[W2k]Shadow hat geschrieben:die mittelsenkrechte ist die mitte des motorrades
ergo ergeben sich aus 12 cm zur mittelsenkrechten 24 von blinker zu blinker, bzw. bei 17 halt dann 34.
musst du nur verdoppeln dann
Dies sind die Werte lt. StvZO. Nach EU Richtlinie müssen die hinteren
"Fahrtrichtungsanzeiger" einen Mindestabstand von 180mm haben.
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6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen mindestens 180 mm sein.
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@Bluebird: Um Deine Frage mit dem Abstand Blinker zu Scheinwerfer
zu beantworten:
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6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden:
- 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt,
- 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,
- 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,
- & le; 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd beträgt.
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aus: Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Wer sich das selber mal ansehen will.
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... l=guichett