Man möchte wohl daran festhalten, dass mein Unfallgegner das Vorrecht zum Überholen hatte, weil er in der Schlange vor mir fuhr. Dass er nicht die Absicht verdeutlicht hat überholen zu wollen scheint man dabei geflissentlich zu übersehen.
Zu diesem Thema, habe ich glaube ich vorgestern etwas in der Autobild gelesen!
Wenn ich mich nicht irre, gab es da auch mal so ein Fall, in dem einer aus der Schlage überholt hat und einer der weiter vorne in der Schlange fuhr danach ebenfalls ausscherte. Es kam zu einem Unfall. Folge:
Der Fahrer der zwar weiter vorne in der Schlange fuhr und sich im Recht glaubte, hat die Schuld bekommen! Denn egal aus welcher Position man zum überholen ansetzt, muss man sich versichern, das nicht schon ein anderer am überholen ist!
Klartext: Der der als erstes überholt, auch von weiter hinten, hat VORFAHRT!
War das jetzt verständlich