haftpflicht-vers. fahrzeug- oder personengebunden?
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sanchez
haftpflicht-vers. fahrzeug- oder personengebunden?
Hi,
wollt mir von nem freund sein möppi ausleihen. hier jetzt die frage ob das versicherungstechnisch hinhaut, oder ob die haftpflicht an den fahrer, nicht sein fahrzeug gebunden ist. oder sogar gleich an beides. kann mir da jemand weiterhelfen?
mfg-michi
wollt mir von nem freund sein möppi ausleihen. hier jetzt die frage ob das versicherungstechnisch hinhaut, oder ob die haftpflicht an den fahrer, nicht sein fahrzeug gebunden ist. oder sogar gleich an beides. kann mir da jemand weiterhelfen?
mfg-michi
- heikchen007
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SVrider:
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
Mutti vom Schilfgras
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ricode
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sanchez
hi,
erstmal danke für die antworten. also die haftpflicht ist offenbar fahrzeuggebunden. kasko-versicherung leider nicht.
keine sorge, über die folgen bin ich mir klar. mein freund und ich ham vorher über den fall des falles gesprochen, und es wird wohl ok sein. was einen voll und ganz ruinieren würde, übernimmt die haftpflicht. sollte ich was verbocken und die maschine zu schrott fahren, wird sich für ihn mit 4400€ schon eine nette ersatzmaschine finden. es handelt sich übrigens um ne cb500s. aber wie du schon meintest, von dem fall sollte man ja nicht ausgehen.
nochmal danke für die antworten, viel spass beim
erstmal danke für die antworten. also die haftpflicht ist offenbar fahrzeuggebunden. kasko-versicherung leider nicht.
keine sorge, über die folgen bin ich mir klar. mein freund und ich ham vorher über den fall des falles gesprochen, und es wird wohl ok sein. was einen voll und ganz ruinieren würde, übernimmt die haftpflicht. sollte ich was verbocken und die maschine zu schrott fahren, wird sich für ihn mit 4400€ schon eine nette ersatzmaschine finden. es handelt sich übrigens um ne cb500s. aber wie du schon meintest, von dem fall sollte man ja nicht ausgehen.
nochmal danke für die antworten, viel spass beim
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Pinky
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sanchez
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speed-jo
Hi Michi,
bei meiner Versicherung (HUK24) ist in den Versicherungsbedingungen vertraglich vereinbart, dass kein Fahrer der jünger ist als der Versicherungsnehmer bzw. unter 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren darf. Bei Zuwiderhandlungen (also wenns kracht) ist an die Versicherung eine doppelte Jahresprämie als Vertragsstrafe zu entrichten!
In neuen Versicherungsverträgen sind häufig solche "Nettigkeiten" enthalten!
Wichtig wäre für Dich: Vertragsbedingungen der HP auf jeden Fall checken, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Gruß, Jochen
P.S. Ich würde meine SV nie herleihen, einzig meine Frau darf manchmal damit fahren (im Tausch gegen ihre 1000er Raptor)
bei meiner Versicherung (HUK24) ist in den Versicherungsbedingungen vertraglich vereinbart, dass kein Fahrer der jünger ist als der Versicherungsnehmer bzw. unter 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren darf. Bei Zuwiderhandlungen (also wenns kracht) ist an die Versicherung eine doppelte Jahresprämie als Vertragsstrafe zu entrichten!
In neuen Versicherungsverträgen sind häufig solche "Nettigkeiten" enthalten!
Wichtig wäre für Dich: Vertragsbedingungen der HP auf jeden Fall checken, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Gruß, Jochen
P.S. Ich würde meine SV nie herleihen, einzig meine Frau darf manchmal damit fahren (im Tausch gegen ihre 1000er Raptor)
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~Idefix~
- SV-Rider
- Beiträge: 507
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SVrider:
Bin auch bei der HUK und das stand in meinem Vertrag auch drin.speed-jo hat geschrieben:Hi Michi,
bei meiner Versicherung (HUK24) ist in den Versicherungsbedingungen vertraglich vereinbart, dass kein Fahrer der jünger ist als der Versicherungsnehmer bzw. unter 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren darf. Bei Zuwiderhandlungen (also wenns kracht) ist an die Versicherung eine doppelte Jahresprämie als Vertragsstrafe zu entrichten!![]()
In neuen Versicherungsverträgen sind häufig solche "Nettigkeiten" enthalten!
Wichtig wäre für Dich: Vertragsbedingungen der HP auf jeden Fall checken, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Gruß, Jochen
P.S. Ich würde meine SV nie herleihen, einzig meine Frau darf manchmal damit fahren (im Tausch gegen ihre 1000er Raptor)
Ich hab meinem Vertreter gesagt, dass ich aus Erfahrung weiß, dass solche Regelungen nur Probleme verursachen und dass ich sowas in meinem Vertrag definitiv nicht will.
Daraufhin meinte er, dass das seines Wissens nach für Motorräder gar nicht vorgesehen sei und als er nach etwas suchen nichts gefunden hat, hat er es einfach aus dem Vertrag gestrichen!
Also, wenn es Dich wurmt frag einfach nochmal nach!
~Idefix~