Fällt wohl unter UrkundenfäschungLord Short hat geschrieben:...2.) Der Halter bekommt eine Erinnerung normal per Post oder Einschreiben:
--> Jemanden angeben, ders aber nachweißlich(!) nicht war ...
Dann ist vielleicht das Problem der Ordnungswidrigkeit gelöst, jedoch könnte man sich ein zusätzliches geschaffen haben
Da hilft dann auch kein *uuppss*. Schließlich hat man den Mist unterschrieben.
Der Vollständigkeit dienend:
Es gibt jedoch weitere Einschränkungen.www.verkehrsportal.de hat geschrieben:Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Exakte Erläuterungen hier: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ehrung.php