firefighter hat geschrieben:SV-Daniel hat geschrieben:...
- Für den Schaden an Deiner SV haftet Dir als Eigentümer gegenüber Dein Freund, d.h. entweder seine Privathaftpflicht (falls er eine hat) ...
Bist Du sicher, dass seine Privathaftpflicht da zahlt? Meines Wissens zahlt die Privathaftpflicht nicht für Schäden, die ich beim Gebrauch eines Kfz verursache. Fremdschaden (hier: am Wohnwagen) nur durch Kfz-Haftpflicht und der Eigenschaden (hier: an Narrenkönigs SV) nur ggf. durch eine (Voll)Kasko.
Zudem haben die meisten Haftpflichtversicherer so weit ich weiß wohl eine Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen für die Haftung bezüglich Schäden an ausgeliehenen Sachen.
Ich fürchte, dass er selber haften muss. Hoffentlich hat er genug Geld.
Du hast recht. Habe eben in meinen eigenen Versicherungsbedingungen nachgeschlagen und da heißt es in den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) in § 4 I:"... bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf:
...
Abs. 6 Haftplichtansprüche wegen Schäden
a) an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, ..."
War mir nicht bekannt. Daß die Privathaftpflicht nicht für Schäden aufkommt, die Gegenstand der gesetzl. KFZ-Haftpflicht sind, liegt auf der Hand. Aber wie häufig kommt es vor, daß ich mit irgendeinem fremden Auto fahre und da hilft mir bei einem Mißgeschick meine Versicherung nicht weiter? Skandalös!
Wer eine Privathaftpflicht kennt oder gar sein eigen nennt, bei dem eine solche Klausel nicht Vertragsgegenstand ist, möge sich bitte bei mir melden.