Austau.schalld. ohne KAT mit EG-BE an KRAD mit KAT zulässig!
Austau.schalld. ohne KAT mit EG-BE an KRAD mit KAT zulässig!
Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an KRAD, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, sind zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt.
In Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator mit EG-Betriebserlaubnis angeboten. Dies ist möglich, da im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpferanlagen gemäß 97/24/EG Kap.9 keine Abgasprüfung eforderlich ist.
In einem Artikel der Motorrad wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß §19(2) Satz 2 Nr.3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da §19(3) Nr.2a StVZO eindeutig festlegt, dass §19(2) Satz Nr.3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlagen eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.
Der BMVBW hat diese Rechtslücke erkannt. Er setzt sich dafür ein, dass zukünftig im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für eine Austauschschalldämpferanlage gemäß 97/24/EG Kap.9 eine Abgasprüfung erforderlich ist.
Wird im Rahmen einer HU festgestellt, dass eine Originalschalldämpferanlage mit Katalysator durch eine Austauschschalldämpferanlage ohne Katalysator ersetzt wurde, ist dies im HU-Bericht mit dem Hinweis
"Fz.mit Austauschschalldämpfer ohne Kat"
zu dokumentieren. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Korrektur der Fahrzeugdaten gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich ist und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.
Wünscht der Kunde eine Eintragung der Schalldämpferanlage, ist Ziffer 5 entsprechend zu korrigieren. Eine Änderung der Abgasschlüsselung unter Ziffer 1 ist nicht möglich.
So, damit hab ich mein Versprechen gehalten und was amtliches Besorgt.
Das was hier steht gilt, und nix anderes.
Quelle nenn ich nicht da es ein "internes" schreiben ist.
Gruß Sniper
In Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator mit EG-Betriebserlaubnis angeboten. Dies ist möglich, da im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpferanlagen gemäß 97/24/EG Kap.9 keine Abgasprüfung eforderlich ist.
In einem Artikel der Motorrad wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß §19(2) Satz 2 Nr.3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da §19(3) Nr.2a StVZO eindeutig festlegt, dass §19(2) Satz Nr.3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlagen eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.
Der BMVBW hat diese Rechtslücke erkannt. Er setzt sich dafür ein, dass zukünftig im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für eine Austauschschalldämpferanlage gemäß 97/24/EG Kap.9 eine Abgasprüfung erforderlich ist.
Wird im Rahmen einer HU festgestellt, dass eine Originalschalldämpferanlage mit Katalysator durch eine Austauschschalldämpferanlage ohne Katalysator ersetzt wurde, ist dies im HU-Bericht mit dem Hinweis
"Fz.mit Austauschschalldämpfer ohne Kat"
zu dokumentieren. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Korrektur der Fahrzeugdaten gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich ist und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.
Wünscht der Kunde eine Eintragung der Schalldämpferanlage, ist Ziffer 5 entsprechend zu korrigieren. Eine Änderung der Abgasschlüsselung unter Ziffer 1 ist nicht möglich.
So, damit hab ich mein Versprechen gehalten und was amtliches Besorgt.
Das was hier steht gilt, und nix anderes.
Quelle nenn ich nicht da es ein "internes" schreiben ist.
Gruß Sniper
Zuletzt geändert von Sniper am 02.11.2004 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
Hey sniper
Wie kann den ein solches amtliches Schreiben nur für "intern" sein, wenn es sich dabei um grundlegende Informationen handelt? Ich wüsste gerne, wo ich hingehen muss um diese Informationen genannt zu bekommen. TÜV? Zulassungsstelle? Auf Anfrage müsste man mir doch die Infos geben ohne das Du Deine Quelle nennen musst. Kannst Du mir einen Tipp geben?
Viele Grüße, Marcus
Wie kann den ein solches amtliches Schreiben nur für "intern" sein, wenn es sich dabei um grundlegende Informationen handelt? Ich wüsste gerne, wo ich hingehen muss um diese Informationen genannt zu bekommen. TÜV? Zulassungsstelle? Auf Anfrage müsste man mir doch die Infos geben ohne das Du Deine Quelle nennen musst. Kannst Du mir einen Tipp geben?
Viele Grüße, Marcus
Was hängt ihr euch jetzt daran auf? Das ist ein internes schreiben und kein Zeitungsartikel oder Plakataushang. Daran sind Anweisungen wie das Thema zu behandeln ist. Schließlich steht im Briefkopf nicht "An die Bildzeitung" Und ich hab das nur hier reingestellt weil man sich nicht einig war ob erlaubt oder nicht. Oder veröffentlichst du den Briefverkehr deiner Firma?? Ist das jetzt so
schwer zu begreifen das ich nicht sage woher ich das habe???
Gruß Sniper
schwer zu begreifen das ich nicht sage woher ich das habe???
Gruß Sniper

Hey sniper.
Ich häng mich an nix auf, aber wenn man in einem Gespräch die "Tatsachen" erwähnt, wäre es nicht schlecht wenn man eine Grundlage hätte. Da sagst doch selbst, das es was amtliches ist. Im Internet steht schließlich viel zu allen möglichen Themen. Die Aussage muss ja schließlich von jemanden gemacht worden sein und wenn sie amtlich ist, ist sie bindend. Ich möchte ja gar nicht DEINE Quelle wissen. Aber ich frag mich doch wo ich dieses Gesetz bzw. diese Richtlinie als Bürger einsehen kann, wenn es - so wie Du schreibst - gilt?!
nichts für ungut,
bye, Marcus
Ich häng mich an nix auf, aber wenn man in einem Gespräch die "Tatsachen" erwähnt, wäre es nicht schlecht wenn man eine Grundlage hätte. Da sagst doch selbst, das es was amtliches ist. Im Internet steht schließlich viel zu allen möglichen Themen. Die Aussage muss ja schließlich von jemanden gemacht worden sein und wenn sie amtlich ist, ist sie bindend. Ich möchte ja gar nicht DEINE Quelle wissen. Aber ich frag mich doch wo ich dieses Gesetz bzw. diese Richtlinie als Bürger einsehen kann, wenn es - so wie Du schreibst - gilt?!
nichts für ungut,
bye, Marcus
Brrrr. Ruhig mit die Pferde
Mein erster Gedanke galt der SVrider-FAQ, sollte es dort aufgenommen werden. Quellangabe wäre dann gut.
Der zweite Gedanke: Austauschdämpfer eintragen lassen beim TÜV.
Weiss der TÜV davon? Wer weiss es überhaupt, wenn es denn so "intern" ist?
Wenn der TÜV-Onkel fragt: "Wo haben sie das denn her?" (Egal, ob er es wirklich nicht weiss, oder es nicht wissen will), kann man wohl kaum antworten: "Hab ich aus einem Forum ausgedruckt."
Verständnis:
Die Montage eines Austauschdämpfers ohne KAT mit EG-Betriebserlaubnis ist zulässig.
Bei einer HU wird im Bericht ein entsprechender Text (Fzg. ... ohne KAT) verankert.
Melde ich mein Krad bei der Zulassungstelle um, ab oder an sind die Fahrzeugpapiere entsprechend anzupassen. Dürfte dann auch für einen Nachbesitzer bei Verkauf gelten.
Eine zwingende Eintragung ist nicht notwendig (Eintragung auf Wunsch, ausser zuvor genanntes).
Ggf. besteht die Maschine ab 2006 die AU nicht.

Mein erster Gedanke galt der SVrider-FAQ, sollte es dort aufgenommen werden. Quellangabe wäre dann gut.
Der zweite Gedanke: Austauschdämpfer eintragen lassen beim TÜV.
Weiss der TÜV davon? Wer weiss es überhaupt, wenn es denn so "intern" ist?
Wenn der TÜV-Onkel fragt: "Wo haben sie das denn her?" (Egal, ob er es wirklich nicht weiss, oder es nicht wissen will), kann man wohl kaum antworten: "Hab ich aus einem Forum ausgedruckt."
Verständnis:
Die Montage eines Austauschdämpfers ohne KAT mit EG-Betriebserlaubnis ist zulässig.
Bei einer HU wird im Bericht ein entsprechender Text (Fzg. ... ohne KAT) verankert.
Melde ich mein Krad bei der Zulassungstelle um, ab oder an sind die Fahrzeugpapiere entsprechend anzupassen. Dürfte dann auch für einen Nachbesitzer bei Verkauf gelten.
Eine zwingende Eintragung ist nicht notwendig (Eintragung auf Wunsch, ausser zuvor genanntes).
Ggf. besteht die Maschine ab 2006 die AU nicht.
@Q996
Gern geschehen. Hab deinen POst wohl mißverstanden, sorry
@Klapperkasten
Oben steht doch schwar und weis was sache ist, sogar mit den Gesetzesgrundlagen. Dies sind Anweisungen für TÜV-Prüfer was sie zu tun haben wenn sie ein Motorrad mit Austauschanlage ohne KAT begutachtet. Anscheined war beim TÜV da lange Zeit auch net klar wie zu verfahren ist.
Gruß Sniper[/quote]
Gern geschehen. Hab deinen POst wohl mißverstanden, sorry

@Klapperkasten
Oben steht doch schwar und weis was sache ist, sogar mit den Gesetzesgrundlagen. Dies sind Anweisungen für TÜV-Prüfer was sie zu tun haben wenn sie ein Motorrad mit Austauschanlage ohne KAT begutachtet. Anscheined war beim TÜV da lange Zeit auch net klar wie zu verfahren ist.
Gruß Sniper[/quote]
Danke Sniper für deine klaren Worte
Mir reicht diese Doku aus um mich in letzter Instanz mit irgenwelchen Leuten darüber zu streiten. Die Quelle spielt dabei für mich keine Rolle sondern eher die dazu passenden Rechtsgrundlagen ( §§). Unsere Gesetze sind somit wie immer mit ihren "eigenen Waffen" zu schlagen
Lasst es also ordentlich bollern Leute
Gruß


Lasst es also ordentlich bollern Leute

Gruß

Zuletzt geändert von svbomber am 27.09.2005 18:17, insgesamt 2-mal geändert.
Keine Änderung der Abgasschlüsselung, was dann????
Ich überlege auch schon ab ich mir nen Endtopf ohne Kat besorgen soll.
Nun meine Frage:
Wenn diese Endtopf ohne Kat zwar ggf. sogar eingetragen wird, aber die Abgasschlüsselung nicht umgetragen wird, was passiert dann ab 2006 bei einer AU am Moppi?
Ohne U - Kat werden sicherlich die Abgaswerte nicht erreicht.
Resultat keine AU - Plakette (wo auch immer am Moppi die hin soll????) und somit durch die AU durchgefallen.
Ein Fahrzeug ohne bestandene AU darf meines Wissens nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Außerdem erfüllt der Schalldämpfer ohne Kat nicht die Abgaswerte, nach der die SV dann gem. Abgasschlüssel besteuert wird = Steuerbetrug.
Wie sieht es denn rechtlich damit aus und gibt es eine Richtlinie, die diese Problematik regelt?
Im schlimmsten Fall müsste dann der Endverbraucher mit einem Schalldämpfer ohne Kat ja wohl ein sehr teueres Abgasgutachten für sein Moppi erstellen lassen, oder???
Bitte um Aufklärung,
Gruß Stefan
Nun meine Frage:
Wenn diese Endtopf ohne Kat zwar ggf. sogar eingetragen wird, aber die Abgasschlüsselung nicht umgetragen wird, was passiert dann ab 2006 bei einer AU am Moppi?
Ohne U - Kat werden sicherlich die Abgaswerte nicht erreicht.
Resultat keine AU - Plakette (wo auch immer am Moppi die hin soll????) und somit durch die AU durchgefallen.
Ein Fahrzeug ohne bestandene AU darf meines Wissens nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Außerdem erfüllt der Schalldämpfer ohne Kat nicht die Abgaswerte, nach der die SV dann gem. Abgasschlüssel besteuert wird = Steuerbetrug.
Wie sieht es denn rechtlich damit aus und gibt es eine Richtlinie, die diese Problematik regelt?
Im schlimmsten Fall müsste dann der Endverbraucher mit einem Schalldämpfer ohne Kat ja wohl ein sehr teueres Abgasgutachten für sein Moppi erstellen lassen, oder???
Bitte um Aufklärung,
Gruß Stefan