HU/AU mitführen???


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derherrliche


HU/AU mitführen???

#1

Beitrag von derherrliche » 21.07.2005 14:32

ja, die frage is ja fast schon klar:
muß man oder muß man nicht? ick hab mich n bischen umgehört, vom streifenbullen bis zu atu-mechanikern, alle meinungen differieren da recht stark. war alles bei, von garnix mitführen bis zu allen beiden...

thanks for information

Elin


#2

Beitrag von Elin » 21.07.2005 14:33

Ist doch nur EIN Stück Papier (AU). Nimmstes mit kann Dir nicht viel passieren. Sowieso hätte ich gesagt, dass man das muss ... und HU krichste ja auffe Plakette hintendrauf, oder nicht?

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#3

Beitrag von svbomber » 21.07.2005 14:36

HU/AU Bescheinigung ist mitzuführen. Gilt auch für die Dose.

FriC-a-Delle


#4

Beitrag von FriC-a-Delle » 21.07.2005 15:51

jau... gibt zwar Leutz, die das nicht sehen wollen, oder n Auge zudrücken, aber rein rechtlich musstes mitnehmen.

TÜVler meinte nicht mitführen kostet 5€

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#5

Beitrag von svbomber » 21.07.2005 15:54

... gilt natürlich auch für ABEs und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Reifen).

derherrliche


#6

Beitrag von derherrliche » 22.07.2005 12:26

jaja, das dies bei abe s der fall ist, ist allseits bekannt. irgendwie versteh ick das trotzdem nicht, wozu ick die beiden/eines davon mitführen soll... wozu trag ick denn die plaketen vo.hi. dran???
(ick ordne mein zeugs gerne, da will ick nicht teile davon irgenwoanders rumliegen haben)

außerdem bleibts ja dabei das viele quellen sagen ´s is quark...


...nochmehr meinungen????

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#7

Beitrag von svbomber » 22.07.2005 13:33

derherrliche hat geschrieben:außerdem bleibts ja dabei das viele quellen sagen ´s is quark...


...nochmehr meinungen????
Wenn alles Quark ist, warum greifst du dann nicht zum Hörer und rufst bei TÜV direkt an?

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#8

Beitrag von SVblue » 22.07.2005 13:37

IMHO steht ggf. auf dem TÜV-Bericht welche (geringfügige) Mängel das Fahrzeug hat. Bei einer Kontrolle könnten die Herren und Damen in grün schauen ob diese Mängel weiterhin bestehen und ob sie mittlerweile nicht doch zum Ausschluß vom Straßenverkehr führen könnten.
So denn...
MfG Stefan
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#9

Beitrag von Ivo » 22.07.2005 14:17

der Tüv-Bericht sagt aus das am Tag der vorführung das KFZ im Betriebsbereiten zustand war ob das am nächsten Tag noch so ist steht da nicht (z.B. umbauten)
habe jetzt bei meiner auch gerade tüv gemacht und habe klar gesagt bekommen das der wisch immer mitzuführen ist :?

die frage wie das ding dann nach 2 jahren moped fahren aussieht konnte er mir aber auch nicht sagen :lol:

habe den tüv übrigens bekommen mit dem heck wie es in meinen Bildern ist ;( Feuer ohne Mängel 8O

derherrliche


#10

Beitrag von derherrliche » 23.07.2005 19:13

@ivo:
das is ja mein problem unter anderem, ick sehe das ding als dokument an, und das gehört nich geknickt und gefalltet unter ne sitzbank/in nen handschuhfach...
@svbomber:
hast schon recht, das wird wohl der einfachste weg sein...
:? manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht.... :?

Markus SVS


#11

Beitrag von Markus SVS » 23.07.2005 19:37

Der TÜV-Süd schreibt in einer Infobroschüre dazu folgendes:
Wünschen Polizeibeamte oder andere "zuständige
Personen" – etwa Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen
– den Prüfbericht von der letzten Hauptuntersuchung
zu sehen, muss er ihnen vorgezeigt
oder nachgereicht werden können. Gleiches hat
bereits für die AU-Prüfbescheinigung gegolten.
Wer mehr über das Thema HU/AU nachlesen will kann sich hier die Broschüre downloaden - http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/hu_au ... /1_139.pdf

BlaueSau


#12

Beitrag von BlaueSau » 23.07.2005 22:28

Elin hat geschrieben:Ist doch nur EIN Stück Papier (AU). Nimmstes mit kann Dir nicht viel passieren. Sowieso hätte ich gesagt, dass man das muss ... und HU krichste ja auffe Plakette hintendrauf, oder nicht?
AU??? Für's Motorrad?!?! Gibt es noch nicht!!!

Also Neufahrzeuge haben keinen HU Bericht, also muß die ersten zwei Jahre auch nichts mitgeführt werden. Nach dem ersten TÜV ist der HU Bericht mitzuführen (auch mit Plakette auf dem Nummernschild!) und natürlich div. ABE's etc.

Fefeh


#13

Beitrag von Fefeh » 24.07.2005 10:19

Also ich würde mir da keine Sorgen machen. Im Bußgeldkatalog habe ich keine Eintragung gefunden, dass ein Bußgeld für das "nicht" mitführen der Unterlagen vorgesehen ist. Außerdem, wofür sind denn sonst bitte die Plaketten drauf?? Das ist mal wieder typisch Deutschland. In vielen europäischen Ländern gibts sowas wie nen TÜV überhaupt nich und hier kacken se sich ein, wenn man irgend nen Zettel nich dabei hat. :x

frog


#14

Beitrag von frog » 24.07.2005 12:36

Wünschen Polizeibeamte oder andere "zuständige
Personen" – etwa Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen
– den Prüfbericht von der letzten Hauptuntersuchung
zu sehen, muss er ihnen vorgezeigt
oder nachgereicht werden können
Nach Aussage des Tüvers meines Vertrauens, muss die Bescheinigung nicht mitgeführt werden. Bloß aufbewahren muss man sie, also nicht in's Altpapier schmeißen. Denn vorzeigen muss man sie können, bloß eben nicht sofort.

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#15

Beitrag von ADDI » 24.07.2005 14:35

frog hat geschrieben: Nach Aussage des Tüvers meines Vertrauens, muss die Bescheinigung nicht mitgeführt werden. Bloß aufbewahren muss man sie, also nicht in's Altpapier schmeißen. Denn vorzeigen muss man sie können, bloß eben nicht sofort.

so hat es mir mein TÜVler im April auch gesagt...er meinte Plakette und Stempel(im Schein) reichen aus
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