Ebenso Öl und Benzin bei nasser Fahrbahn und schlechten Lichtverhältnissen (hat man oft bei RegenKuNiRider hat geschrieben: ... genau lesen um im Regen seifige Stellen wie z. Bsp. Bitumen zu erkennen![]()

Na klar. Siehe weiter oben die Bestimmung der Straßenverkehrsordnung. Und was ist wenn du mal im bergischen fährst. Rastenschleifenderweise durch eine Kurve und plötzlich hat sich ein kleiner Gebirgsbach einen Weg über die Straße gebahnt. Was dann?Also wenn man normal Motorrad fährt ist es doch so, dass der Vorderreifen aussen und der Hinterreifen auch aussen abgelaufen ist.Wenn ich dann im regen fahre, muss ich langsam fahren. Also sind die Flanken doch entlastet,wobei ich mehr auf der Mitte fahre wo ich ja dann auch mehr Profil habe. Und trotzdem würdest du dann zugreifen ????
Dann hast du ein Problem mit deinem Zubehörlieferer. Der Beamte vor Ort kann doch nur mit einem Messgerät die Lautstärke feststellen. Geht es über die Toleranz ist das nicht sein Problem. Die Polizei hat DIR dann erstmal einen Verstoß nachgewiesen. Jetzt musst du beweisen, dass es nicht deine Schuld ist.Was passiert wenn der Zubehör Auspuff Original belassen wird, ist aber dann doch etwas laut, wer hält den Kopf dann hin, wenn der Schupo meint es sei zu laut.
Was meinste denn damit??? sind die 1,2mm zu wenig oder zu viel? Was ist Deiner Meinung nach ein "angemessener Wert"KuNiRider hat geschrieben:Ketzerische Frage:
Wurde bei der Profiltiefe nicht mal wieder das Motorrad schlicht vergessenDie vorigen 1,2mm waren doch Haufen genug! Aber aus Faulheit der Gesetzgeber wurden halt alle über einen Kamm geschoren
Und Beispiele für das `vergessene` Motorrad gibt es ja leider genug:
Keine freie Fahrspurwahl in Städten / nur 60km/h mit Anhänger / Überholverbot ....
1,2mm waren ein akzeptabler Kompromiss, die 1,6mm halte ich für hoffnungslos übertriebenWas meinste denn damit??? sind die 1,2mm zu wenig oder zu viel? Was ist Deiner Meinung nach ein "angemessener Wert"
Bringt ja auch PublicitySchupo hat geschrieben:Wenn die Beziehungen soooo weit gehen, dass uns der Volljurist umsonst bis zum BVerfG bringt - ok.
Hab keine FrauSchupo hat geschrieben:Ich hoffe die RAGehilfin ist nicht deine Frau. Ich meine wegen der Beziehung und so..