Suzuki gibt mir auf eine nagelneue Maschine keine Garantie!!


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tigger


Suzuki gibt mir auf eine nagelneue Maschine keine Garantie!!

#1

Beitrag von tigger » 11.05.2003 21:01

Ich habe über´s Internet eine neue SV 650S gekauft. Sie wurde in Hamburg von einem Triumph-Händler angeboten. Alles gut und schön, der Händler sagte sie stamme aus Konkurs-Ware, was mich nicht im Geringsten störte. Nun war es an der Zeit die 1000 Inspektion machen zu lassen und ich bin zum Suzuki Händler hier in meiner Nähe gefahren. Dort verlangte man das Garantieheft, welches ich aber nicht vom Händler in Hamburg bekommen habe.
Jetzt ist es folgendes, die Maschine die ich mir gekauft habe galt bei Suzuki als "vermißt"gemeldet, was besagt, das der Händler, welcher Konkurs gegangen ist die Maschine wohl noch schnell in die eigene Tasche erwirtschaftet hat(nicht der Triumph-Händler).
Nun habe ich die Maschine aber nicht von einem Suzuki-Händler ausgeliefert bekommen und da soll ich nun angeblich keine Chance haben an ein neues Garantieheft und somit auch an die Garantie zu gelangen.
Das heißt ich habe ein nagelneues Motorrad, aber der Suzuki Händler sagte ich hätte keinerlei Garantie!!!
Ich bin am Kochen!!! Wer kann mir weiterhelfen, kennt Adressen oder Ansprechpartner direkt von Suzuki, denn ich finde es eine bodenlose Frechheit, so macht sich Suzuki aber keine Freunde!!!

Numpsy


#2

Beitrag von Numpsy » 11.05.2003 21:21

Wenn du Rechtschutzversichert bist, dann nimm dir erst mal nen Anwalt und trage ihm die Sache vor! Mal sehen was der sagt!

Das blöde ist nur, das sowas auch wieder Zeit und Nerven kostest!

jensel
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#3

Beitrag von jensel » 11.05.2003 21:40

Ich würde als erstes mal beim Importeur anrufen. Zu finden unter www.suzuki.de
Keinesfalls auf die Aussage von einem Händler verlassen.

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Aldo
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#4

Beitrag von Aldo » 11.05.2003 21:42

so wie Numpsy schon schreibt!
das wird ganz sicher ein Fall für nen Anwalt und ggf. für´s Gericht.
Ich denke mal, damit hat Suzuki selber absolut nichts zu tun! die stellen die Bikes nur her und liefern diese aus!
Das wird alleine ne Sache zw. dir und dem Internetdealer werden.
Wichtig wird hier sein, wie euer Kaufvertrag aussieht.
mehr will und kann ich dazu erst mal nicht mutmaßen!

Halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache sich entwickelt!
1992 Rinderwahn,
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona auch überlebt

Bernd
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#5

Beitrag von Bernd » 11.05.2003 21:55

Nach dem neuen Schuldrecht hast Du auf jeden Fall zwei Jahre
Garantie bei dem Händler, bei dem Du die Maschine gekauft hast.

Was der dann macht ist nicht Dein Problem. Falls der Händler
Schwierigkeiten macht, kannst Du nur zum Anwalt gehen.

sonic


#6

Beitrag von sonic » 11.05.2003 21:56

SV-Aldo hat geschrieben:so wie Numpsy schon schreibt!
das wird ganz sicher ein Fall für nen Anwalt und ggf. für´s Gericht.
Sorry, das ist absoluter Blödsinn, und die Gerichte haben ja auch sonst nichts zu tun !

Macht Euch doch lieber mal ein wenig mit den Begriffen vertraut.
Garantie != gesetzliche Gewährleistung !!!
Die Garantie ist Bestandteil eines Vertrages und eine freiwillige Mehleistung des Herstellers. Da in diesem Fall aber kein Vertrag mit Suzuki zustande gekommen ist, gilt für Suzuki auch nicht die Garantieleistung. :!:

Anders ist die Händler-Gewährleistung. Die beträgt bei neuen Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten 1 Jahr.
Da die SV offensichtlich über einen Händler gekauft wurde, ist dieser auch Ansprechpartner. Wenn die SV als NEU verkauft wurde, dann ist auf sie auch 2 Jahre Händlergewährleistung (O.K. - nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast zu Gunsten des Händlers um).

Pinky


#7

Beitrag von Pinky » 11.05.2003 22:08

hallo

ganz ruhig bleiben...
ich denke du solltest dich erstmal direkt mit suzuki in verbindung setzen - zu dem anwalt sag ich "leben und leben lassen" den stress würde ich mir nicht geben wegen ner garantie...

ich meine wer hat die garantie den schon wirklich dringend benötigt?

erstmal sehen was suzi sagt... wenn die die maschine "vermissen" sind sie bestimmt auch ganz "froh" sie weider zu haben (die garantie zahlt ja die versicherung die sie dafür kassiert haben :wink: )

mfg

marcus


#8

Beitrag von marcus » 11.05.2003 22:09

Hab gerade in meinem Garantieheft nachgeschaut, da steht tatsächlich, daß das Motorrad von einem anerkannten Suzuki-Vertragsunternehmen ausgeliefert sein muß. Der Händler meldet dann den Beginn der Garantie an Suzuki. Da wird wohl nichts zu machen sein. Was bleibt ist die gesetzliche Gewärleistung durch den Händler, der dir die Maschine verkauft hat und der Trost, daß Du die Garantie wahrscheinlich eh nicht brauchst, weil die SV top ist.
Zuletzt geändert von marcus am 11.05.2003 22:18, insgesamt 1-mal geändert.

Bernd
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#9

Beitrag von Bernd » 11.05.2003 22:12

Carsten, die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt nur bei
offensichtlichen Mängeln oder beim Fehlen von zugesicherten
Eigenschaften.

Bei verdeckten Mängeln haftet der Händler zwei Jahre.

sonic


#10

Beitrag von sonic » 11.05.2003 22:19

Bernd hat geschrieben:Carsten, die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt nur bei
offensichtlichen Mängeln oder beim Fehlen von zugesicherten
Eigenschaften.

Bei verdeckten Mängeln haftet der Händler zwei Jahre.
Um so besser, dann braucht man dank der neuen Regelung die 2 Jahre Suzi-Garantie eh nicht mehr :lol:
THX für die Ergänzung :wink:

r.sv


#11

Beitrag von r.sv » 11.05.2003 22:20

Ist doch beim Autokauf auch nicht anders,man kann doch auch schon bei Supermärkten Autos kaufen.Dort geben sie ja auch Garantie oder
Gewährleistung je nach Herstellervorgaben.Zu diesem Thema stand auch etwas in einer der letzten Autobildzeitungen.Es ist beides nicht das selbe aber die Händler können sich unzufriedene Kunden in diesen Punkte nicht
mehr leisten, deshalb bezahlen sie in den meiste Fälle doch,egal ob Garantie oder Gewährleistung.Ich spreche aus Erfahrung bin im Autosektor tätig.

PommeSV


#12

Beitrag von PommeSV » 11.05.2003 22:54

Das ist zwar ärgerlich mit der Garantie aber ich würd net so ein Drama drum machen bis nicht wirklich mal was ist (wie Pinky schon sagte).
Du kannst dir ja deine Inspektionen irgendwie anders "quitieren" lassen, oder einfach nur die Rechnungen aufheben. Dann kannst du im Notfall nachweisen das du noch Anspruch hast und immer noch zu einem Anwalt gehen...

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#13

Beitrag von SV29 » 12.05.2003 18:01

> m so besser, dann braucht man dank der neuen Regelung die 2 Jahre Suzi-Garantie eh nicht mehr
THX für die Ergänzung

Interessant, daß heißt dann ja wohl, daß auch ohne Einhaltung der Instpektionsintervalle verstecke Mängel innerhalb der " Jahre ersetzt werden müssen, vom Händler, oder?

Gruß S.
-----------------

r.sv


#14

Beitrag von r.sv » 12.05.2003 18:47

Nicht unbedingt.Der Händler könnte sich querstellen und auf die fehlenden
Insp. pochen.Er hätte es ja unter Umständen bei einer Insp. sehen oder merken können.Aber die meiste gehen dem aus dem Weg und bezahlen
trotzdem, um den Kunden zu halten.Ist ja bei uns auf Arbeit auch nicht
viel anders ,da wird schonmal getrickst,zahlt ja nicht der Händler sondern Suzuki.Es darf nur nicht zuviel über Garantie abgerechnet werden,sonst
folgt eine Garantieprüfung und der Händler kann schließen.

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#15

Beitrag von Bernd » 12.05.2003 19:26

Möglicherweise handelt man fahrlässig oder sogar grob
fahrlässig wenn man die Inspektionstermine nicht einhält
und verliert damit seine Rechte.

ich würde es nicht riskieren.

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