Außerdem stand die Karre die ganze Zeit in der Garage und du warst im Ausland auf Montage...oder so
Entdrosselung / Zulassungsstelle
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silver650
Re: .
Ich denke, das sowas sehr blauäugig ist!Christian hat geschrieben:Geh einfach zur Zulassungsstelle wenn viel los ist oder kurz vor Feierabend, da tragen Dir mir für die Dose auch gegensätzliche Gutachten ein
Außerdem stand die Karre die ganze Zeit in der Garage und du warst im Ausland auf Montage...oder so
Wer lässt sowas durchgehen, außerdem gibt es das WE, da haben die auch offen.
Und wenn ich mir das so anschaue, scheint er doch ne Menge Zeit zu haben, wenn er vormittags im Internet sein kann, oder??
Re: .
Am WE geöffnet????? BEAMTE????silver650 hat geschrieben:Ich denke, das sowas sehr blauäugig ist!
Wer lässt sowas durchgehen, außerdem gibt es das WE, da haben die auch offen.
In Berlin vielleicht. Hier kann man als Arbeitnehmer ausschließlich Donnerstags auf´s Amt, da haben die nämlich bis 5 offen.
Und was sollen die denn machen, wenn´s so lange her ist? Vor allem, wenn die Versicherung bescheid wusste? Die Steuern berechnen sich ja nach dem Hubraum.
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silver650
Re: .
Jensel, nicht nur in Berlin.jensel hat geschrieben:Am WE geöffnet????? BEAMTE????silver650 hat geschrieben:Ich denke, das sowas sehr blauäugig ist!
Wer lässt sowas durchgehen, außerdem gibt es das WE, da haben die auch offen.
In Berlin vielleicht. Hier kann man als Arbeitnehmer ausschließlich Donnerstags auf´s Amt, da haben die nämlich bis 5 offen.
Und was sollen die denn machen, wenn´s so lange her ist? Vor allem, wenn die Versicherung bescheid wusste? Die Steuern berechnen sich ja nach dem Hubraum.
Es gibt auch andere Städte, wo sie am WE offen haben, sogar kleinere Städte, also das ist keine Ausrede, ich bitte dich!!
Wenn man weiß, das ich was ein zutragen habe, dann richte ich mir die Zeit ein und schaue, das ich vormittag hingehen kann, ode rhalt früher von der Arbeit.
Auch kein Argument!
Du verstehst das auch nicht, oder?
Der junge Mann ist ohne ABE gefahren, wenn er erwischt wird, wird es teuer und baut er einen Unfall, wird es teuer.
Thema beendet!!!!
Re: .
Dochdoch, seh ich auch so. Hab ich doch geschrieben.silver650 hat geschrieben:Wenn man weiß, das ich was ein zutragen habe, dann richte ich mir die Zeit ein und schaue, das ich vormittag hingehen kann, ode rhalt früher von der Arbeit.
Auch kein Argument!
Du verstehst das auch nicht, oder?
Aber ob er ohne Betriebserlaubnis (nicht ABE, das is was anderes) gefahren ist, steht ja noch gar nich fest.
Da muss er erst mal nachschauen.
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x
hey , jungs und mädels
der gut hat doch schon bemerkt das er in der vergangenheit was falsch gemacht hat
( sonst hätte er ja nicht hier im forum gefragt ob es möglich ist den "fehler"
wieder richtig / gesetzeskonform hinzu "biegen" oder ob er ihrgendwas neu machen muß
)
so zumindestens hat es kaputti verstanden
ps:@ mruniversum : also geh zur zulassungsstelle schau das du das eingetragen bekommst
( was , wie kaputti oben schon gepostet hat , möglich sein müsste ) ; sonst ,wen die da probs machen , agumentierst du so z.b. wie es christian
sagt ( die müssen dir ja beweisen das du nicht 1,5 jahre irgendwo warst
) oder machst das gutachten eben beim tüv neu
; und gut is'
; und alle können wieder beruhigt und glücklich schlafen

der gut hat doch schon bemerkt das er in der vergangenheit was falsch gemacht hat
so zumindestens hat es kaputti verstanden
ps:@ mruniversum : also geh zur zulassungsstelle schau das du das eingetragen bekommst
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Christian
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Also Halle ist nicht wirklich klein und wenn du denen hier erzählst, sie sollen mal am WE aufmachen kommen die vor lachen nicht in den Schlaf
Und zu "blauäugig"...die Erfahrung hats mehrfach gezeigt, somit nicht nur graue Theorie
Weiterhin seh ich das auch so: Die müssen Dir mal nachweisen, dass Du NICHT 1,5Jahre außer Landes warst und die Karre in der Zeit keinen km bewegt wurden und das dürfte reichlich schwer fallen

Und zu "blauäugig"...die Erfahrung hats mehrfach gezeigt, somit nicht nur graue Theorie
Weiterhin seh ich das auch so: Die müssen Dir mal nachweisen, dass Du NICHT 1,5Jahre außer Landes warst und die Karre in der Zeit keinen km bewegt wurden und das dürfte reichlich schwer fallen
KfZ Zulassungsstelle
Hauboldstraße 7
01239 Dresden
Tel.: 0351/ 4 88 80 08
Fax: 0351/ 4 88 80 03
Öffnungszeiten:
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
...nur mal als Auszug der Öffnungszeiten etwas größerer StädteKfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle
Eichstätterstraße 2
80686 München
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7-12 Uhr
zusätzlich am Dienstag von 14.30-16.30 Uhr
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mruniversum
Re: .
Völliger Blödsinn.silver650 hat geschrieben: Du verstehst das auch nicht, oder?
Der junge Mann ist ohne ABE gefahren, wenn er erwischt wird, wird es teuer und baut er einen Unfall, wird es teuer.
Die freundliche Dame am Landratsamt meinte das wär KEIN PROBLEM.
Und Versicherungsschutz bestehe selbstverständlich auch. Ich müsste halt nur das Gutachten dabei haben, und das lag unter der Soziusabdeckung.
10,70 Euro bezahlt, alles Eingetragen, kein Stress. Nur hier im Forum
- heikchen007
- Moderatorin
- Beiträge: 9313
- Registriert: 10.11.2003 20:30
- Wohnort: Berlin
-
SVrider:
Re: .
Na dann sei doch frohmruniversum hat geschrieben:10,70 Euro bezahlt, alles Eingetragen, kein Stress. Nur hier im Forum
Du hast hier im Forum eine Frage gestellt und mußt dann auch mal mit Antworten rechnen, die dir vielleicht nicht so passen. So ist das halt, wenn verschiedene Leute ihre Meinung posten. Ist ja wohl kein Stress. So froh, daß es hier so viele Leute gibt, die auf alle möglichen Fragen antworten. Ist ja wohl der Sinn von ´nem Forum...
So, nu aber genug "belehrt"...
Schönes WE...
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
Mutti vom Schilfgras
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
Mutti vom Schilfgras
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firefighter
Hab´s erst heut gelesen, sonst hätt ich Dich auch etwas beruhigen können.
Zahlreiche Änderungen am Mopped können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, insbesondere wenn es für die Änderung/das geänderte Teil nicht generell eine ABE gibt. Normalerweise ist dann eine Begutachtung durch einen Sachverständigen nötig und dann muss lediglich noch der formale Akt der Eintragung in die Fahrzeugpapiere passieren. Fehlt nur diese fährst Du lediglich mit nem Fahrzeugschein ohne korrekte Eintragung rum, das ist nicht anders, wie wenn Du umziehst und Deine neue Adresse nicht eintragen lässt (Verstoß gg. § 27 StVZO).
Würdest Du kontrolliert und ergäbe sich der Verdacht, dass die Leistung nicht zur Eintragung passt, würde der Polizist erst mal skeptisch. Wenn Du aber mit den Gutachten über die ordnungsgemäße Abnahme wedelst, sollte er sehen, dass lediglich der formale Akt fehlt, verwarnt Dich evtl. mit 15 € und fordert Dich (schriftlich) auf, das unverzüglich nachzuholen.
Ferner habe ich in diesem Fall ohnehin Bedenken, ob die Betriebserlaubnis überhaupt erlischt. Der in einem weiter oben angeführten Beitrag zitierte § 19 Abs. 2 StVZO besagt nämlich nicht, dass eine Leistungsänderung zum Erlöschen der BE führt. Eine Gefährdungserwartung kann auch nicht gegeben sein, da das Motorrad lediglich fachmännisch in den serienmäßigen Zustand zurückversetzt wurde. Die Fahrzeugart änderte sich nicht (anders beim Tuning eines Mofas oder dgl.).
Führte eine Leistungsänderung generell zum Erlöschen der BE müssten ja auch alle die, die einen anderen Auspuff dran haben und dadurch eine andere Leistungskurve haben mit mehr Maximalleistung nicht nur eine Sachverständigenprüfung der Auspuffanlage hinsichtlich des Geräusch- und Abgasverhaltens durchführen lassen sondern auch hinsichtlich einer Prüfung, ob das Motorrad noch für die Leistung ausgelegt ist und sich konsequenterweise dies auch gutachterlich bestätigen und in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Dass eine erloschene ABE im Falle des Unfalls generell dazu führt, dass die Versicherung nicht mehr zahlt, kann man so auch nicht stehen lassen. Ich würde es niemanden empfehlen. Aber wenn z.B. eine Fahrwerksänderung durchgeführt wurde, wie z.B. das Gixxerbein zu verbauen, führt das erst mal zum Erlöschen der BE. Es ist wieder eine Prüfung durch den Sachverständigen erforderlich. Unterbleibt auch diese, ist die BE erloschen. Baust Du dann nen Unfall, ist die Versicherung aber noch nicht leistungsfrei. Dein Verhalten muss eine Gefahrerhöhung herbeigeführt haben bzw. (mit-)ursächlich für den Unfall sein. Wenn man hier pauschal eine Gefahrerhöhung unterstellen würde, dann dürfte das aber nicht vom TÜV abgenommen werden bzw. hätte Folgen in der Einstufung bei der Versicherung.
So ist´s z.B. bei der Entdrosselung. Die Leistungssteigerung von 34 auf 71 PS ist für die Versicherung eine Gefahrerhöhung. Das versicherte Wagnis ist größer, daher der höhere Beitrag oder im Schadensfall hättest Du Probleme. Hat Dich ja aber nicht betroffen, da Du der Versicherung Bescheid gegeben hast.
Früher führte praktisch jede eintragungspflichtige Änderung zum Erlöschen de BE, seit etwa 10 Jahren ist das bei weitem nicht mehr so. Dies ist ein sehr differenziert zu betrachtendes Thema.
Zahlreiche Änderungen am Mopped können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, insbesondere wenn es für die Änderung/das geänderte Teil nicht generell eine ABE gibt. Normalerweise ist dann eine Begutachtung durch einen Sachverständigen nötig und dann muss lediglich noch der formale Akt der Eintragung in die Fahrzeugpapiere passieren. Fehlt nur diese fährst Du lediglich mit nem Fahrzeugschein ohne korrekte Eintragung rum, das ist nicht anders, wie wenn Du umziehst und Deine neue Adresse nicht eintragen lässt (Verstoß gg. § 27 StVZO).
Würdest Du kontrolliert und ergäbe sich der Verdacht, dass die Leistung nicht zur Eintragung passt, würde der Polizist erst mal skeptisch. Wenn Du aber mit den Gutachten über die ordnungsgemäße Abnahme wedelst, sollte er sehen, dass lediglich der formale Akt fehlt, verwarnt Dich evtl. mit 15 € und fordert Dich (schriftlich) auf, das unverzüglich nachzuholen.
Ferner habe ich in diesem Fall ohnehin Bedenken, ob die Betriebserlaubnis überhaupt erlischt. Der in einem weiter oben angeführten Beitrag zitierte § 19 Abs. 2 StVZO besagt nämlich nicht, dass eine Leistungsänderung zum Erlöschen der BE führt. Eine Gefährdungserwartung kann auch nicht gegeben sein, da das Motorrad lediglich fachmännisch in den serienmäßigen Zustand zurückversetzt wurde. Die Fahrzeugart änderte sich nicht (anders beim Tuning eines Mofas oder dgl.).
Führte eine Leistungsänderung generell zum Erlöschen der BE müssten ja auch alle die, die einen anderen Auspuff dran haben und dadurch eine andere Leistungskurve haben mit mehr Maximalleistung nicht nur eine Sachverständigenprüfung der Auspuffanlage hinsichtlich des Geräusch- und Abgasverhaltens durchführen lassen sondern auch hinsichtlich einer Prüfung, ob das Motorrad noch für die Leistung ausgelegt ist und sich konsequenterweise dies auch gutachterlich bestätigen und in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Dass eine erloschene ABE im Falle des Unfalls generell dazu führt, dass die Versicherung nicht mehr zahlt, kann man so auch nicht stehen lassen. Ich würde es niemanden empfehlen. Aber wenn z.B. eine Fahrwerksänderung durchgeführt wurde, wie z.B. das Gixxerbein zu verbauen, führt das erst mal zum Erlöschen der BE. Es ist wieder eine Prüfung durch den Sachverständigen erforderlich. Unterbleibt auch diese, ist die BE erloschen. Baust Du dann nen Unfall, ist die Versicherung aber noch nicht leistungsfrei. Dein Verhalten muss eine Gefahrerhöhung herbeigeführt haben bzw. (mit-)ursächlich für den Unfall sein. Wenn man hier pauschal eine Gefahrerhöhung unterstellen würde, dann dürfte das aber nicht vom TÜV abgenommen werden bzw. hätte Folgen in der Einstufung bei der Versicherung.
So ist´s z.B. bei der Entdrosselung. Die Leistungssteigerung von 34 auf 71 PS ist für die Versicherung eine Gefahrerhöhung. Das versicherte Wagnis ist größer, daher der höhere Beitrag oder im Schadensfall hättest Du Probleme. Hat Dich ja aber nicht betroffen, da Du der Versicherung Bescheid gegeben hast.
Früher führte praktisch jede eintragungspflichtige Änderung zum Erlöschen de BE, seit etwa 10 Jahren ist das bei weitem nicht mehr so. Dies ist ein sehr differenziert zu betrachtendes Thema.
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mruniversum
danke für deinen beitrag, SO in etwa hatte ich mir das vorgestellt.
Ich verstehe nicht warum leute hier ihr halbwissen verbreiten und einen wegen ihrer (falschen) überzeugung anmachen.
wenn sich jemand mit dem mopped hinlegt sag ich auch nicht "selbst dran schuld, wie kann man nur so blöd sein und so schnell in die kurve fahren, das musste ja passieren".
man kann jemanden auch freundlich auf seine fehler aufmerksam machen. wie es in den wald hineinschallt, so schallt es auch herraus.
Ich verstehe nicht warum leute hier ihr halbwissen verbreiten und einen wegen ihrer (falschen) überzeugung anmachen.
wenn sich jemand mit dem mopped hinlegt sag ich auch nicht "selbst dran schuld, wie kann man nur so blöd sein und so schnell in die kurve fahren, das musste ja passieren".
man kann jemanden auch freundlich auf seine fehler aufmerksam machen. wie es in den wald hineinschallt, so schallt es auch herraus.
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Onkel Tom
Also ohne BE biste nicht gefahren, weil du ja ein Gutachten über die Entdrosselung hast. Aber auf diesem Gutachten müsste auch stehen, dass eine unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben ist, und nicht erst bei der nächsten Befassung. Daher würde der Grüne bestimmt ein Auge zudrücken, da ja das wichtigste, die Abnahme, durchgeführt wurde.