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Beitrag
von Aldo » 27.06.2003 15:05
RAKMoritz hat geschrieben:Hi,
lies mal Seite 4 und 5 in deinem Serviceheft.
Auf Seite 5 steht:
Suzuki leistet keinen Ersatz:
4. Nach Durchführung von Wartungs- oder Inpektionsarbeiten durch nicht autorisierte Reparaturbetriebe und Werkstätten.
kann ruhig drin stehen! AGB´s und um eine soche handelt es sich, haben vor Gericht meist keinen Bestand und Erfolg, da Käufer immer benachteiligt und solche Verträge nie ausgewogen sind.
Dieser greift auch in die Rechte der freien Werkstattwahl ein. Hat die freie "Fach"werkstatt (mein Suzukihändler hat z.Zt. mehr Yamas und Hondas stehen als Suzis) die Inspektion fachgerecht durchgeführt und bestätigt kann Suzuki im Quadrat springen- aber erfolglos!
Suzuki muß keinen Ersatz leisten wenn die Fremdwerkstatt Mist gebaut hat! aber nur dann nicht!
Aber bei Margie ist in der Zwischenzeit nichts angefallen und damit ist eh alles o.k. Um Streit zu vermeiden würde ich aber auch in den ersten 24 Monaten (um auch die Frage von Elchi zu beantworten ja! ist gesetzlich!) grundsätzlich zu Suzuki gehen!
1992 Rinderwahn,
1999 Weltuntergang nach Nostradamus,
2000 Millenium-Bug,
2002 SARS,
2005 Vogelgrippe H5N1 Virus,
2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona auch überlebt