Nummernschild hochbiegen -> welche Strafe?
-
Speedfire333
- SunnyFrani
- SV-Rider
- Beiträge: 2631
- Registriert: 11.07.2003 19:50
-
Pinky
is sowas erlaubt??? (also ich mein mit "erlaubt" das es "nicht explizit verboten" ist!!??)SunnyFrani hat geschrieben:Da gefällt es mir besser, was die Itaker machen, und zwar: ein Halstuch beim Kennzeichen festbindendas flattert dann immer so übers Nummertaferl drüber. Und kann man zur Not einfach wegmachen - nichts geht kaputt.
-
KuNiRider
Also ich habe auch mal gelesen, dass sie einen Moppedfahrer vol gef**** haben wegen seines Nummernschilds, von wegen Urkundenfälschung, behinderung der Polizei usw
Ich finde es sieht voll prollig aus
Mein Vorschlag:
Nummernschild am oberen Rand mit Klavierband verstärken und unten mit einer Schraube sichern.
Aber Vorsicht
Wenn sich die untere, vor der Fahrt extra überprüfte, Schraube so rein zufällig, also total ungewollt löst
dann klappt der Fahrtwind das Nummernschild hoch! 
Ich finde es sieht voll prollig aus
Mein Vorschlag:
Nummernschild am oberen Rand mit Klavierband verstärken und unten mit einer Schraube sichern.
Aber Vorsicht
-
Jan Zoellner
- Administrator
- Beiträge: 4770
- Registriert: 12.04.2002 11:10
- Wohnort: Radebeul
-
SVrider:
> Wozu biegt man ein Nummernschild eigentlich hoch?
Damit es sich nicht ein weiters Mal um den Hinterreifen wickelt? Ok, is n Insider, aber die Leute, die mein Nummernschild kennen, werden wissen, worum es geht.
Mit der neuen Kennzeichenbefestigung passiert nichts mehr und das Schildchen ist wieder gerade, aber wellig.
Ciao
Jan
Damit es sich nicht ein weiters Mal um den Hinterreifen wickelt? Ok, is n Insider, aber die Leute, die mein Nummernschild kennen, werden wissen, worum es geht.
Mit der neuen Kennzeichenbefestigung passiert nichts mehr und das Schildchen ist wieder gerade, aber wellig.
Ciao
Jan
--
If ya don´t spend the most money on tires and gas, ya ain´t havin´ enough fun.
If ya don´t spend the most money on tires and gas, ya ain´t havin´ enough fun.
-
Kara
*grummel*ricode hat geschrieben:jaaa, nee, is schon klar -- es gibt aber auch manchmal sowas von freche Leute. die einfach fremde Kennzeichen verbiegenKara hat geschrieben:... ich selber würde nie das Nummernschild bei meinem Möp hochbiegen; wäre ich viel zu ängstlich wegen der Konsequenzen. Vor ein paar Monaten komm' ich aus dem Haus - war mein Nummernschild hochgebogen.
Irgendjemand hat mein Nummernschild in der Mitte um 90 ° hochgebogen.![]()
![]()
naja fängt mein Tag wenigstens gut an
...warum wußte ich schon vorher, daß so ein Kommentar kommen würde...
*grummel*
-
Fefeh
Ach stimmt, da war ja mal was.... Das ist beim einfedern an den Reifen gekommen, oder?Jan Zoellner hat geschrieben:> Wozu biegt man ein Nummernschild eigentlich hoch?
Damit es sich nicht ein weiters Mal um den Hinterreifen wickelt? Ok, is n Insider, aber die Leute, die mein Nummernschild kennen, werden wissen, worum es geht.
-
Schubser
-
Martin650
Da wär ich mal skeptisch, denn hinterm Mopped herrscht doch eher ein Sog. Oder warum spritzt der Regen vom Hinterrad bis auf meinen Rücken, je schneller, desto mehr.KuNiRider hat geschrieben:dann klappt der Fahrtwind das Nummernschild hoch!
Nicht erwischt zu werden ist ganz einfach, haltet einfach die Regeln ein. Und zwar da wo die Rennleitung verstärkt kontrolliert. Erfahrungsgemäß sind das Ortsdurchfahrten und viel befahrene gut ausgebaute Landstrassen. Auf den kleineren eher schlecht geteerten Landsträsschen dagegen kann man wunderbar flott fahren.
-
ricode
es soll ja auch nicht während der fahrt hochklappen!!!!
der sinn ist doch ganz einfach: jeder kennt das doch, man ist auf der messe / beim rennen & sieht moppets ohne nummernschild (rennmaschienen haben erst keins)....und wenn man dann erst so guckt & bemerkt wie schön so ein moppet ohne heckkuchenblech ist, ist die idee nicht weit zumindest nen teil des kuchenbleches so hochzubiegen das etwas mehr vom hinterrad (&auch dem heck) zu sehen ist.....! sieht halt sportlicher aus
naja so argumentieren die jungs mit den dicken spoilern usw am auto ja auch......&ich versteh´s nicht......
naja ich find´s halt besser, das mich die polizei nicht erkennen kann, beabsichtige ich nicht primär, ist halt nen nebeneffekt.......
naja ich find´s halt besser, das mich die polizei nicht erkennen kann, beabsichtige ich nicht primär, ist halt nen nebeneffekt.......
Die schönste Strecke zwischen zwei Punkten ist eine Kurve!!!!!!!!!
Europaring-racer Video 2006: http://video.google.de/videoplay?docid= ... 0355132584
Europaring-racer Video 2006: http://video.google.de/videoplay?docid= ... 0355132584
-
Calibär
Offtopic on
Ein Kumpel von mir fährt eine Corvette C4 ´84. An der ist das Kennzeichen vorne unter dem Stoßfänger an 2 Blechhaltern ab Werk gebaut. Da er sich das Kennzeichen div. male an Bordsteinen krumm gebogen hat, hat er die Bleche durch Scharniere ausgewechselt...mit dem Nebeneffekt, das die nicht nur durch Bordsteine nachgeben, sondern auch dem Fahrtwind ab ca. 50km/h
Offtopic off
Calibär
Ein Kumpel von mir fährt eine Corvette C4 ´84. An der ist das Kennzeichen vorne unter dem Stoßfänger an 2 Blechhaltern ab Werk gebaut. Da er sich das Kennzeichen div. male an Bordsteinen krumm gebogen hat, hat er die Bleche durch Scharniere ausgewechselt...mit dem Nebeneffekt, das die nicht nur durch Bordsteine nachgeben, sondern auch dem Fahrtwind ab ca. 50km/h
Offtopic off
Calibär
- SunnyFrani
- SV-Rider
- Beiträge: 2631
- Registriert: 11.07.2003 19:50
Pinky hat geschrieben:is sowas erlaubt??? (also ich mein mit "erlaubt" das es "nicht explizit verboten" ist!!??)SunnyFrani hat geschrieben:Da gefällt es mir besser, was die Itaker machen, und zwar: ein Halstuch beim Kennzeichen festbindendas flattert dann immer so übers Nummertaferl drüber. Und kann man zur Not einfach wegmachen - nichts geht kaputt.
Probier's aus und berichte!
-
firefighter
§ 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG - definitv verboten.
Die Höhe der (Geld-)Strafe wird in Tagessätzen berechnet und hängt vom monatlichen Einkommen ab. Die eingangs genannte Höhe kann bei einem entsprechenden Gehalt also schon hinkommen.
edit:
Der Vollständigkeit halber:
Die in oben genannter Vorschrift erwähnte Subisdiaritätsklausel "... wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist ..." findet ihre Hauptsächliche Anwendung zu Gunsten des § 267 Abs. 1 StBG. Das Kennzeichen bildet mit dem Fzg. eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde im Sinne dieser Vorschrift.
Die Höhe der (Geld-)Strafe wird in Tagessätzen berechnet und hängt vom monatlichen Einkommen ab. Die eingangs genannte Höhe kann bei einem entsprechenden Gehalt also schon hinkommen.
edit:
Der Vollständigkeit halber:
Die in oben genannter Vorschrift erwähnte Subisdiaritätsklausel "... wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist ..." findet ihre Hauptsächliche Anwendung zu Gunsten des § 267 Abs. 1 StBG. Das Kennzeichen bildet mit dem Fzg. eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde im Sinne dieser Vorschrift.
Zuletzt geändert von firefighter am 10.07.2005 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
