Mahlzeit Carsten,
der e.V. ist wegen gemeinnütziger Zwecke i.S.d § 52 AO von der Körperschaftsteuer befreit.
Der Spendenabzug ergibt sich wie gesacht aus § 10b EStG i.V.m. Anlage 1 EStDV (hier Abschnitt B Nr. 2 -> Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, würde ich meinen)
Empfehlenswert wäre auf jeden Fall das Studium der §§ 48-50 der ESTDV, da steht drin
was abgezogen werden kann (Spenden/Mitgliedsbeiträge, bei euch NUR Spenden),
wer Zuwendungsempfänger sein muss (der gemeinnützige Verein) und
wie der Zuwendungsnachweis zu erfolgen hat:
über 100 euros amtlicher Vordruck->
http://www.bundesfinanzministerium.de/A ... Muster.pdf oder
unter 100 euros Bareinzahlungsbeleg/Buchungsbestätigung Kreditinstitut unter folgenden Bedingungen-> Zweck, Angaben zur Freistellung, Angabe Spende/Mitgliedsbeitrag müssen darauf angegeben sein (wenn man von irgendwelchen Spendevereinen so einen Brief bekommt mit Überweisungsträger ist da auch immer der Schniepel dran wo die Bank drauf abstempelt, da steht der ganze besagte Mist drauf)
You See, um die Spendenquittungen wird man nicht drumrumkommen und immer schön das Doppel aufbewahren
Die getätigte Spende mindert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer des Spenders bis max. 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte, mindert also nicht direkt die Steuerbelastung.
Noch was wichtiges....der Verein ist zwar von der Körperschaftsteuer (KSt) befreit, umsatzsteuerlich kann man unter Umständen aber Fallstricke drehen, da sollte man vorher genau gucken wenn man irgendwelche Festivitäten/Veranstaltungen macht und irgendwie in irgendeiner Form Gelder vereinnahmt ausser Spenden und Mitgliedbeiträge.
Verstehst nur noch Bahnhof? gut....is vom Herrn Eichel so beabsichtigt
Mit Vereinsbuchhaltung im speziellen kenn ich mich Praktisch jetzt nicht aus, da gibts aber garantiert explizit Literatur zu...
Grüsse Fabian
(Steuerfachangestellter, fast Steuerfachwirt (Prüfung schriftlich schon bestanden) und in 2-3 Jahren hoffentlich Steuerberater

)
