Auspuff-Endtopf mit EG-ABE
Auspuff-Endtopf mit EG-ABE
Hallo,
ich hab die ganze Sache mal genau nachgefragt und möchte euch die Antworten auch nicht vorenthalten...
Ich hatte bei der DEKRA beim zuständigen Zweiradspezialisten nachgefragt wie es sich nun mit der ABE verhält da ja bei der SV 1000 der Kat im Topf sitzt und die ganzen Zubehörtöpfe ja keinen Kat haben...???
Antwort vom Zweiradspezialisten:
" Bis zu einer Erstzulassung bis zum 01.07.2004 ist es möglich Endtöpfe ohne Kat zu verbauen. Es muß der Kat beim TÜV/Dekra u.s.w. ausgetragen werden und bei der Zulassungsstelle (für das Finanzamt) berichtigt werden. Es erfolg dadurch eine Rückstufung der Abgaswerte von EURO 2 auf EURO 1. Was dann natürlich auch (wenn es denn mal kommt) eine höhere KFZ-Steuer zu folge hat. Ab Erstzulassung 01.07.2004 Sind die Zubehörtöpfe nicht mehr erlaubt da ab diesem Datum eine Rückstufung bzw. Verschlechterung der Abgaswerte (Kat-ausbau) nicht mehr erlaubt ist. Das heißt, das die EG-ABE nicht gilt!
Fazit... EG-ABE gilt für die SV und andere Moppeds bei denen der Kat durch den Umbau entfällt nur eingeschränkt und ist mit Kosten wie bei einer Eintragung verbunden. In wie weit unser geliebtes GRÜNES Kontrollorgan das bescheid weiß ist aber die andere Sache. Wenn sich normale TÜV Prüfer schon nicht auskennen wie soll es dann der Feind und Fallensteller wissen???
Gruß Jookurt
Ich hoffe das ich das so richtig wiedergegeben hab.
Gruß Jookurt
ich hab die ganze Sache mal genau nachgefragt und möchte euch die Antworten auch nicht vorenthalten...
Ich hatte bei der DEKRA beim zuständigen Zweiradspezialisten nachgefragt wie es sich nun mit der ABE verhält da ja bei der SV 1000 der Kat im Topf sitzt und die ganzen Zubehörtöpfe ja keinen Kat haben...???
Antwort vom Zweiradspezialisten:
" Bis zu einer Erstzulassung bis zum 01.07.2004 ist es möglich Endtöpfe ohne Kat zu verbauen. Es muß der Kat beim TÜV/Dekra u.s.w. ausgetragen werden und bei der Zulassungsstelle (für das Finanzamt) berichtigt werden. Es erfolg dadurch eine Rückstufung der Abgaswerte von EURO 2 auf EURO 1. Was dann natürlich auch (wenn es denn mal kommt) eine höhere KFZ-Steuer zu folge hat. Ab Erstzulassung 01.07.2004 Sind die Zubehörtöpfe nicht mehr erlaubt da ab diesem Datum eine Rückstufung bzw. Verschlechterung der Abgaswerte (Kat-ausbau) nicht mehr erlaubt ist. Das heißt, das die EG-ABE nicht gilt!
Fazit... EG-ABE gilt für die SV und andere Moppeds bei denen der Kat durch den Umbau entfällt nur eingeschränkt und ist mit Kosten wie bei einer Eintragung verbunden. In wie weit unser geliebtes GRÜNES Kontrollorgan das bescheid weiß ist aber die andere Sache. Wenn sich normale TÜV Prüfer schon nicht auskennen wie soll es dann der Feind und Fallensteller wissen???
Gruß Jookurt
Ich hoffe das ich das so richtig wiedergegeben hab.
Gruß Jookurt
Bis jetzt war dieses bekannt: http://www.svrider.de/index.php?seite=SV1000FAQ#Auspuff
Hallo SV Bomber...
Folgender Abstatz des Schreiben vom KBA sagt ja
"Ein weiteres Problem entsteht durch den Anbau eines so typgeprüften Austauschschalldämpfer an Motorräder in Deutschland, die bereits in bestimmte Abgas-Emissionsklassen eingestuft worden sind und die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nur durch den Einsatz eines Katalysators gewährleist wird. Der Verordnungsgeber (Verkehrministerium, BMVBW) stellt klar, dass in diesem Fall durch die Montage des Austauschschalldämpfers, der lediglich die EG-Typgenehmigung bezüglich des Geräuschverhaltens besitzt, aber keinen (erforderlichen) Katalysator wie beim Originalschalldämpfer beinhaltet, die Betriebserlaubnis erlischt. (§ 19 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) über die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) "
Das die Betriebserlaubnis durch entfernen des Kat erlischt, deswegen muß der Kat ja ausgetragen werden und es erfolgt in eine Rückstufung in Euro 1. Dies ist laut aussage der DEKRA jedoch nur noch bis zu einer Erstzulassung bis zum 01.07.2004 möglich. Danach dürfen definitiv keine Rückstufungen nach Euro 1 (austragen des Kat) mehr gemacht. Daraus ist zu schließen das die EG-ABE für Motorräder die nach dem 01.07.04 zugelassen werden nicht gelten.
Gruß Jookurt
Folgender Abstatz des Schreiben vom KBA sagt ja
"Ein weiteres Problem entsteht durch den Anbau eines so typgeprüften Austauschschalldämpfer an Motorräder in Deutschland, die bereits in bestimmte Abgas-Emissionsklassen eingestuft worden sind und die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nur durch den Einsatz eines Katalysators gewährleist wird. Der Verordnungsgeber (Verkehrministerium, BMVBW) stellt klar, dass in diesem Fall durch die Montage des Austauschschalldämpfers, der lediglich die EG-Typgenehmigung bezüglich des Geräuschverhaltens besitzt, aber keinen (erforderlichen) Katalysator wie beim Originalschalldämpfer beinhaltet, die Betriebserlaubnis erlischt. (§ 19 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) über die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) "
Das die Betriebserlaubnis durch entfernen des Kat erlischt, deswegen muß der Kat ja ausgetragen werden und es erfolgt in eine Rückstufung in Euro 1. Dies ist laut aussage der DEKRA jedoch nur noch bis zu einer Erstzulassung bis zum 01.07.2004 möglich. Danach dürfen definitiv keine Rückstufungen nach Euro 1 (austragen des Kat) mehr gemacht. Daraus ist zu schließen das die EG-ABE für Motorräder die nach dem 01.07.04 zugelassen werden nicht gelten.
Gruß Jookurt
Ok,
ich werd mich diese Woche mal mit ein paar Herstellern in Verbindung setzen und mal kucken was die so sagen zu dem Thema ab 01.07.04.
Mit Laser hab ich schon telefoniert und die meinen weil der Kat im Topf sitzt, wird mit Sicherheit auch keine Kat Version kommen des DuoTech für die SV kommen. Aber mal sehen was die anderen Hersteller sagen.
Wenn es was neues gibt, werde ich berichten.
Gruß Jookurt
ich werd mich diese Woche mal mit ein paar Herstellern in Verbindung setzen und mal kucken was die so sagen zu dem Thema ab 01.07.04.
Mit Laser hab ich schon telefoniert und die meinen weil der Kat im Topf sitzt, wird mit Sicherheit auch keine Kat Version kommen des DuoTech für die SV kommen. Aber mal sehen was die anderen Hersteller sagen.
Wenn es was neues gibt, werde ich berichten.
Gruß Jookurt
Wo ist das Problem ?
Sebring und Remus bietet Pötte mit Kat an.
Der Rest wird früher oder später nachziehen, da die meisten neuen Möppies wohl mit Kat kommen werden.
Die wollen ja weiterhin verkaufen.
Ich habe mir auch die Twister mit Kat bestellt.
Im Moment gibt's das allerdings nur in Alu oder Titan.
Carbon traut sich glaub ich noch keiner, wegen der Verfärbung,
da der Kat wohl doch mehr Hitze abgibt.
Sebring und Remus bietet Pötte mit Kat an.
Der Rest wird früher oder später nachziehen, da die meisten neuen Möppies wohl mit Kat kommen werden.
Die wollen ja weiterhin verkaufen.
Ich habe mir auch die Twister mit Kat bestellt.
Im Moment gibt's das allerdings nur in Alu oder Titan.
Carbon traut sich glaub ich noch keiner, wegen der Verfärbung,
da der Kat wohl doch mehr Hitze abgibt.
Bezieht sich die EG-BE wirklich nur auf das Geräuschverhalten? Das kann ich mir nicht vorstellen. Eine allgemeine Betriebserlaubnis muss meines Erachtens alle Aspekte zum "allgemeinen Betrieb" berücksichtigen, also auch das Abgasverhalten. Dass bei Mopeds mit Kat-Angabe in den Papieren auch der Austauschdämpfer Kat haben muss, leuchtet natürlich ein. Ich hoffe, ich liege damit nicht falsch.
Gruß
Torsten
(mit Sebring-Twister-Kat sehr zufrieden)
Gruß
Torsten
(mit Sebring-Twister-Kat sehr zufrieden)