Schon wieder eine Anonymverfügung....


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peter_s


Schon wieder eine Anonymverfügung....

#1

Beitrag von peter_s » 10.02.2005 11:21

Also ich erzähl euch jetzt mal einen Schwank aus meinem Leben:
Habe soeben eine Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz in Tirol erhalten, ich soll Ende Jänner (!) mit dem Kennzeichen WE-89AV (seit Anfang Dezember stillgelegt!) ungerechtfertigt die Nebelscheinwerfer eingeschaltet gehabt haben (bei einem Motorrad?!?!?!). Macht 36 Euronen. So, zwar wird sich das definitiv in Rauch auflösen aber stinksauer bin ich deshalb trotzdem, muss trotz allem einen Brief dorthinschicken und Stellung nehmen. So eine Sauerei, frag mich für was man unter der Saison noch so alles gestraft wird ohne dass man's tatsächlich verbrochen hat...

mfg, Peda
Zuletzt geändert von peter_s am 10.02.2005 12:18, insgesamt 1-mal geändert.

silver650


Re: Schon wieder eine Anonymverfügung....

#2

Beitrag von silver650 » 10.02.2005 11:32

peter_s hat geschrieben:Also ich erzähl euch jetzt mal einen Schwank aus meinem Leben:
......
Peter, das ging mir auch mal so!
Ich habe angeblich eine Ein-/Ausfahrt mit meinem PKW (war aber mein Motorradkennzeichen) zu geparkt haben.Es wurden Zeugen Benannt, darunter auch ein Polizist.
Also, ich eine Stellungnahme geschrieben und damit hat sich die Sache erledigt gehabt. :lol:

Manchmal überlege ich, was in den Leuten so vorgeht
Ob die einfach nur Kennzeichen aus Teufel komm raus suchen und die Leute auf gut Glück anschreiben um so Geld zu verdienen. :twisted:

Es gibt ja bestimmt Welche, die das nciht merken und bezahlen.
:cry:

Jan Zoellner
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#3

Beitrag von Jan Zoellner » 10.02.2005 11:39

Wenn so fette Beweise vorliegen: Dienstaufsichtsbeschwerde. Könnte lustich werden.

Ciao
Jan
--
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#4

Beitrag von Wörsty » 10.02.2005 11:48

Jan Zoellner hat geschrieben:Wenn so fette Beweise vorliegen: Dienstaufsichtsbeschwerde. Könnte lustich werden.
Also wenn ein Polizist das bezeugt, hat vielleicht
jemand ein - dein - gefälschtes Kennzeichen :D
Dann sollte man der Sache wirklich nachgehen :twisted:

Mir ist sowas auch rätselhaft.
Allerdings waren bei mir bis jetzt alle Bescheide echt :oops:

peter_s


#5

Beitrag von peter_s » 10.02.2005 11:55

Wels, 10.02.2005


Einspruch gegen Anonymverfügung
Kennzahl (A) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bitte Sie, die oben genannte Anonymverfügung wegen ungerechtfertigter Nutzung der Nebelscheinwerfer per sofort zu stornieren und zwar aus folgenden Gründen:

- Das Kennzeichen WE-89AV gehört zu einem Motorrad Suzuki GSX-R 750. Dieser Typ von Motorrad HAT KEINE NEBELSCHEINWERFER, zudem ist mir auch kein anderes Motorrad mit solch einer Beleuchtung bekannt… Rückfragen diesbezüglich bitte an:

Suzuki Austria
Automobil Handels-Gesellschaft m.b.H.
Wasserfeldstraße 15
A-5020 Salzburg

- Weiters habe ich das Kennzeichen mit 12. Dezember 2004 über den Winter zurückgelegt, dies kann auch gerne bei der Bezirkshauptmannschaft Wels erfragt werden.

- Welches Motorrad fährt Ende Jänner bei Eis und Schnee in Tirol herum?


Ich bitte um sofortige schriftliche Bestätigung der Stornierung (nicht dass ich dann auch noch eine Anzeige aufgehalst bekomme!) sowie Rückerstattung der Portokosten inkl. Gebühr für das Einschreiben von EUR 2,85 auf folgendes Konto:

[...]
[Bild von der Zulassung]
[Auszug aus dem Typenschein]


Mit freundlichen Grüßen, Peter Schulze

------------------------------------------------------------------

So wird das jetzt abgeschickt, lass mich ja net verarschen ;)

mfg, Peda
Zuletzt geändert von peter_s am 10.02.2005 12:46, insgesamt 1-mal geändert.

Fatty


#6

Beitrag von Fatty » 10.02.2005 12:04

Klasse Antwort ... die gefällt mir ... bin gespannt was dabei rauskommt ...


PS.: lass doch das nächste mal die Nebelscheinwerfer an deiner Gixxer einfach aus wenn Du im Schnee rumfährst ... 8)

knieschleifa


#7

Beitrag von knieschleifa » 10.02.2005 12:12

iss ja echt ein Ding :!: gute Antwort , würde auch überlegen, ob man wegen dem eventuell falschen Kennzeichen etwas unter nimmt.

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#8

Beitrag von SunnyFrani » 10.02.2005 12:14

Wär das ein Witz ich würd vor Lachen unterm Tisch liegen! 8O

Übrigens eine super Antwort! :twisted:

peter_s


#9

Beitrag von peter_s » 10.02.2005 12:23

Hi!

Ich halte euch auf dem laufenden ;)
Ah ja, ich glaube übrigens nicht an ein falsches Kennzeichen sondern einfach an einen groben Fehler der Exekutive. Bin vor allem gespannt, ob sie mir den Betrag überweisen, das wär doch mal was: nicht ich zahle sondern die Polizei hihi :lol:

mfg, Peda

Da Säääß


#10

Beitrag von Da Säääß » 10.02.2005 12:39

Ändere noch das Datum auf Februar, dann passts. :wink:

peter_s


#11

Beitrag von peter_s » 10.02.2005 12:41

öha, stimmt :)

Jan Zoellner
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#12

Beitrag von Jan Zoellner » 10.02.2005 13:02

> Dieser Typ von Motorrad HAT KEINE NEBELSCHEINWERFER

Ab Werk. Du darfst Dir aber gern welche dranbauen.

Ciao
Jan
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peter_s


#13

Beitrag von peter_s » 10.02.2005 13:06

Hi Jan!

Mag sein, die müsste man aber eintragen lassen und dem ist nicht so. Können das Motorrad bei Unklarheiten ja gerne besichtigen, allerdings ist das Argument, dass Zulassung und Nummerntafel seit Mitte Dezember bei der Behörde zurückgelegt sind, denke ich ausreichend.

mfg, Peda

Jan Zoellner
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#14

Beitrag von Jan Zoellner » 10.02.2005 13:34

> allerdings ist das Argument, dass Zulassung und Nummerntafel seit Mitte
> Dezember bei der Behörde zurückgelegt sind, denke ich ausreichend

Absolut richtig.

Sind Nebelscheinwerfer wirklich eintragungspflichtig? Ich finde da im Netz jetzt nur Bestätigungen meiner vagen Erinnerung, daß das zumindest in .de nicht notwendig ist (sofern die Dinger natürlich bauartgeprüft und zugelassen sind...).

> die müsste man aber eintragen lassen und dem ist nicht so

H0h0h0, Sie haben da also nicht eingetragene Scheinwerfer am Krad (der Schnittlauch hats ja gesehen, also muß es stimmen). Das wird teuer! :)

Ciao
Jan
--
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Da Säääß


#15

Beitrag von Da Säääß » 10.02.2005 13:47

...ja und das Mopped nicht zugelassen und das "Taferl" gefälscht. :twisted:

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