Freund mit meiner Suzi hingelegt
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Brauner Bär
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Linas
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Novan123
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SVrider:
Tja, dumm gelaufen. Ich habe auch schon ein paar mal meine SV ausgeliehen. Aber dafür durfte ich dann auch von anderen mal das Moped testen. Ist bis jetzt nie was passiert.
Man muss es auch mal so sehen, lang legen kann man sich mit jedem Motorrad, mit dem eigenen, mit dem fremden oder mit dem vom Händler. Blos nachher muss der Schaden dann bezahlt werden.
Dann wünsche ich dir und deinem Freund alles gute und verscherbelt die Teile im Marktplatz bei SVrider oder bei E-Bay, man bekommt für vieles noch einen Ordentlichen Kurs.
In Zukunft dann villeicht den Freund hinten drauf mitnehmen. Ist sicherer.
Man muss es auch mal so sehen, lang legen kann man sich mit jedem Motorrad, mit dem eigenen, mit dem fremden oder mit dem vom Händler. Blos nachher muss der Schaden dann bezahlt werden.
Dann wünsche ich dir und deinem Freund alles gute und verscherbelt die Teile im Marktplatz bei SVrider oder bei E-Bay, man bekommt für vieles noch einen Ordentlichen Kurs.
In Zukunft dann villeicht den Freund hinten drauf mitnehmen. Ist sicherer.
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suzzi-fan
Etwas Tricksen!
HI!
Das ist echt sch.... es gibt ne Möglichkeit wie du etwas über die Privathaftpfl. deines Kumpels bekommst.
Er ist nicht gefahren sondern er hat Sie umgestoßen!
Weiteres:
abklären wie hoch du mit deiner Motorrad Haftpflicht steigst und ggf. mit dem Geschädigten des Wohnanhängers noch etwas draufschlagen was du dann für dein Motorrad nehmen kannst!
Legal? Nein!
PS: Tip lass dir die Mehrkosten von deinem Kumpel für die Versicherung geben und nächstens alles mit M nicht verleihen Mein Auto Meine Frau Meine Musikanlage....
Das ist echt sch.... es gibt ne Möglichkeit wie du etwas über die Privathaftpfl. deines Kumpels bekommst.
Er ist nicht gefahren sondern er hat Sie umgestoßen!
Weiteres:
abklären wie hoch du mit deiner Motorrad Haftpflicht steigst und ggf. mit dem Geschädigten des Wohnanhängers noch etwas draufschlagen was du dann für dein Motorrad nehmen kannst!
Legal? Nein!
PS: Tip lass dir die Mehrkosten von deinem Kumpel für die Versicherung geben und nächstens alles mit M nicht verleihen Mein Auto Meine Frau Meine Musikanlage....
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C-rS
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suzzi-fan
- Seether
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SVrider:
Eindeutig eine Straftat: Versicherungsbetrugsuzzi-fan hat geschrieben:Hab nicht gesagt das man alles angeben Muß aber 500€ zahlen die ohne Sorgen wenn de ne Rechnung bringst!
Beim Versicherungsbetrug (Betrug zum Nachteil von Versicherungen) handelt es sich um ein Delikt, das strafrechtlich verfolgt wird. Schon der Versuch ist strafbar.
Die offizielle Definition für das Delikt Betrug nach § 263 des StGB: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Für alle Fälle in denen § 263 nicht zur Anwendung kommt gilt § 265 des StGB. Dort heißt es: "Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist."
Mögliche Konsequenzen:
Zahlungsverweigerung durch die Versicherungsgesellschaft
Verlust des Versicherungsschutzes für den Versicherten
Rückforderung der bereits ausgezahlten Leistungen durch die Versicherung
Erstattung einer Strafanzeige durch die Versicherung - immer häufiger auch bei kleineren Schäden: Bei Verurteilung Geld- oder Haftstrafe
Strafmaß: Bei einer Verurteilung wegen Betrugs bis zu fünf Jahren Haft - in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis (wenn das Delikt an andere Vergehen oder Verbrechen wie beispielsweise Brandstiftung gekoppelt ist)
Anspruch auf Schadenersatzforderungen für die betroffene Versicherungsgesellschaft
Leider werden viel zu wenige Versicherungsbetrüger geschnappt.
Allerdings hat die viele Betrügerei auch ein gutes. Die Beiträge steigen wieder für alle und es gibt immer mehr Ablehnungen von wirklichen Schäden, weil sich schon einmal ein ähnlich gelagerter Versicherungsbetrug so zu getragen hat, bzw. wird es immer schwerer eine Zügige Schadensbearbeitung zu gewährleisten!
Ich bin der Meinung, das Versicherungen dafür da sind, dass wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, greifen sollen, aber nicht für Unvermögen, Dummheit, oder gar Bereicherungsversuche, weil auch nur für den Versícherungsfall wird die Prämie bezahlt.
Wer nun der dennoch der Ansicht ist, dass man doch für eine Versicherung nicht immer nur bezahlen kann, sondern da auch mal was bei rauskommen muss, der, ja der sollte mal lieber einen Sparvertrag abschliessen und fest hoffen, dass er nie die Deckungssumme seiner Privathaftpflichtversicherung als Schadensersatzklage am Hals hängen hat!
Mit bestem Gruß
Seether
Ride like devil....feel like god - Bad Boy 4 life