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von tomtom » 24.03.2003 12:19
ich kann seit mittwoch auch ne nette geschichte über prüferwillkür erzählen.
musste nämlich zur vollabnahme, da das mopped nun schon 2,5 jahre abgemeldet in der garage rumstand.
da der rahmen schon einige kratzer abbekommen hat habe ich ihn in schwarz pulverbeschichten lassen.
um sicherzugehen, dass dann beim tüv trotzdem alles klar geht bin ich vorher extra zur dekra gefahren und hab gefragr, was zu beachten ist.
der mitarbeiter hat nur was von" nicht sandstrahlen" gebrubbelt und damit war die sache für ihn abgegessen.
froh gelaunt trat ich nun am besagten mittwoch mit nem polierten mopped und gepulverten rahmen bei der dekra an.
nachdem die ersten untersuchungen (licht, blinker,...) erledigt waren stellte der gute mann (der vor woche selbst befragte) fest, dass der rahmen ja beschichtet ist und er mir aufgrund dessen leider keine betriebserlaubnis erteilen dürfte, da ich keine unbedenklichkeitserklärung von suzuki zu dem verwendeten beschichtungsverfahren vorweisen kann.
des weiteren sollte ich ein gutachten beibringen, in welchen schritten die beschichtung erfolte.
da ist mir dann fast der kragen geplatzt!
er kramte nun seine vorschriften raus und zeigte mir, dass verchromte, eloxierte, etc Rahmen als mangelhaft einzustufen sind.
auf meine frage, wo denn mein rahmen vercromt wäre antwortete er, dass dort noch ein etc. steht.
das würde auch pulvern beinhalten.
nach vielen minuten der diskussion haben wir uns dann (in anbetracht des nahenden feierabends) darauf geeinigt, dass das ok ist und ich "nur die nummer am steuerkopf freilegen muss, die man mit hilfe einer taschenlampe wunderbar lesen konnte.
was soll das?