freigabe fuer entdrosselung


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freigabe fuer entdrosselung

#1

Beitrag von Nasenbohrer » 10.06.2005 17:26

nun, ich habe eine schoene blaue S650S im visier, die wohl kaufen werde. das problem ist, die ist gedrosselt. entdrosslung ist kein problem laut eurer qualitativen unterstuetzung. nur will ich den mist auch in die papiere eintrage lassen. bei strassenverkehrsamt kostet das mich 60CHF. dazu brauche ich den wisch eines haendlers, der bestaetigt, dass eine andere zuendbox verbaut wurde.

ich habe gerade angerufen und gefragt, ob ich den wisch bekommen koennte. und sie sagten, sie koennten das nicht machen, weil die vorschrift seitens des importeur besagt, dass eine andere zuendbox verbaut werden muss... :( idiot :( hell

wenn ich eine bestaetigung vom importeur bekomme, dass die version des kabeldurchknippsen moeglich ist, waere das kein problem.

nun hat jemand ne idee oder koennte mal seine Z-box kurz ausborgen?
was soll der scheisz?
ich will das bike kaufen und das bloede teil hindert mich daran! :( hell :( idiot

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EiWolf
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#2

Beitrag von EiWolf » 10.06.2005 18:48

In D-Land ist das eigentlich kein Problem. Man fährt zu einem netten TÜV-Prüfer, sagt das sie offen ist, 30 Euro zahlen, und mit dem Wisch zur Zulassungsstelle fahren.

Gruß

Diverse Teile (Ausser Nockenwellen ;-)) eines SV 650 K3 Motors zu verkaufen - Bei Fragen einfach PN.

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#3

Beitrag von Nasenbohrer » 10.06.2005 19:15

so einfach in D.? mist!
die spinnen, die schweizer.

ich werde ihn am montag mal ein deal stellen muessen. entweder ich gehe mit ner geborgten CDi zu ihn und oder er soll mir gleich den wisch geben. dann werd ich sehen, ob wir im kindergarten sind.

DScRan


#4

Beitrag von DScRan » 11.06.2005 10:27

EiWolf hat geschrieben:In D-Land ist das eigentlich kein Problem. Man fährt zu einem netten TÜV-Prüfer, sagt das sie offen ist, 30 Euro zahlen, und mit dem Wisch zur Zulassungsstelle fahren.
Gruß
Ehrlich? Braucht der TÜVer keine Bestätigung, dass die Entdrosselung ordnungsgemäß/ fachwerkstattgerecht durchgeführt wurde??? Auch bei der Drosselklappenanschlag-Geschichte??? Das wär ja toll... Wie sicher biste dir denn?

Zur Schweiz kann ich leider nix sagen... :(

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#5

Beitrag von EiWolf » 11.06.2005 15:28

Ganz sicher - habs ja selbst schon so gemacht. Du musst nur einen Zettel unterschreiben, das du das ganze Ordnungsgemäß gemacht haßt. Und wenn er rumzickt einfach zum nächsten gehen.


Gruß
Wolfgang

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cornholio


#6

Beitrag von cornholio » 22.06.2005 23:24

Bei meiner alten ZXR wollten die netten Herrn( Bln) nen Wisch von der durchzuführenden Werkstatt, ich rede jetzt nicht von solchen Herrn wo man ohne die Maschine auch alles eingetragen kriegen kann...
Der Spinner wollte sogar noch nachschauen ob die Drosselklappen auch wirklich ausgebaut sind... ohne die Maschine halb auseinander zu nehmen :roll:. Ich denke mal das Du dann ganz einfach Glück gehabt hast :lol: .

Jan²


#7

Beitrag von Jan² » 11.11.2007 19:39

Der Thread ist zwar schon über 2 Jahre alt, aber ich habe grad ne frage zu dem Thema.

(Ich werde mir demnächst eine SV650S k5 zulegen, die is von Werk aus gedrosselt, also per ECM.
Nun kann man ja einfach das Kabel durchtrennen(?) um sie zu entdrosseln. )

War heut beim händler; als ich ihn fragte ob das -ausleihen-> verbauen->vorführen->wieder das alte steuergerät einbauen- irgendwelche versicherungsprobleme geben könnte, meinte er das sei eine Grauzone, es wäre also im Falle eines Unfalls kein Problem.

700CHF(426euro) nur damit diese überflüssige Bürokratie erfüllt ist, nein danke.

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