alles eintragen lassen ?
alles eintragen lassen ?
hallo. hab mir gestern eine sv zugelegt.vielleicht ist die frage für manche von euch einfach nur dumm aber wenn ich nich frag dann bleib ich dumm.
also: muss man jeden fetz wie zb kettenschutz, vollverkleidung usw. eintragen lassen ? gruß dobi
also: muss man jeden fetz wie zb kettenschutz, vollverkleidung usw. eintragen lassen ? gruß dobi
Nö, musst nicht alles eintragen lassen.
Für die meisten Anbauteile gibt es eine EG-ABE, da reicht es wenn du die ABE mitführst. Da kommt mit der Zeit einiges zusammen, also solltest du unter der Rückbank schonmal Platz schaffen um den dicken Wälzer dann unterbringen zu können.
Manche Teile sind mit TÜV-Gutachten. Die wenigsten davon (z.B. Hinterradabdeckungen) sind eintragungsfrei der Rest ist beim TÜV oder der Dekra vorzustellen.
Auch hier ist eine Entragung in die Papiere nicht vorgeschrieben. Es reicht, den Zettel mit der bestandenen Abnahme mitzuführen. Eine Eintragung in die Papiere muss erst erfolgen, wenn die Zulassungsbehörde mal wieder deine Papiere bearbeitet - also Halterwechsel, Wohnungswechsel oder dergleichen.
Dann gibt es noch Teile, die du zwar eintragen lassen müsstest, die aber keiner sieht. Bestes Beispiel sind hier die Gabelfedern.
Kein TÜVer der Welt wird dir nachweisen wollen, daß du keine Originalfedern drin hast. Dazu muss nämlich die Gabel demontiert werden, was eine ziemliche Schweinerei ist und zudem noch einiges an Zeit kostet.
Für die meisten Anbauteile gibt es eine EG-ABE, da reicht es wenn du die ABE mitführst. Da kommt mit der Zeit einiges zusammen, also solltest du unter der Rückbank schonmal Platz schaffen um den dicken Wälzer dann unterbringen zu können.
Manche Teile sind mit TÜV-Gutachten. Die wenigsten davon (z.B. Hinterradabdeckungen) sind eintragungsfrei der Rest ist beim TÜV oder der Dekra vorzustellen.
Auch hier ist eine Entragung in die Papiere nicht vorgeschrieben. Es reicht, den Zettel mit der bestandenen Abnahme mitzuführen. Eine Eintragung in die Papiere muss erst erfolgen, wenn die Zulassungsbehörde mal wieder deine Papiere bearbeitet - also Halterwechsel, Wohnungswechsel oder dergleichen.
Dann gibt es noch Teile, die du zwar eintragen lassen müsstest, die aber keiner sieht. Bestes Beispiel sind hier die Gabelfedern.
Kein TÜVer der Welt wird dir nachweisen wollen, daß du keine Originalfedern drin hast. Dazu muss nämlich die Gabel demontiert werden, was eine ziemliche Schweinerei ist und zudem noch einiges an Zeit kostet.
Zuletzt geändert von Bombwurzel am 09.05.2003 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
Verwechselt bitte nicht ABE mit "Muß mann nicht eintragen" !
Trotz ABE kann es sein das mann das Bestimmte Teil vom Tüv noch abnehmen lassenmuß. Sowas steht dann in der ABE.
Fußrastenanlage z.B. In der ABE Steht das die Betriebserlaubniss des Fahrzeugs nicht erlischt, " Nachdemm!" ein Technischer sachverständiger den Einbau begutachtet hatt!
Also immer lesen was in der ABE oder Gutachten steht.
Trotz ABE kann es sein das mann das Bestimmte Teil vom Tüv noch abnehmen lassenmuß. Sowas steht dann in der ABE.
Fußrastenanlage z.B. In der ABE Steht das die Betriebserlaubniss des Fahrzeugs nicht erlischt, " Nachdemm!" ein Technischer sachverständiger den Einbau begutachtet hatt!
Also immer lesen was in der ABE oder Gutachten steht.
@Jensel
Doch es darf Trotzdem ABE heißen. Weil der Betrieb ist ja erlaubt.
Soll ja heißen im Allgemeinen ists erlaubt, aber im Speziellen kann es abweichen, oder auflagen geben..
Die ABE's werden aber zum Teil für verscchiedene Fahrzeuge als "SammelABE" Erteilt. Wobei einige Fahrzeuge von der Eintragung Befreit sind, andere wiederrum nicht, oder nur mit einschrenkung. Dann liegt ein gesondertes Teilegutachten dabei.
Viele Sehen aber nur das Deckblatt wo draufsteht ABE und denken ds sie eine ABE haben. Obwohl für das eigene Fahrzeug ein gesondertes Teilegutachten dabei liegt.
Beim Auto z.B. Die ABE für Alufelgen. Breitreifen bis Größe x Y nicht eintragungspflichtig ab Grüße xz Eintragungspflichtig, und zusammen mit Tieferlegung garnicht erlaubt.
Doch es darf Trotzdem ABE heißen. Weil der Betrieb ist ja erlaubt.
Soll ja heißen im Allgemeinen ists erlaubt, aber im Speziellen kann es abweichen, oder auflagen geben..
Die ABE's werden aber zum Teil für verscchiedene Fahrzeuge als "SammelABE" Erteilt. Wobei einige Fahrzeuge von der Eintragung Befreit sind, andere wiederrum nicht, oder nur mit einschrenkung. Dann liegt ein gesondertes Teilegutachten dabei.
Viele Sehen aber nur das Deckblatt wo draufsteht ABE und denken ds sie eine ABE haben. Obwohl für das eigene Fahrzeug ein gesondertes Teilegutachten dabei liegt.
Beim Auto z.B. Die ABE für Alufelgen. Breitreifen bis Größe x Y nicht eintragungspflichtig ab Grüße xz Eintragungspflichtig, und zusammen mit Tieferlegung garnicht erlaubt.
@ Bombwurzel
mit Vollverkleidung meine ich "Vollverkleidung" und nicht Unterbau.
Die Unterbauverkleidung von JF braucht nicht zum TÜV weil ja nix an der Beleuchtung oder sonstiges geändert werden muß.
Eine richtige Vollverkleidung muß immer vom TÜV abgenommen werden.
Es wird Beleuchtung, Lenkanschlag und sonst was kontrolliert.
mit Vollverkleidung meine ich "Vollverkleidung" und nicht Unterbau.
Die Unterbauverkleidung von JF braucht nicht zum TÜV weil ja nix an der Beleuchtung oder sonstiges geändert werden muß.
Eine richtige Vollverkleidung muß immer vom TÜV abgenommen werden.
Es wird Beleuchtung, Lenkanschlag und sonst was kontrolliert.
Nee, nee.SVS Blitz hat geschrieben:.
Die Unterbauverkleidung von JF braucht nicht zum TÜV weil ja nix an der Beleuchtung oder sonstiges geändert werden muß.
Bis vor kurzem musstest du auch mit der JF-Verkleidung zum TÜV

Ne gute Freundin hat sich das Teil gebraucht gekauft. Damals lag noch ein TÜV-Teilegutachten bei und keine ABE wie jetzt. Sie musste damit tatsächlich zum TÜV und die Unterverkleidung eintragen lassen.

Als sich Numpsy letztes Jahr ihre Verkleidung gekauft hatte, gab's das Teil schon mit ABE - ist aber neu
