Abmelden über den Winter?
- Topper
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SVrider:
Abmelden? Saisonkennzeichen? So ein Schmarrn! Wenn der Planet leuchtet wird gefahren. Rentiert sich nicht wirklich...das bewegt sich bei mir im Bereich von 10.- bis 20.-
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
I´m from Bavaria. That´s near Germany.
http://www.riddari-leon.de
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Ro.Biker
Ich finde die Diskussion langweilig - da jeder selbst wissen muss ob er über den Winter fahren muss oder nicht. Für den einen spielt das Geld eine Rolle für den anderen die Frage wie fahrgeil man ist. Kuchenblech hin - Kuchenblech her. Bei Motorrädern über 98 PS und dem entsprechenden Hubraum kostet der Spaß jedenfalls mehr als 20-30 Euro im Monat für vielleicht 1 - 2x fahren je Monat. Am besten jeder rechnet für sich selbst aus was er braucht - ist doch wirklich kein Problem

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x
ich muß gerade , beim lesen des threads , fest stellen das ich bis jetzt noch nie überlegt habe ein "watte-pupsser"-kenzeichen zu holen
aber wenn ich so überlege könnte man gefallen daran finden , wenn man nicht schon ein "richtiges" hätte.
(sonst könnte ich so ca 30 euro sparen , aber wenn ich sie jetzt abmelde und dann nächhstes jahr wieder anmelde kostet das ....ja was eigentlich
kann mir das gerade einmal einer sagen
für weicheierblech & "normal-zulasungsstellen-hin&her- renner")
kaputti färt mit seiner "guten kleinen" nämlich im "winnter"(kann man das , hier im ruhrgebiet/niederrhein , über haupt so nennen bei vieleicht 2 ganzen tagen schnee und 5 tagen unter -5 grad
) auch vileicht gerademal 500-800 km von november bis märz/april.

und meistens nimmt er sein "zweit" krad
oder (schäm, schäm) die dose

aber wenn ich so überlege könnte man gefallen daran finden , wenn man nicht schon ein "richtiges" hätte.
(sonst könnte ich so ca 30 euro sparen , aber wenn ich sie jetzt abmelde und dann nächhstes jahr wieder anmelde kostet das ....ja was eigentlich
kaputti färt mit seiner "guten kleinen" nämlich im "winnter"(kann man das , hier im ruhrgebiet/niederrhein , über haupt so nennen bei vieleicht 2 ganzen tagen schnee und 5 tagen unter -5 grad
und meistens nimmt er sein "zweit" krad
Zuletzt geändert von x am 08.11.2004 13:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Thueringer Held
Jensel, Panther hat Dich damit aber ziemlich an die Eier gepackt.
Ich meld meine auch jeden Winter ab und im Frühjahr an.
Sind natürlich bei der GSX-R mehr Versicherungskosten und Steuern. Da fallen die 17 € net ins Gewicht.
Außadem ist so, das ich nie weiß, wann ich im Frühjahr die Kiste wieder soweit zusammenhabe, daß ich fahren kann.
Bin letztes Jahr die ersten Meter im Mai gefahren. Da wäre der April umsonst bezahlt gewesen.
Also alles eine Auslegungssache und worauf man die Prioriäten legt.
Ich meld meine auch jeden Winter ab und im Frühjahr an.
Sind natürlich bei der GSX-R mehr Versicherungskosten und Steuern. Da fallen die 17 € net ins Gewicht.
Außadem ist so, das ich nie weiß, wann ich im Frühjahr die Kiste wieder soweit zusammenhabe, daß ich fahren kann.
Bin letztes Jahr die ersten Meter im Mai gefahren. Da wäre der April umsonst bezahlt gewesen.
Also alles eine Auslegungssache und worauf man die Prioriäten legt.
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MCK
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Pinky
jein... wenn das mopped ordentlich abgestellt und gesichert ist (garage zb) dann greift auch im winterzustand die kasko - wenn du es allerdings 4 monate einfach mit nem saisonkennzeichen auf der strasse "vergammeln" lässt kriegst du keine kohle (und hast es nebenbei nicht anders verdient)MCK hat geschrieben:Gibt leider keine Teilkasko(Diebstahlschutz).
- heikchen007
- Moderatorin
- Beiträge: 9313
- Registriert: 10.11.2003 20:30
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SVrider:
Das ist m.E. sogar verboten. Mopi darf meines Wissens mit´m Saisonkennzeichen nicht auf öffentlichen Straßen o.ä. stehen...Pinky hat geschrieben:wenn du es allerdings 4 monate einfach mit nem saisonkennzeichen auf der strasse "vergammeln" lässt kriegst du keine kohle
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
Mutti vom Schilfgras
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
Mutti vom Schilfgras
StVZO §23 1b hat geschrieben:Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein auf einen nach vollen Monaten bemessenen Zeitraum (Betriebszeitraum) befristetes amtliches Kennzeichen nach Anlage Vb zugeteilt, das jedes Jahr in diesem Zeitraum auch wiederholt verwendet werden darf (Saisonkennzeichen). Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf diesem Kennzeichen angegebenen Zeitraums ins Betrieb gesetzt oder abgestellt werden...
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MCK
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Mopped-Man
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cyberjoe
ich hab mal eine adere frage zum kennzeichen is zwar bissl off topic, aber ich hab mir ja jetzt auch ne sv zugelegt und ich wenn ich die karre anmelde müsst ich ja für die anmeldung und für das neue Nr. Schild bez.
aber wie isn das, hab noch ein altes kennzeichen von früher ,das liegt 2-3 jahre in der garage rum, wenn das noch "frei" wäre könnte ich es denn dann wieder benutzen oder geht das nimmer? weiß das jmd von euch?
Mfg Joe
aber wie isn das, hab noch ein altes kennzeichen von früher ,das liegt 2-3 jahre in der garage rum, wenn das noch "frei" wäre könnte ich es denn dann wieder benutzen oder geht das nimmer? weiß das jmd von euch?
Mfg Joe
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firefighter
Hast Du sie gebraucht gekauft und war sie zuvor im selben Zulassungsbezirk angemeldet, dann bekommst du das selbe Kennzeichen, wie der Vorbesitzer und kannst nix wählen.
War sie in nem anderen Zulassungsbezirk angemeldet oder ist sie neu, dann bekommt sie ein neues Kennzeichen. Ist dein altes zufällig noch frei, dann kannst Du dir das zuteilen lassen, zahlst aber dann zur normalen Zulassung noch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen.
Ist dein altes Kennzeichen dann auch noch eines ohne blaues Feld mit dem "D" dann kriegst du darauf auch keinen Zulassungsstempel mehr, da nur noch neue Euro-Kennzeichen mit Zulassungssiegeln versehen werden, dann brauchst also trotzdem ein neues Kennzeichen, halt mit den selben Buchstaben.
War sie in nem anderen Zulassungsbezirk angemeldet oder ist sie neu, dann bekommt sie ein neues Kennzeichen. Ist dein altes zufällig noch frei, dann kannst Du dir das zuteilen lassen, zahlst aber dann zur normalen Zulassung noch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen.
Ist dein altes Kennzeichen dann auch noch eines ohne blaues Feld mit dem "D" dann kriegst du darauf auch keinen Zulassungsstempel mehr, da nur noch neue Euro-Kennzeichen mit Zulassungssiegeln versehen werden, dann brauchst also trotzdem ein neues Kennzeichen, halt mit den selben Buchstaben.