Fast richtig, wenn es sich um einen Tauschfilter handelt der im vorhandenen Ansauggehäuse untergebracht ist dann bestehen keine Bedenken.Nero hat geschrieben:Nicht wenn er eine ABE/Teilegutachten hat und nicht selber modifiziert wurde!
Eine ABE/Teilegutachten ist nur erforderlich wenn ein Direktluftfilter verbaut wird der direkt ans Vergasergehäuse angeschlossen wird. Wobei ich für Motorräder noch keine solchen Filter mit ABE oder Gutachten gesehen habe.