nicht nur ein Auge?
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SV-Nixe
nicht nur ein Auge?
Hi Leute hab da ne Frage zum Scheinwerfer
Gibt es irgendeine Möglichkeit das auch bei normalem Abblendlicht beide Scheinwerfer an sind?
schön Gruß SV-Nixe
Gibt es irgendeine Möglichkeit das auch bei normalem Abblendlicht beide Scheinwerfer an sind?
schön Gruß SV-Nixe
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Janosch
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Pinky
du kannst die fernlichtfunzel einfach übern widerstand mit an das abblendlicht schalten... sie "glimmt" dann im normalbetrieb mit und wenn du fernlicht einschaltest dann wird die schaltung umgangen und alles is normal - ist ne kleine schaltung die sich die banditen ausgedacht haben, dies hier im forum gibt und die zeitweise auch bei ebay für zu viel geld vertickt wird... wenn ichs finde reiche ich es nach
aber es ändert nix daran das die sv dann schielt
der glubscheffekt im abblendlicht bleibt nämlich - es gibt auch eine 2er-lampeneinheit von suzuki (ich glaub england?!) das kostet irgendwas um und bei 250eur und dann hat deine sv wirklich ein doppellicht was auch so aussieht - aber eben schweine teuer
aber es ändert nix daran das die sv dann schielt
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FvForell
Zulassung "Doppelscheinwerfer"
Hatte mir bei ebax Doppelscheinwerfer für meine SV bestellt.
Hab sie nach einer "freundlichen" Beratung eines Polizisten wieder verkauft.
Hintergrund ist, das die StVZO eindeutig aussagt, dass Einspurfahrzeuge (Motorräder) nur einen Hauptscheinwerfer haben dürfen.
Bedeutet das Abblendlicht und Fernlicht getrennt sein müssen, so wie es bei der S geschaltet ist oder ein zugelassener Einzelscheinwerfer (wie bei der N) alle Funktionen vereint.
Ab 1998 gibt es jedoch eine EG - Richtlinie die Doppelscheinwerfer mit beidseitig brennenden Lampen zulässt.
Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für Motorräder die eine Typzulassung mit diesen Scheinwerfern haben (z.b. Triumph Speed Triple)
Der nachträgliche Umbau ist verboten und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. (Dito des Versicherungsschutzes)
Sollte also z.B. ein Unfall mit einem umgebauten Scheinwerfer ohne Schuld der Fahres passieren und der Unfallgegner den Scheinwerfer beanstanden (hab deas Moppi übersehen weil das Licht nicht zu sehen war) zahlt weder die eigene noch die fremde Versicherung.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Scheinwerfer eine entsprechende Kennzeichnung haben muss. Das E - Zeichen allein reicht nicht aus.
Dahinter / darunter auf der Streuscheibe steht die zulässige Verwendung der Scheinwerfers.
HR bedeutet nur Fernlicht, HC = Abblendlicht, PR = Standlicht.
Hintergrund hiefür sind die unterschiedlich ausgelegten Reflektoren und Streuscheiben.
Nur Scheinwerfer mit der Kennzeichung HR / C / PL auf der Streuscheibe dürfen also für alle Funktionen verwendet werden. (Wie bei der N)
Der nachträgliche Anbau / Umbau zu beidseitig leuchtenden Scheinwerfern ist somit unzulässig.
Es hat mich ein paar Euro Lehrgeld gekostet, aber ich hatte außer dem Ärger mit den Grünweißen wenigstens keine Prob´s mit ner Versicherung.
Hoffe, ich konnte helfen
Gruß Stefan
Hab sie nach einer "freundlichen" Beratung eines Polizisten wieder verkauft.
Hintergrund ist, das die StVZO eindeutig aussagt, dass Einspurfahrzeuge (Motorräder) nur einen Hauptscheinwerfer haben dürfen.
Bedeutet das Abblendlicht und Fernlicht getrennt sein müssen, so wie es bei der S geschaltet ist oder ein zugelassener Einzelscheinwerfer (wie bei der N) alle Funktionen vereint.
Ab 1998 gibt es jedoch eine EG - Richtlinie die Doppelscheinwerfer mit beidseitig brennenden Lampen zulässt.
Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für Motorräder die eine Typzulassung mit diesen Scheinwerfern haben (z.b. Triumph Speed Triple)
Der nachträgliche Umbau ist verboten und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. (Dito des Versicherungsschutzes)
Sollte also z.B. ein Unfall mit einem umgebauten Scheinwerfer ohne Schuld der Fahres passieren und der Unfallgegner den Scheinwerfer beanstanden (hab deas Moppi übersehen weil das Licht nicht zu sehen war) zahlt weder die eigene noch die fremde Versicherung.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Scheinwerfer eine entsprechende Kennzeichnung haben muss. Das E - Zeichen allein reicht nicht aus.
Dahinter / darunter auf der Streuscheibe steht die zulässige Verwendung der Scheinwerfers.
HR bedeutet nur Fernlicht, HC = Abblendlicht, PR = Standlicht.
Hintergrund hiefür sind die unterschiedlich ausgelegten Reflektoren und Streuscheiben.
Nur Scheinwerfer mit der Kennzeichung HR / C / PL auf der Streuscheibe dürfen also für alle Funktionen verwendet werden. (Wie bei der N)
Der nachträgliche Anbau / Umbau zu beidseitig leuchtenden Scheinwerfern ist somit unzulässig.
Es hat mich ein paar Euro Lehrgeld gekostet, aber ich hatte außer dem Ärger mit den Grünweißen wenigstens keine Prob´s mit ner Versicherung.
Hoffe, ich konnte helfen
Gruß Stefan
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Lazareth
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mr.burns
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el Kaputtnik
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mr.burns
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Elion
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Bombwurzel
Ja, aber bis 2002 macht die SV einen auf Silberblick.
Ist nicht wirklich schick, aber mit legalen Mitteln auch nix gegen zu machen, wenn man die originale Verkleidung behalten will.
Manche behelfen sich, indem sie ständig mit Fernlicht fahren. Das blendet aber andere Verkehrsteilnehmer und ist deshalb auch nicht erlaubt.
Das Licht der alten SV ist sowieso ein absoluter Reifall. Das Leuchten in meinen Augen, als ich meine SV abgeholt habe, war tausendmal heller als dieser fahle Kerzenschein.
Ich möchte behaupten, dass selbst das Standlich der K3/K4 heller ist, als diese Funzel.
Ist nicht wirklich schick, aber mit legalen Mitteln auch nix gegen zu machen, wenn man die originale Verkleidung behalten will.
Manche behelfen sich, indem sie ständig mit Fernlicht fahren. Das blendet aber andere Verkehrsteilnehmer und ist deshalb auch nicht erlaubt.
Das Licht der alten SV ist sowieso ein absoluter Reifall. Das Leuchten in meinen Augen, als ich meine SV abgeholt habe, war tausendmal heller als dieser fahle Kerzenschein.
Ich möchte behaupten, dass selbst das Standlich der K3/K4 heller ist, als diese Funzel.
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mr.burns
wie gesagt schau mal auf "www.banditwelt.de" von da hat ein arbeitskollege (mit ner 600er 2000er bj. bandit) die anleitung
bei dem hat auch immer nur ein scheinwerfer mit abblendlicht geleuchtet,
da hat er dann nen halogendimmer vom conrad geholt und ne schaltung
mit nem relais aufgebaut, nun leuchtet der 2. scheinwerfer mit
(auf selbe helligkeit) gedimmtem fernlicht mit!
bei dem hat auch immer nur ein scheinwerfer mit abblendlicht geleuchtet,
da hat er dann nen halogendimmer vom conrad geholt und ne schaltung
mit nem relais aufgebaut, nun leuchtet der 2. scheinwerfer mit
(auf selbe helligkeit) gedimmtem fernlicht mit!
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Bombwurzel
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MonsterQTreiber
PDF-Download
unter der Adresse www.quakemaster.de/tl1000/gal/infoblatt-beleuchtung.pdf kannst Du eine TÜV-Broschüre Downloaden, da stehts drin.
Ich bin mir nicht sicher ob es wirklich verboten ist
Ich bin mir nicht sicher ob es wirklich verboten ist
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Bombwurzel
Bleibt die Frage, ob bei der alten SV die Scheinwerfer nicht vielleicht doch zu weit auseinander stehen, um im Rückspiegel noch als ein Einzelscheinwerfer gesehen zu werden.Soweit zwei Scheinwerfer zulässig sind, können diese neben-einander, untereinander oder schräg versetzt sein. Stets aber müssen sie in möglichst geringem Abstand voneinander und möglichst nahe an der Fahrzeug-mitte ("Längsmittelebene") angeordnet werden. Bei gleichzeitigem Einschalten müssen sie schon aus kurzer Entfernung wie eine Lichtquelle wirken, damit ein einheitliches Signalbild erhalten bleibt.
Müsste man mal den TÜV fragen.
- [W2k]Shadow
- SV-Rider
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