brauch mal euren rat...


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Margie


brauch mal euren rat...

#1

Beitrag von Margie » 26.06.2003 17:46

da nun bald meine 12.000 inspektion ansteht habe ich mal eine frage (nun nicht wegen dem preis, dazu gibts ja genug themen :lol: ) aber, ich habe meine 6.000 inspektion in einer anderen vertragswerkstatt machen lassen (husqvarna) da ich bis dahin noch nicht wußte, innerhalb der garantiezeit zu suzuki zu gehen :?
somit könnte ja nun schon sein das mein garantieanspruch erloschen ist (läuft noch bis märz 04) oder nicht? :(
nun meine frage:
soll ich sie nun zu suzuki bringen, oder wieder zur anderen werkstatt :?:

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Aldo
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#2

Beitrag von Aldo » 26.06.2003 17:56

deine Garantie ist nicht erloschen!
wenn du die 12.000 wieder bei Suzuki machst sollte eh wieder alles im grünen Bereich sein und auch, da du bisher keinen Mangel angezeigt hast.
Hauptsache die freie Werkstatt hat die 6.000 er-Durchsicht auch in das Serviceheft eingetragen.
Würde dir aber raten, geh in der Garantiezeit immer zur Vertragswerkstatt, auch wenn ein paar €,50 teurer.
1992 Rinderwahn,
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NOREIA


#3

Beitrag von NOREIA » 26.06.2003 21:37

Also ich würde mal eher sagen da der Husqvarna Händler nicht von Suzuki autorisiert wurde Inspektionen zu machen werden sie sich bei Garantie fällen immer damit raus reden das du die 6000 nicht bei ihnen gemacht hast.
Denn sonst würde ja keiner mehr nach Suzuki gehen zur Inspektion.

RAKMoritz


#4

Beitrag von RAKMoritz » 27.06.2003 11:58

Hi,
lies mal Seite 4 und 5 in deinem Serviceheft.
Auf Seite 5 steht:
Suzuki leistet keinen Ersatz:

4. Nach Durchführung von Wartungs- oder Inpektionsarbeiten durch nicht autorisierte Reparaturbetriebe und Werkstätten.

SV-Elchi


#5

Beitrag von SV-Elchi » 27.06.2003 12:59

Hi!

Mal ne Frage,
gilt das auch für die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten?

Nach meinem Wissen darf diese nicht auf solche Weise eingeschränkt werden.
Also wenn die Garantie wegfällt, bleibt immer noch die Gewährleistung des Händlers.

Gruss
Elchi

Fefeh


#6

Beitrag von Fefeh » 27.06.2003 13:27

Ich würd mal sagen, die Händler sind ja keine Ar****öcher. Wenn du das Bike da gekauft hast sowieso nicht. Zudem will der dich ja auch als Kunde behalten. Er wär ja schön blöd, wenn er dann rummuckt wegen"keinen Garantieanspruch mehr" oder so, dann vergrault er sich ja auch die Kundschaft.
Außerdem bezahlt in Garantiefällen ja Suzuki, und nicht der Händler, von daher dürfte es ihm auch egal sein. Man kann ja über alles reden.

Bring Sie einfach wieder zum Suzuki Händler zur Inspektion. Die wissen da auch noch etwas besser über ihre Motorräder bescheid und wissen, was es da für Macken geben kann.

Gruß Fefeh

Margie


#7

Beitrag von Margie » 27.06.2003 13:42

ich habe die maschine ja nicht bei dem händler gekauft. auf die werkstatt bin ich ja gekommen durch den motorradclub hier, da es der bruder von jemanden ist :wink:
also bei der letzten inspektion hat er ja auch alles eingetragen etc.
ich denke auch mal, das es alles irgendwie freunldich geregelt werden kann, falls etwas sein sollte, was ich ja nicht hoffe!
ich wußte es halt nicht, habe den machaniker ja auch gefragt, ob es ok ist wegen der garantie wenn ich die inspektion bei ihm machen lass, und er meinte es wäre ok.... :roll:

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Aldo
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SVrider:

#8

Beitrag von Aldo » 27.06.2003 15:05

RAKMoritz hat geschrieben:Hi,
lies mal Seite 4 und 5 in deinem Serviceheft.
Auf Seite 5 steht:
Suzuki leistet keinen Ersatz:

4. Nach Durchführung von Wartungs- oder Inpektionsarbeiten durch nicht autorisierte Reparaturbetriebe und Werkstätten.

kann ruhig drin stehen! AGB´s und um eine soche handelt es sich, haben vor Gericht meist keinen Bestand und Erfolg, da Käufer immer benachteiligt und solche Verträge nie ausgewogen sind.
Dieser greift auch in die Rechte der freien Werkstattwahl ein. Hat die freie "Fach"werkstatt (mein Suzukihändler hat z.Zt. mehr Yamas und Hondas stehen als Suzis) die Inspektion fachgerecht durchgeführt und bestätigt kann Suzuki im Quadrat springen- aber erfolglos!
Suzuki muß keinen Ersatz leisten wenn die Fremdwerkstatt Mist gebaut hat! aber nur dann nicht!
Aber bei Margie ist in der Zwischenzeit nichts angefallen und damit ist eh alles o.k. Um Streit zu vermeiden würde ich aber auch in den ersten 24 Monaten (um auch die Frage von Elchi zu beantworten ja! ist gesetzlich!) grundsätzlich zu Suzuki gehen!
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SV-Elchi


#9

Beitrag von SV-Elchi » 27.06.2003 16:11

Habe mich mal kundig gemacht!!!

Suchmaschine im internet... :lol:

Also es gibt da einen Unterschied.

Die Garantie ist eine freiwillige Sache von Suzuki, die sie auch einschränken können wie sie wollen.
Die Gewährleistung über 24 Monate besteht zwischen den beiden Vertragspartnern, also Händler und Käufer. Sie kann nicht durch irgendwelche AGB's oder ähnliches ausser Kraft gesetzt werden.

Das heisst bei Problemen zum Händler gehen und ihn auf seine Gewährleistung hinweisen.

Gruss
Elchi

SV-Elchi


#10

Beitrag von SV-Elchi » 27.06.2003 16:14


mfs.geronimo


#11

Beitrag von mfs.geronimo » 27.06.2003 16:51

Tach

So wie du es hier geschildert hast, ist deine Werksgarantie weg.Suzuki muß nicht mehr für auftretende Mängel aufkommen,was nicht heißen soll das Sie es vielleicht nicht doch tun.Das ist aber kein Beinbruch,weil der Händler bei dem du das Motorrad gekauft hast ein 24 monatige gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht bei Neufahrzeugen hat,wo er sich auch nicht vor drücken kann.Wenn du dein Motorrad jetzt für Wartungs-und Inspektionsarbeiten in eine andere "anerkannte" Fachwerkstatt bringst,ist das dein gutes Recht und der eigentliche Verkäufer des Motorrades muß im Bereich der Gewährleistung für einen auftretenden Schaden geradestehen.Das alles gilt aber auch nur für den Fall das deine momentane Werkstatt auch eine von der Industrie und Handelskammer anerkannte Fachwerkstatt ist,die solche Reparaturen durchführen darf.Wenn deine monentane Werkstatt ein anerkannter Fachbetrieb ist,dann ist alles nach der momentanen Gesetzeslage in bester Ordnung und du brauchst dir über nichts Sorgen machen.Und alle Rechnungen und Belege nicht verschludern,dann haste ein echtes Problem im Fall eines Defecktes der nicht im Rahmen des normalen Verschleißes fällt.

SV650Girl


#12

Beitrag von SV650Girl » 27.06.2003 17:29

hi margie,
ich sehe es auch so, dass die garantie verschlunzt ist. von wegen gericht und gesetz würde ich mich auf nichts verlassen, so´n rechtsstreit kostet meist zeit und geld. du kannst ja den händler, bei dem du das moped gekauft hast, mal vorsichtig nachfragen, wie es aussieht (musst ihm ja nicht sagen, dass schon wieder eine inspektion fällig ist - sonst lockt er dich eh zu sich). wenn er sagt die garantie hat sich erledigt, frag ihn mal, wie es mit seiner eigenen gewährleistung (von wegen kundenservice und so) aussieht. wenn er dann auch noch abblockt, weisste bescheid. zeigt er sich offen und erkenntlich, würde ich mal mit ihm über den preis für die nächste inspektion verhandeln. vielleicht ist es ihm ja einen preisnachlass wert, dich als zufriedenen kunden zu behalten...

Margie


#13

Beitrag von Margie » 27.06.2003 19:10

bei dem händler bei dem ich die Sv gekauft habe, ist leider 650 km weit weg, da ich ja zwischenzeitlich umgezogen bin! ich hatte ja schon 2 garantiefälle, zum einen lackierungsfehler am tank und zum 2. war die wasserpupme undicht! das klappte alles wunderbar auf garantie, war auch kein problem, bin damit auch zu nem suzukihändler hier in süddeutschland gefahren! nur war das halt auch vor meiner 6.000 inspektion.
heute habe ich mich im vorraus schon mal schlaugemacht was ca. die inspektion bei suzuki kosten soll: ca 250-300€ 8O da ja evtl. verschleissteile anfallen. das einzige verschleissteil was mir nun geläufig ist, ist meine hintterradbremse.

ich habe im forum gelesen das leute bedeutend weniger gezahlt haben für die 12.000. wo war das? :lol:

r.sv


#14

Beitrag von r.sv » 27.06.2003 19:37

Meines wissens ist es seit kurzem so geregelt ,das mann(oder Frau :lol: ) auch zu einer freien anerkannten Werkstatt fahren kann ohne seine Garantie zu verlieren(So ist es zumindestes im Autobereich geregelt).
Die freie Werkstatt darf dann sogar Garantiearbeiten einreichen und ausführen, wenn sie es überhaupt beherrschen.Wir (bei Ford) müßten solche Werksätten sogar Schaltpläne und Prüfanleitungen geben (Können sie sogar bei Ford Deutschland bestellen gegen Geld selbstverständlich).
Ob sie es schon bekommen oder in welcher Form weiß ich nicht.

Margie


#15

Beitrag von Margie » 27.06.2003 20:38

deswegen auch meine fragerei...mein freund gibt sein auto auch nicht in eine teure VW werkstatt zur insp. und hat noch garantie...

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