doppelscheinwerfer


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
crashed kid (Mr. NOS)


doppelscheinwerfer

#1

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 28.03.2005 17:46

hallo zusammen, wollte meien sv (650 n 99) was böser machen und wollte mal fragen, ob ich wenn ich mir nen doppelscheinwerer kaufe den einfach so wie die blinker dran machne kann, oder muss ich damit zum tüv, auch wenn der doppelscheinwerfer ne e-nummer hat?!

hat jedman ein bild von nem coolen doppelscheinwerfer...hätte am liebsten den der speed triple aber hab den noch nicht gefunden

crashed kid (Mr. NOS)


#2

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 28.03.2005 19:29

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 45230&rd=1


also heißt es , dass ich die dinger da einfach so einbauen kann?!?

FvForell


Doppelscheinwerfer zulässig?!?

#3

Beitrag von FvForell » 28.03.2005 20:00

Hab das Thema mit dem Einbau eines Doppelscheinwerfers durch und es sieht gut aus!
Zunächst achte auf die Einbaubreite, miss vorher bei dir zwischen den Lampenhaltern nach! (218 mm glaube ich!?)

Dann achte auf fogendes:
Ein E -Prüfzeichen allein reicht nicht aus. Zusätzlich gibt es bei Scheinwerfern eine Kennzeichnung, für welche Funktion diese zulässig sind.
HR = Fernlicht; HC = Abblendlicht; PL = Standlicht.
Nur jeweils so gekennzeichnete Scheinwerfer sind zulässig und machen beim TÜV oder einer Kontrolle durch die Polizei keinen Ärger.

Bei Motorrädern sind beidseitig gleichzeitig funktionierende Doppelscheinwerfer (nach Auskunft eines mir bekannten TÜV - Prüfers) nur zulässig, wenn diese durch den Fahrzeughersteller so vorgestellt und durch das Kraftfahrtbundesamt so auch zugelassen wurden (z.B Speed Triple).

Solltest du also eine SV mit Dopp´s versehen, darf das Abblendlicht nur allein auf einer Seite brennen. Das Fernlicht darf dann entweder allein oder in Verbindung mit dem Abblendlicht funktionieren.

Eine manuelle Höhen - und Seiteneinstellung wie beim original Rundscheinwerfer wird übrigens nicht gefordert.
Hierzu reicht eine Verstellmöglichkeit über den Lampenhalter aus.

Viel Spaß beim Umbauen wünscht

Stefan

crashed kid (Mr. NOS)


#4

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 28.03.2005 21:33

Viele der bei eBay angebotenen Doppelscheinwerfer sind beim gleichzeitigen Betrieb von Abblend- , oder Fernlicht auf beiden Seiten unzulässig! Diese Scheinwerfer bestehen aus zwei Fernscheinwerfern (HR) die mit jeweils einer H4-Lampe betrieben werden.
Diese Scheinwerfer dürfen nicht zum Abblenden verwendet werden.

Manche Anbieter liefern Kabelbäume mit, welche ermöglichen dass der Fernscheinwerfer bei Abblendlicht mitbrennt. Dies ist unzulässig und äußerst gefährlich! Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, da Sie andere Verkehrsteilnehmer blenden!
Ganz nebenbei: die Polizei oder der TÜV bemerken dies... der Scheinwerfer muss wieder demontiert werden.

Scheinwerfer dürfen laut StVZO nur in der Form betrieben werden, wie es die E-Zulassung vorsieht! Änderungen führen zu Verlust des Versicherungsschutzes! Wenn bei einem Unfall der gegnerische Gutachter rauskommt, zahlt die Versicherung u.U. keinen Cent!

Deshalb:
Bleiben Sie auf der sicheren Seite und Fragen Sie den Verkäufer nach folgenden Daten in der Gravur der Gläser um den Zulässigkeitsbereich genau zu bestimmen:

Zeichen im Glas: H C/R oder 00 C/R H C H R
Zulässigkeits-
bereich:
Halogen:
Abblend- und Fernlicht
Halogen:
Nur Abblendlicht
Halogen:
Nur Fernlicht


Der "durchschnittliche Laie" kennt sich auf diesem Gebiet nicht aus - deswegen erklären wir dies.
Wenn Sie noch Fragen zu dem Thema haben können Sie sich gerne bei uns melden.

Als einziger Hersteller in Deutschland, bieten wir Motorradscheinwerfer an, die beidseitig sowohl H4-Abblend, als auch H4-Fernlichttauglich sind.
Das Resultat ist perfekte Ausleuchtung der Strasse durch beide Scheinwerfer mit 110W Abblend- und 120W Fernlicht.
Lassen Sie sich nicht blenden und treffen Sie die richtige Wahl.

Er bringt euch 110W H4-Abblendlicht und 120W H4-Fernlicht normgerecht auf die Strasse.
Weil so oft gefragt wird: Beide Seiten leuchten bei Abblend-, sowie Fernlicht gleichzeitig! - und zwar LEGAL!



das steht dabei.....heißtz es also, dass ich die trotzdem nich verbauen darf, weil beide seiten immer gleichzeitig leuchten??? und warum wenn ich in beiden scheinwerfern die gleichen birnen drin habe und beide fer, abblend und standlicht haben ???

crashed kid (Mr. NOS)


#5

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 30.03.2005 16:08

*nachobenschieb*

el Kaputtnik


#6

Beitrag von el Kaputtnik » 30.03.2005 17:49

Mahlzeit!

2 x 35 Watt Abblendlicht ist erlaubt

2 x 55Watt nicht

crashed kid (Mr. NOS)


#7

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 30.03.2005 18:51

grrrrrr......die dinger haben aber 2 mal 55W

hat sonst wer bei sich doppelscheinwerfer verbaut und kann sagen, in wie weit das cool aussieht, wenn nur ein lämplein leuchtet

FvForell


Doppelscheinwerfer Aussehen

#8

Beitrag von FvForell » 30.03.2005 19:47

Bei meinen Doppelscheinwerfern leuchtet links das Abblendlicht und rechts zusätzlich das Fernlicht, wenn es angeschaltet ist.

Im Gehäuse für das Fernlicht ist aber auch das Standlicht intergriert, so dass es zumindest etwas danach aussieht als ob beide leuchten.

Aber ich seh mich ja nicht von vorne, wenn ich fahre.
Und im Stand sehen die Dopps echt wesentlich geiler aus als der original verbaute Flack - Scheinwerfer.

Gruß Stefan

crashed kid (Mr. NOS)


#9

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 30.03.2005 21:39

also ist nie ein dinegnkomplett aus?? hab ich das richtig verstanden? wenn ja, dann denke ich, dass ich damit leben kann..muss mich dann nur malnach guten umschauen....
gibt es für standlicht nich auch stärkere birnen, also so das ich es dem tüv rehct mahce, aber das standölicht dennoch was stärker ist und somit der unterscheid nich allzu groß ist??

svlerleichti


#10

Beitrag von svlerleichti » 30.03.2005 21:47

mr.nos siehe mein pixum, habe so ne lösung wie von FvForell beschrieben...


lassen sich sicher auch stärkere birnen einsetzen...


mfg sascha

crashed kid (Mr. NOS)


#11

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 31.03.2005 13:02

nit schlecht...nur mein ich das nur oder sidn die scheinwerfer "klein"??
am liebsten hätte ich die größe und die in der form von der speed triple oder speed four, aber bei ebay hab ich die nit gefunden, und ich glaub die darf ich beui mir ja auch gar nich dran amchen, weil die beide die ganez zeit abblendlich an haben...is doch alles doof....

kennt jemand nen doppelscheinwerfer, der so ähnlich ist wie die der speed triple/speed four ???

svlerleichti


#12

Beitrag von svlerleichti » 31.03.2005 19:24

haste nicht ganz unrecht mit dem klein...habe die scheinwerfer so gewählt da sie a) genau in die org. halterung passen und b) sich meiner meinung nach ganz gut ins gesamtbild meines bikes einfügen...(sowie ich meine digicam wieder hab mach ich noch ein paar anständige fotos, die hab ich nur schnell beim umbau gemacht), die scheinwerfer von der "triple" sind mir etwas zu groß, ... kleines schmales bike, kleine geile scheinwerfer ;-)

crashed kid (Mr. NOS)


#13

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 03.04.2005 12:38

also labbern die bei ebay alle schrott?
da steht bei fast jedem doppelscheinwerfer bei, dass beide lampen die gleiche funktion haben: stand- abblend-fernlicht und zwar gleichzeitig. und dann steht dabei, dass die mit e-zeichen sind und man kein tüv braucht etc. .......was stimmt nun??

saaler


hallo

#14

Beitrag von saaler » 04.04.2005 23:05

hab da ne kleine frage:

hab meine sv 650 (2000) im winter umgebaut nur was i nett ganz auf die rejhe bekomm ; wie ich die 2 minni spots aus meine geilen frontmaske richtig in das elektrosystem schallte!??

i hoff ihr wisst was i mein und könnt mir helfen!

PS: bin net so der fachmann , wollt aber alles in eigen handarbeit umbauen..

danke ciao markus

Meiner82


#15

Beitrag von Meiner82 » 10.04.2005 10:09

Was ist denn hiermit? Hier steht auch das beide Birnen brennen aber das völlig i.O ist.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... RK:MEWA:IT

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