Strafbar?
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Q996
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Speedfire333
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Tobi_SV
Dann darfst du trotzdem nicht vorbei fahren.
Aber wer wurde je mal betraft als er an einer Autoschlange an einer roten Ampel langsam und vorsichtig vorbeigerollt ist?
Ich nicht. Auch wenn teilweise Polizeiautos in der Schlange standen.
Problematisch wirds in meinen Augen erst, wenn die Ampel plötzlich grün wird und man unkooperative Autofahrer neben sich hat die keine Lücke machen.
Aber wer wurde je mal betraft als er an einer Autoschlange an einer roten Ampel langsam und vorsichtig vorbeigerollt ist?
Ich nicht. Auch wenn teilweise Polizeiautos in der Schlange standen.
Problematisch wirds in meinen Augen erst, wenn die Ampel plötzlich grün wird und man unkooperative Autofahrer neben sich hat die keine Lücke machen.
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Issy
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- Beiträge: 1141
- Registriert: 15.04.2002 21:44
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SVrider:
ich wollts gerade sagen, fahrt möglichst links vorbei
udn versucht auch keien durchgezogenen linien zu überfahren, auch des kann mal ein paar euro kosten
ansonsten, n bissel abschätzen sollte man auch, obs einen überhaupt weiter bringt.
weill wenn ihr kurz darauf auf die nächste kolonne auffahrt und da auch nicht wirklich weiter kommt, is sowas witzlos, denn kann man auch in der reihe stehen bleiben
bei mri in de rgegnd gibts da ne ganz typische strecke für.
man kann zwar locker an den kolonen vorbeifahren, bringt einen aber auch nur 3 min eher dahin wo man denn hin will, und des is einfach zu blöde finde ich, kurven gibts da auch keine die sich zu fahren lohnen als schön in reih udn glied
udn versucht auch keien durchgezogenen linien zu überfahren, auch des kann mal ein paar euro kosten
ansonsten, n bissel abschätzen sollte man auch, obs einen überhaupt weiter bringt.
weill wenn ihr kurz darauf auf die nächste kolonne auffahrt und da auch nicht wirklich weiter kommt, is sowas witzlos, denn kann man auch in der reihe stehen bleiben
bei mri in de rgegnd gibts da ne ganz typische strecke für.
man kann zwar locker an den kolonen vorbeifahren, bringt einen aber auch nur 3 min eher dahin wo man denn hin will, und des is einfach zu blöde finde ich, kurven gibts da auch keine die sich zu fahren lohnen als schön in reih udn glied
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[W2k]Shadow
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[W2k]Shadow
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Silver-SV
Das stimmt so nicht ganz!
Wir hatte hier schoneinmal einen Thread!
Und da war ein artikel aus der Motorrad oder so auch gepostet. Er ist zwar von 1999, aber das ist ja egal, und da hat der Verkehrsminister gesagt das es grundsetztlich legal ist an einer stehenden autoschlange bis nach vorne vorzufahren... Ich suche gleich mal den Artikel ebend raus und Poste ihn hier nochmal, englisch ist eh gerade langweilig!!!
Gruß Benny
..::EDIT::..
Hier mal der Artikel:
Stau: Vorbeifahren am Stau wird erlaubt
Es geht voran
Vorbeischängeln unter bestimmten Umständen erlaubt
Aus MOTORRAD 06/1999 Seite 65
Wer sagt?s denn: Es gibt auch positive Entwicklungen im deutschen Verkehrs(rechts)chaos. Unter bestimmten Umständen dürfen Biker an langsamfahrenden oder stehenden Kolonnen vorbeifahren. Das hat Bundesverkehrsminister Franz Müntefering im MOTORRAD-Interview ausdrücklich bestätigt (Heft 5/1999). Und der Bund-Länder-Fachausschuß hat in einer Antwort an die Biker Union präzisiert: »Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl. Es kann damit innerorts rechts schneller als links gefahren werden. Ist eine Fahrspur mit wartenden Fahrzeugen vor der LZA (gemeint ist eine Ampel, die Redaktion) einer Kreuzung belegt, besteht damit kein Hinderungsgrund für den Kraftradfahrer, auf dem danebenliegenden, freien Fahrstreifen vorbeizufahren/zu überholen, um weiter vorn auf den Fahrstreifen mit den wartenden Fahrzeugen einzuscheren. Sind alle Fahrstreifen mit wartenden Fahrzeugen belegt, ist jedoch der Fahrstreifen breit genug und bietet daher noch genügend Raum für einen Kraftfahrer, gefahrlos ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeizufahren, um sich weiter vorn aufzustellen, ist auch dies nicht ausgeschlossen. Zum Überholen bzw. Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen muß nicht der Fahrstreifen gewechselt werden. Macht der Kraftfahrer von der Möglichkeit des Vorbeifahrens/Überholens Gebrauch, hat er dabei jedoch die Grundregel des § 1, Abs. 2 StVO zu beachten.«
Uff, ein langer Riemen, aber das mußte sein. Schließlich kann sich auf diese Aussagen des Ausschusses jeder Biker berufen, dem ein Polizist unberechtigt ein Knöllchen verpassen will. Was dieser Paragraph 1 übrigens bedeutet, weiß jeder noch aus der Fahrschule, oder nicht? Man darf niemanden schädigen, gefährden oder - jetzt kommt?s wieder Amtsdeutsch - »mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindern oder belästigen«. Alles klar?
© Copyright: Motor-Presse Verlag GmbH & Co KG, Stuttgart
Und hier nocheinmal der Link zu dem Thread.
Gruß Benny
Wir hatte hier schoneinmal einen Thread!
Und da war ein artikel aus der Motorrad oder so auch gepostet. Er ist zwar von 1999, aber das ist ja egal, und da hat der Verkehrsminister gesagt das es grundsetztlich legal ist an einer stehenden autoschlange bis nach vorne vorzufahren... Ich suche gleich mal den Artikel ebend raus und Poste ihn hier nochmal, englisch ist eh gerade langweilig!!!
Gruß Benny
..::EDIT::..
Hier mal der Artikel:
Stau: Vorbeifahren am Stau wird erlaubt
Es geht voran
Vorbeischängeln unter bestimmten Umständen erlaubt
Aus MOTORRAD 06/1999 Seite 65
Wer sagt?s denn: Es gibt auch positive Entwicklungen im deutschen Verkehrs(rechts)chaos. Unter bestimmten Umständen dürfen Biker an langsamfahrenden oder stehenden Kolonnen vorbeifahren. Das hat Bundesverkehrsminister Franz Müntefering im MOTORRAD-Interview ausdrücklich bestätigt (Heft 5/1999). Und der Bund-Länder-Fachausschuß hat in einer Antwort an die Biker Union präzisiert: »Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl. Es kann damit innerorts rechts schneller als links gefahren werden. Ist eine Fahrspur mit wartenden Fahrzeugen vor der LZA (gemeint ist eine Ampel, die Redaktion) einer Kreuzung belegt, besteht damit kein Hinderungsgrund für den Kraftradfahrer, auf dem danebenliegenden, freien Fahrstreifen vorbeizufahren/zu überholen, um weiter vorn auf den Fahrstreifen mit den wartenden Fahrzeugen einzuscheren. Sind alle Fahrstreifen mit wartenden Fahrzeugen belegt, ist jedoch der Fahrstreifen breit genug und bietet daher noch genügend Raum für einen Kraftfahrer, gefahrlos ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeizufahren, um sich weiter vorn aufzustellen, ist auch dies nicht ausgeschlossen. Zum Überholen bzw. Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen muß nicht der Fahrstreifen gewechselt werden. Macht der Kraftfahrer von der Möglichkeit des Vorbeifahrens/Überholens Gebrauch, hat er dabei jedoch die Grundregel des § 1, Abs. 2 StVO zu beachten.«
Uff, ein langer Riemen, aber das mußte sein. Schließlich kann sich auf diese Aussagen des Ausschusses jeder Biker berufen, dem ein Polizist unberechtigt ein Knöllchen verpassen will. Was dieser Paragraph 1 übrigens bedeutet, weiß jeder noch aus der Fahrschule, oder nicht? Man darf niemanden schädigen, gefährden oder - jetzt kommt?s wieder Amtsdeutsch - »mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindern oder belästigen«. Alles klar?
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Und hier nocheinmal der Link zu dem Thread.
Gruß Benny
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Doctor Spoktor
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Speedfire333
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Doctor Spoktor
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Pinky
leugnen und die wahrheit sagen und dann geht das in der regel ab zu den akten... (polizisten sind in der regel auch nich doof und erkennen schon jemanden der einen "anscheissen" will)Speedfire333 hat geschrieben:@ spoktor -> Aber stell dir mal vor, es gibt Autofahrer, die zeigen einen wegen so was an und versuchen dann einem noch mehr anzuhängen, wie ausbremsen, Nötigung und verbale, sowie körperliche Beschimpfung durch einen gewissen Teil der Hand![]()
Und von so einem Fall habe ich gehört
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molch
ich bin mal links an einer autoschlange vor einer ampel vorbei, in der schlange war ein polizeiauto in zivil, die ham mich 2 kilometer spaeter rausgezogen,
die ham ein bisschen rumgemeckert von wegen darf man nicht, ich hab gesagt dass das nicht mehr vorkommt
, und damit wars dann auch schon erledigt.
die ham ein bisschen rumgemeckert von wegen darf man nicht, ich hab gesagt dass das nicht mehr vorkommt