SVblue hat geschrieben:Okay Hippe, du hast wirklich gute Argumente, nur denke ich nicht dass diese ausreichen. Keine sagt, das die Drosselung von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden muß (oder liege ich da falsch, wenn ja, wo steht's geschrieben).
Weil sonst Deine Garantie erlischt, evtl. auch Dein Versicherungsschutz etc. p.p. - Wurde alles schon beschrieben. Killa SV hat es übrigens in einer Fachwerkstatt machen lassen und darum geht es ja auch.
Vielen Dank übrigens für das Kompliment - kann ich leider nicht zurückgeben.
SVblue hat geschrieben: Der TÜV-Mensch muß es eintragen. Nun ist mir klar dass man von außen nicht's erkennen kann, ergo müsste er wieder alles auseinander nehmen - wird er sicher nicht machen, denn dann hätte er gleich selbst schrauben können.
Wozu muß ich's deiner Meinung nach denn eintragen lassen?
- nur damit's in den Papieren steht und mir somit nichts mehr angehängt werden kann?
Du kannst es natürlich bleiben lassen und die Versicherung für 71 PS zahlen - wem´s beliebt.... Du kannst Dich mit Stufenführerschein auch erwischen lassen. Denkst Du, Du könntest den Schnittlauchs klarmachen, dass Dein Moped ja eigentlich gedrosselt ist, Du es nur nicht eintragen lassen hast, weil Du zu faul warst? Darum ging es hier aber auch gar nicht.
SVblue hat geschrieben:Wer sagt denn dass ich nicht selbst geschraubt habe?
Niemand, solange Du es nicht plausibel belegen kannst. Z.B. durch versiegelte Schrauben, Auftrags-Beleg ... (s.o.).
SVblue hat geschrieben:-behaupten kann ich vieles aber wer glaubt mir das nach 'nem Crash?
Derjenige, dem Du es glaubhaft belegen kannst. Z.B. ein Richter, wenn Du die Werkstatt verklagst.
SVblue hat geschrieben:Wozu überhaupt Umbauteile eintragen?
Damit Du den Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis nicht verlierst.
SVblue hat geschrieben:-Ich habe doch keine Ahnung, denn bei der Fahrschule klärt mich keiner über die StVZO auf - wären auch zuviele Paragraphen.
Dein Problem. Nur weil Du das BGB nicht kennst, heißt es nicht, dass Du Dich nicht nach richten mußt. Gleiches gilt für die StVZO und auch das Produkthaftungsgesetz, nach welchem sich die Werkstatt richten muss.
SVblue hat geschrieben:Warum können die Beamten in grün dein Moped stillegen wenn dein Auspuff zu laut ist obwohl er eine ABE hat?
-hast du 'ne dB-Meßstand und kennst du die zulässigen Werte aus der Fahrschule?
Ein DB-Meßgerät habe ich auch nicht, die zulässigen werte kenne ich jedoch, wie viele Andere sicher auch. Wenn die von Dir geschilderte Situation eintrifft, kann der Hersteller übrigens mit enormen Konsequenzen rechnen, da er sich nicht an die Limits hält. Das kann bis zum Urkundenmissbrauch führen, da die von ihm verkauften Anlagen nicht dem zur Prüfung vorgelegten Muster entsprechen. Auch Kosten, die Dir durch so eine Aktion entstehen, könntest Du mit guten Aussichten einfordern.
SVblue hat geschrieben:Du kaufst dir 'nen neuen Zylinder welcher sich Bigbore nennt!
-Woher sollst du wissen dass der ein größeres Volumen hat und sich dieses auch noch auf die Leistung auswirkt?
Weil es mit Sicherheit in den zugehörigen Papieren steht und im Zweifelsfall von der einbauenden Werkstatt im Nachhinein eine Leistungsmessung vorgenommen wird. Macht sie dich nicht auf eine "mögliche" Leistungssteigerung aufmerksam, handelt sie grob fahrlässig. Vielleicht gibt es ja aber auch Leute, die sich ein Big-Bore-Kit kaufen, weil der Motor größere Löcher bekommt und somit Gewicht verliert.
Übrigens sind bestimmte Abweichungen von der Nennleistung zulässig. Ich kann Dir aus dem Hut nur nicht sagen wieviel.
SVblue hat geschrieben:Warum darf ich meinen Nachbarn den Kopf nicht einschlagen?
-Hat man mir noch nie verboten und woher soll ich wissen dass es im Gesetz steht?
Klar, dass Du es nicht wissen kannst. Dein hier gezeigtes Niveau läßt eh auf ein ziemlich schwach ausgebildetes Allgemeinwissen schließen. Und dass Du nicht lesen kannst, zeigt sich ebenfalls (übrigens auch im nachfolgenden Zitat).
SVblue hat geschrieben:Ich weiß, ich weiß, ich schweife ab, aber wenn ich deine Beiträge so lese frage ich mich schon, warum viele von uns mit 34PS fahren.

Scheinbar hats Du die Beiträge nicht richtig gelesen. Hier ging es nicht darum, ob jemand mit 34 PS fährt oder nicht, obwohl er gesetzlich dazu gezwungen ist. Es ging ausschließlich darum, dass eine von einer Fachwerkstatt vorgenommene Drosselung wohl nicht ganz das beabsichtigte Ergebnis gebracht hat. Jetz gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Killa SV besteht darauf, dass seine SV nachweislich auf 34 PS gedrosselt wird.
2. Killa SV freut sich darüber, wie gut "34" PS gehen.
Noch eine Frage SVblue: Glaubst Du eigentlich selbst an das, was Du da zusammenschreibst oder macht es Dir einfach Spass, anderer Meinung zu sein.
Wie ich in Deinem Profil gesehen habe, bist Du Azubi in einem kaufmännischen Beruf. Dann solltest Du künftig in Wirtschaftsrecht besser aufpassen.
Sorry, wenn ich mit meinen Äußerungen zu direkt war. Ich denke jedoch von dem, was ich hier geschrieben habe ein klein wenig zu verstehen, auch wenn vieles mit Sicherheit Auslegungssache ist. In diesem Fall sei mir der geplatzte Kragen hoffentlich verziehen.
Gruss,
Hippe