Auspuff ab K3 ohne Kat führt zum verlust der ABE


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charon82


Auspuff ab K3 ohne Kat führt zum verlust der ABE

#1

Beitrag von charon82 » 04.10.2004 13:14

Hi,
ich weiß das das Thema schon oft genug aufkam aber nun habe ich es
definitiv. Ich habe gerade mal mit BOS telefoniert weil ich genau wissen
wollte was Sache ist. Die nette Dame erklärte mir das sie zwar eine ABE
für ihre Anlagen für diese Motorräder bekommen der Kunde aber nicht
:!: :!: :!: mit diesen auf normalen Straßen fahren darf da der Kat zur ABE
des Motorrades gehört und somit erlischt wenn man einen Endschaldämpfer
ohne Kat verwendet.
Es gibt jedoch Licht am Ende des Tunnels :)
Anfang nächsten Jahres sollen von BOS Endschaldämpfer und Komplettanlagen
mit Kat auf den Markt kommen.
Diese sollen Preislich nicht teurer sein als die jetzigen ohne Kat 8O
Da wartet man doch gern oder?

Gruß
charon

Sniper


#2

Beitrag von Sniper » 04.10.2004 13:20

Stimmt nicht.

Der Dpl.Ing vom Tüv Südwest (mit dem ich zusammenarbeite) der ABE´s für Motorradteilehersteller erstellt erklärte mir das die ABE nicht erlischt da es eine rechtliche GRauzone ist. Zwar darf allgemein das Abgasverhalten von Fahrzeugen nicht verschlechtert werden aber die Motoräder hat man in der entsprechenden EU-Richtlinie schlicht vergessen. Wenn jemand genaue Auskunft will, kann ich gerne nach den rechtlichen Grundlagen fragen wenn mein Urlaub vorbei ist.


Gruß Sniper

Bombwurzel


#3

Beitrag von Bombwurzel » 04.10.2004 13:24

Das ist interessant.

Meine Frau bekommt von BOS demnächst eine "richtige" Betriebserlaubnis für ihre 750er Gixxe (K4) zugesandt. Und wenn ich den Mail-Verkehr richtig verfolgt habe, gibt es in der Hinsicht auch keine Probleme mit dem Betrieb ohne KAT, solange das Fahrzeug vor dem 1.7.2004 erstmals zugelassen wurde.

Ich denke mal, dieses Kapitel wird uns noch viele Abende beschäftigen.
Denn man bekommt diesbezüglich keinerlei verbindliche Aussagen. Weder vom TÜV noch von den Herstellern. Je nach Tagesform und Laune des Bearbeiters bekommt man unterschiedliche Ansichten vorgetragen. Eine gesetzliche Regelung für den speziellen Fall scheint es nicht zu geben.



Mit dem Einsatz eines Topfes mit KAT geht man den meisten Problemen aber aus dem Weg. Deshalb gleich ein Töpfchen mit KAT kaufen! Das beruhigt obendrein noch das Gewissen. :wink:

charon82


#4

Beitrag von charon82 » 04.10.2004 13:25

@Sniper
na das wäre super wenn du das mal machen köntest weil mein tüv mensch mir auch erzält hat man würde die ABE verlieren.
jetzt will ich das aber mal ganz genau wissen...
danke schonmal für die bemühungen.

gruß
charon

Gelöschter Benutzer 4104


#5

Beitrag von Gelöschter Benutzer 4104 » 04.10.2004 17:19

Ich denke, das ist bei den aktuellen Modellen (Zulassung nach 01.07.04) nicht so unproblematisch: Im Schein steht nun mal die Angabe GKat. Wenn man in eine Kontrolle gerät, könnte man im ungünstigsten Fall zu hören bekommen, dass das Moped jetzt nicht mehr den Papieren entspricht, da kein GKat mehr vorhanden ist. Dann käme anschließend die alte Leier von wegen "Betriebserlaubnis erloschen". Ich weiß allerdings nicht, ob bei den vor dem 01.07.04 zugelassenen Mopeds GKat in den Papieren steht (sorry - bin neu hier).

Ich habe das Thema umgangen, indem ich mir die Sebring Twister mit Kat zugelegt habe. Sind zwar 'ne Ecke teurer als die Version ohne Kat, dafür ohne Diskussion legal. Falls es jemanden interessiert: Der Sound ist schön dumpf, die Optik einwandfrei, die Leistungsentfaltung sowieso. Ganz wichtig, falls jemand umrüsten möchte: Für die 2003er Modelle müssen Schellen mit der Kennzeichnung "5" mitgeliefert werden, für die 2004er Modelle Schellen Typ "6". Das liegt daran, dass die Endrohre bei den 2004ern flacher verlaufen. Sebring liefert gern mal die falschen Schellen mit.

Gruß
Torsten

Buchi


#6

Beitrag von Buchi » 04.10.2004 17:34

Hi Torsten,
Torsten hat geschrieben:Im Schein steht nun mal die Angabe GKat.
Ähmmm, bist Dir da ganz sicher?
Meine ist BJ 09/03 und ich hab nur UKAT

Würde ja bedeuten das die 04er einen geregelten Kat hätte.

Gelöschter Benutzer 4104


#7

Beitrag von Gelöschter Benutzer 4104 » 04.10.2004 17:48

Hi Buchi,

die 2004er haben definitiv G-Kat.

Suzuki hat wohl so einiges stillschweigend zum 2004er Jahrgang geändert.

Gruß
Torsten

Gelöschter Benutzer 4104


#8

Beitrag von Gelöschter Benutzer 4104 » 04.10.2004 17:52

Sorry - bevor ich hier unnötige Verwirrung stifte: Das gilt für die SV 1000, bei der 650 kenne ich den aktuellen Stand nicht. Ich hätte mir den Beitrag wohl etwas genauer angucken sollen - aber man lernt ja dazu...

Sniper


#9

Beitrag von Sniper » 04.10.2004 19:09

Wie gesagt wenn nächste Woche mein Urlaub vorbei ist, soll er mich mal genau aufklären und mir die besagten Bestimmungen nennen.

Soweit ich mich erinnern kann, liegt es daran das es bei den Bestimmungen/Richtlinien für Motorräder noch gar kein KAT exestiert und es deshalb keine Pflicht gibt. Erst wenn dies geändert wird gibt es Probleme wenn man ein austauschpuff ohne Kat montiert.


Gruß Sniper

Bombwurzel


#10

Beitrag von Bombwurzel » 04.10.2004 20:14

SV 1000: GKat
SV 650 (K3, K4, K5): UKat
SV 650 (99-2002): nix Kat

Sniper


#11

Beitrag von Sniper » 11.10.2004 16:12

Da heute mein erster Arbeitstag war, habe ich gleich wegen der Auspuffangelegenheit unseren TÜV-Mensch angeredet.

In der EU-Richlinie steht nur drin das ein Austauschschalldämpfer nicht lauter sein darf wie der Originale und das Motorrad keine Mehrleistung haben darf wie 5% mehr gegenüber dem Originaltopf.

Es ist also eindeutig eine Gesetzeslücke. Aud deutsch man kann ein Motorad das der Euro 2 Norm entspricht, durch einen anderen Schalldämpfer zu einem Euro 0 machen.

Solange diese Richtlinie nicht geändert oder erweitert wird, kann man nicht belangt werden.

Er wird mir aber noch Unterlagen zu diesen Thema geben.


Gruß Sniper

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