Einen wunderschönen guten Morgen von der Insel,
ich möchte keine Diskussion los treten und hoffe dass auch einer genau Bescheid weiss:
In meinen Papieren steht drin, dass wenn ich mit nem Sozius fahren will HALTEGRIFF (nicht Bügel) anbauen muss.
So ein Haltegriff kann ja auch, wie bei sehr vielen Möppers, ein Riemen über der Soziussitzbank sein.
Kann ich dat nu machen, ohne Probleme mit der Betriebserlaubnis (wenn ich mit Sozius fahre) oder mitm TÜV zu kriegen?
Für mein Verständnis ist Haltegriff wat zum Festhalten und muss nich unbedingt der olle Bügel sein.
Wäre also für fachkundige Antworten dankbar, aber bitte nicht vermuten, weil das hilft mir nämlich nicht.
So denn schon mal vielen Dank und einen schönen Tag
rico
Halteriemen anstelle des Bügels an SV 1000 - tüvig`?
Na dass ist ja einfach
Suzuki stellt den notwendigen Haltegriff in Form des Bügels zur Verfügung. Wenn Du auf einen Halteriemen umsteigen willst dann ist das kein Problem - die gleiche Stabilität bzw. stabile Befestigung der Riemens im Vergleich zum Griff vorausgesetzt. Und ich denke genau dort beginnt das argumentative Problem gegenüber den Behörden.
Vorschlag: TÜV ansprechen.

Suzuki stellt den notwendigen Haltegriff in Form des Bügels zur Verfügung. Wenn Du auf einen Halteriemen umsteigen willst dann ist das kein Problem - die gleiche Stabilität bzw. stabile Befestigung der Riemens im Vergleich zum Griff vorausgesetzt. Und ich denke genau dort beginnt das argumentative Problem gegenüber den Behörden.
Vorschlag: TÜV ansprechen.