Rechtsprechung Überholverbot
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Rechtsprechung Überholverbot
Das Überholverbot(sschild) verbietet Führern von Krafträdern "mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen". Im Klartext sagt dieser § 41 der Straßenverkehrsordnung, daß zwar ein Motorrad auch von einem Traktor überholt werden darf - sofern er es schaffen sollte - nicht aber umgekehrt.Das Amtsgericht Düren im Rheinland (AZ 11 Owi 60 Js 1743/79) hat festgestellt, daß dieser Paragraph verfassungswidrig sei. Ein Motorradfahrer wurde freigesprochen, der im Überholverbot ein Auto überholt hatte, weil er "wendiger und manövrierfähiger" sei als ein Auto und leichter nach rechts einscheren könne, falls er ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht rechtzeitig bemerke!
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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Die Quelle steht drin. Und die Exekutive...Lass es auf einen Rechtsstreit ankommen 
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Schubser
Hierbei handelt es sich wohl eher um eine Einzelfallentscheidung und der Motorradfahrer hat einfach Glück gehabt. Ob dieser § verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht das Gericht sondern in letzter Instanz maximal das Budesverfassungsgericht.
Bleibt also abzuwarten, ob irgendwer mal bis in die letzte Instanz klagt, weil er nicht so viel Glück mit seinem Gericht hatte.
Solange gilt halt weiter, dass uns jeder überholen dürfte, wir aber eben nicht.
Bis denne
Bleibt also abzuwarten, ob irgendwer mal bis in die letzte Instanz klagt, weil er nicht so viel Glück mit seinem Gericht hatte.
Solange gilt halt weiter, dass uns jeder überholen dürfte, wir aber eben nicht.
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rap
Ich bin deswegen schon mal angezeigt worden.
Es saßen 2 im Auto und fuhren langsamer als erlaubt.
Das Ganze lag schon mehr 3 Monate zurück und ich habe zugegeben, daß ich in dem Zeitraum im besagten Gebiet, fern der Heimat, unterwegs war.
Erinnern kan ich mich, daß ich das Teil auf einem langen geraden Stück mit durchgezogener Linie überholt habe. Ist eben ein Beamten- und Angststaat.
rap
Es saßen 2 im Auto und fuhren langsamer als erlaubt.
Das Ganze lag schon mehr 3 Monate zurück und ich habe zugegeben, daß ich in dem Zeitraum im besagten Gebiet, fern der Heimat, unterwegs war.
Erinnern kan ich mich, daß ich das Teil auf einem langen geraden Stück mit durchgezogener Linie überholt habe. Ist eben ein Beamten- und Angststaat.
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Und? Haben die Hansln das beweisen können?! Überholverbote haben mich nie gejuckt. Ist alles frei - na dann los. In Österreich hatte mich die Bullerei auf frischer Tat ertappt, gut Pech gehabt, sonst war das bisher immer ohne Konsequenzen. Und wenn solche frustrierten Dosenfahrer mich dann anzeigen?! Und?! Dann steht halt Aussage gegen Aussage!rap hat geschrieben:Ich bin deswegen schon mal angezeigt worden.
Es saßen 2 im Auto und fuhren langsamer als erlaubt.
Das Ganze lag schon mehr 3 Monate zurück und ich habe zugegeben, daß ich in dem Zeitraum im besagten Gebiet, fern der Heimat, unterwegs war.
Erinnern kan ich mich, daß ich das Teil auf einem langen geraden Stück mit durchgezogener Linie überholt habe. Ist eben ein Beamten- und Angststaat.
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Anderes Forum. Aber das Urteil ist ja angegeben mit Aktenzeichen und die kann man ja rausfinden.
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lelebebbel
das seh ich auch in etwa so, seit ich letzten märz ein ärgerliches erlebnis hier hatte. bei kaltem wetter ewig hinter einem ur-langsamen autofahrer hergezuckelt, der in jeder kurve fast geparkt hat. leider überholverbot. hatte es nicht eilig, also was solls..SunnyFrani hat geschrieben:Überholverbote haben mich nie gejuckt. Ist alles frei - na dann los. In Österreich hatte mich die Bullerei auf frischer Tat ertappt, gut Pech gehabt, sonst war das bisher immer ohne Konsequenzen. Und wenn solche frustrierten Dosenfahrer mich dann anzeigen?! Und?! Dann steht halt Aussage gegen Aussage!Und auf Schereien der Art hat keiner Bock. *schulterzuck*
dann kam ne kurze gerade, überholverbot aufgehoben - ich geb kurz zunder um an dem schnarchsack vorbeizukommen, scher wieder ein - und schon steht ein grünes männchen auf der strasse. lasermessung, 1 monat fahrverbot weil zu schnell.
hätt ich den karren einfach vorher überholt, wär ich ganz gemütlich an den bullen vorbeigerollt.
fazit: überholverbote, die auf lahme autos zugeschnitten sind, stören nur das flüssige fahren und dienen nicht der sicherheit des motorradfahrers. man sollte nur keine zivilstreife überholen...
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Hatte schon geschaut in der Rechtsprechungsdatenbank NRW, mit der steht auch das Amtsgericht Düren in Verbindung, aber die DB spuckt nix aus.
Naja was soll's...
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Fahr ma halt wie immer 
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Einige ja, aber nicht alle: Übersicht Verkehrszeichen
Und Schilder, die das Überholen regeln, gehören zum Typ der Vorschriftszeichen - Verbot (= runde Scheibe, roter Rand): Zeichen 276 Überholverbot
Also nix mit freie Auswahl.
Und Schilder, die das Überholen regeln, gehören zum Typ der Vorschriftszeichen - Verbot (= runde Scheibe, roter Rand): Zeichen 276 Überholverbot
Also nix mit freie Auswahl.
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Doctor Spoktor
jo und das mit dampf vom vorabendSunnyFrani hat geschrieben:Fahrts ihr nur zua! Da passt grad gut: Zitat Moare, SV-Treffen-Heimfahrt: "Vor lauter Verkehrsdelikte woas I gar nimma wo mir san!"