gal/infoblatt-beleuchtung.pdf kannst Du eine TÜV-Broschüre Downloaden, da stehts drin. :P

Ich bin mir nicht sicher ob es wirklich verboten ist :?:

Bombwurzel


#14

Beitrag von Bombwurzel » 11.10.2004 16:12

Soweit zwei Scheinwerfer zulässig sind, können diese neben-einander, untereinander oder schräg versetzt sein. Stets aber müssen sie in möglichst geringem Abstand voneinander und möglichst nahe an der Fahrzeug-mitte ("Längsmittelebene") angeordnet werden. Bei gleichzeitigem Einschalten müssen sie schon aus kurzer Entfernung wie eine Lichtquelle wirken, damit ein einheitliches Signalbild erhalten bleibt.
Bleibt die Frage, ob bei der alten SV die Scheinwerfer nicht vielleicht doch zu weit auseinander stehen, um im Rückspiegel noch als ein Einzelscheinwerfer gesehen zu werden.

Müsste man mal den TÜV fragen.

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[W2k]Shadow
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#15

Beitrag von [W2k]Shadow » 11.10.2004 16:51

mal ehrlich so weit sind die nicht auseinander, und als einspurfahrzeug bleibts erkennbar
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[W2k]Shadow
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