tüv eintragen und neue papiere
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Sniper
@The Spoktor
Was bitte ist ein EG-Brief?? Kenn ich gar nicht. Meinst du das COC-Papier damit?
Gruß Sniper
Was bitte ist ein EG-Brief?? Kenn ich gar nicht. Meinst du das COC-Papier damit?
Nein, kein Nachteil. Durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ändert sich nichts am Motorrad oder an Zulassungsrelavanten Daten. Du wirst eh nicht daran vorbeikommen sobald du im alten Brief was ändern lassen willst, wird er eingezogen und du bekommst die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I.fraglich bleibt allerdings immernoch wie die ausgangsfrage, ob sich ein nachteil ergibt wenn dieser komische neue zulassungsbeschenigungsbrief ausgestellt wird *g*
Gruß Sniper
- Duffy
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SVrider:
wenn Tüv diesen Monat fällig ist, dann hast du doch noch bis zum 31.03. Tüv oder versteh ich da was falsch?lelebebbel hat geschrieben:Ich häng mich mal an den Thread hier dran:
Also mein Motorrad steht grad in Karlsruhe und ist nicht angemeldet
Das Nummernschild stammt aus ES(slingen)
Tüv ist diesen Monat fällig
Frage: wie geht das jetzt wenn ich das wieder so machen will dass ich damit so fahren kann und so?
Kann ich das Ding wieder anmelden, indem ich mit dem Nummernschild in Esslingen aufs LRA gehe - obwohl der Tüv abgelaufen ist?
Oder muss ich erst zum Tüv und danach aufs LRA?
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 †22.09.2010
LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.
*05.09.1987 †22.09.2010
LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.
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Walle
Wer Um-Ab-Anmeldet, oder ne Eintragung machen lässt bekommt automatisch einen neuen EU - Konformen Brief und Schein, wird 5 Tage später wieder ein Eintrag gemacht gibt es wieder einen komplett neuen Schein.
Lasst Euch einfach den alten Schein und Brief entwerten und wieder mitgeben - n Tip noch VERGLEICHT unbedingt noch auf der Zulassungsstelle die Einträge - nachher maulen gilt nicht.
Gruß Walle
Lasst Euch einfach den alten Schein und Brief entwerten und wieder mitgeben - n Tip noch VERGLEICHT unbedingt noch auf der Zulassungsstelle die Einträge - nachher maulen gilt nicht.
Gruß Walle
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Doctor Spoktor
ne mit coc papiere kannst in D gar nix anfangen, höchstens deutsche papiere damit beantragenSniper hat geschrieben:@The Spoktor
Was bitte ist ein EG-Brief?? Kenn ich gar nicht. Meinst du das COC-Papier damit?
auf meinem FZ-Brief optisch gleich wie der normale grün/weisse alte brief
steht hinten auf dem umleger die E-Nummer drauf...
bei mir z.B e4*92/61*0191*00 müsste sich nach meinen recherchen um
ein französisches modell handeln (dennoch normal beim suzenhändler erworben)
erst mit dieser norm wird z.B kein ausreichender Spritzschutz gebraucht
bei älteren Fz´gen, die diese norm nicht erfüllen zählt weiterhin die regel, das 15cm über der radachse das rad abgedeckt sein muss....
desweiteren leuchten bei der SV beide scheinwerfer... das ist auch nicht tüv-konform und nur durch die E-Norm zulässig.....
alte cbr und co haben nur ein licht, was leuchten darf....
was die polizei sagt ist das eine, was rechtlich richtig wäre das andere
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist mir bekannt, habe ich auch bereits an der dose in meinem besitz...
denoch mach ich mir sorgen was ist, wenn ich diese papiere am mopped habe. ich denke das die E nummer nicht übernommen wird und somit könnte ich mir vorstellen, diese diversen kleinigkeiten wieder auszuschliessen.. sei es der spritzschutz der zB bei einem fighterumbau
hilfreich sein könnte oder der auspuff den ich unter bedinung einer 03 zulassung ohne kat eingetragen habe. oder oder oder....
kleine gedanken die mich aber irgendwie wirr machen *g*
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SLP
@Spoctor: Seitdem die neuen EU-Papiere ausgestellt werden, haben wir auf Arbeit das gleiche Problem, d.h. wie du schon schreibst werden ja alle Eintragungen wie bisher im Brief vermerkt, allerdings der kleene niedliche Fahrzeugschein gibt nicht mehr viel her.
Für uns ist es einzig möglich dann im Bundesweiten Datensystem dein Kennzeichen abzufragen und alle relevanten Teile, die eingetragen sein müssten zu überprüfen.
Nachteil für dich: denn du kannst dir vorstellen wie lange sowas dauern kann bei den Arbeitsmitteln der deutschen Polizei.
Hier in Berlin ist es keine Seltenheit dass wir temporär garkeinen Zugriff auf das System haben, was dazu führt, dass je nach Laune des Beamten du einfach weiterfahren kannst, oder du später mal mit deinem Brief auf der Dienststelle erscheinen darfst.
Letztendlich gibt es zwar keine Mitführpflicht für Fahrzeugbriefe in Deutschland, aber trotzdem obliegt dir die Nachweispflicht dass alle schönen Teile eingetragen sind...
Ja deutsche Bürokratie...
Für uns ist es einzig möglich dann im Bundesweiten Datensystem dein Kennzeichen abzufragen und alle relevanten Teile, die eingetragen sein müssten zu überprüfen.
Nachteil für dich: denn du kannst dir vorstellen wie lange sowas dauern kann bei den Arbeitsmitteln der deutschen Polizei.
Hier in Berlin ist es keine Seltenheit dass wir temporär garkeinen Zugriff auf das System haben, was dazu führt, dass je nach Laune des Beamten du einfach weiterfahren kannst, oder du später mal mit deinem Brief auf der Dienststelle erscheinen darfst.
Letztendlich gibt es zwar keine Mitführpflicht für Fahrzeugbriefe in Deutschland, aber trotzdem obliegt dir die Nachweispflicht dass alle schönen Teile eingetragen sind...
Ja deutsche Bürokratie...
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ricode
weiterer Nachteil:
aus dem neuen Fahrzeugbrief kann man nun nur noch max. 3 Vorbesitzer ersehen und Du hast keine Möglichkeit zu prüfen ob es wirklich nur 3 waren... hinzu kommt die totale Unübersichtlichkeit der Papiere...
Habe beim Toyota schon neue,
was ja auch voll plöd is, dass die Farbe mit eingetragen is - wie verfährt man denn nu wenn man sein Möpper umöackieren will?
Muss man denn jetz auch zur Zulassungsstelle?
als ob es nichts besseres zu tun gibt als alles auf EU-schei... umzustellen...
aus dem neuen Fahrzeugbrief kann man nun nur noch max. 3 Vorbesitzer ersehen und Du hast keine Möglichkeit zu prüfen ob es wirklich nur 3 waren... hinzu kommt die totale Unübersichtlichkeit der Papiere...
Habe beim Toyota schon neue,
was ja auch voll plöd is, dass die Farbe mit eingetragen is - wie verfährt man denn nu wenn man sein Möpper umöackieren will?
Muss man denn jetz auch zur Zulassungsstelle?
als ob es nichts besseres zu tun gibt als alles auf EU-schei... umzustellen...
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Doctor Spoktor
hm, was ist dann aber wenn der brief auf der bank liegt ?? 
bei meinem samurai steht im brief nur vorbesitzeranzahl 6 ... weder wer noch wann oder auf was zugelassen war
das heist du kaufst demnächst beim händler einen jahreswagen zB vorführwagen, der in wirklichkeit in ner autovermietung gelaufen ist und kannst es nicht wissen 
ich möchte halt nur vermeiden das beim mopped mal jemand blöd kommen kann. mich hatten sie letzten sommer mal gecasht und wegen der beiden leuchtenden scheinwerfer nen pfurz gemacht...
der herr wachtmeister kannte sich überhaupt nicht aus.. so kann ich es halt immer auf mein e- brief schieben... nur wenn diese nummer nicht mit übernommen wird wohl nichtmehr... blödes beispiel weil das mop ja von werk so ist, aber z.B der spritzschutz beim tüv... heikle angelegenheit..
oder der tüv schreibt die nummer mit rein, was ich mir nicht vorstellen kann.
naja, da ich eh was zum eintragen habe und früher oder später auch mal ummelden tu. komm ich an diesem bürokratenscheiss eh nicht vorbei
da wirft man wieder geld raus, was das land nicht hat
das grösste problem dran ist, ich wohne in bayern
bei meinem samurai steht im brief nur vorbesitzeranzahl 6 ... weder wer noch wann oder auf was zugelassen war
ich möchte halt nur vermeiden das beim mopped mal jemand blöd kommen kann. mich hatten sie letzten sommer mal gecasht und wegen der beiden leuchtenden scheinwerfer nen pfurz gemacht...
der herr wachtmeister kannte sich überhaupt nicht aus.. so kann ich es halt immer auf mein e- brief schieben... nur wenn diese nummer nicht mit übernommen wird wohl nichtmehr... blödes beispiel weil das mop ja von werk so ist, aber z.B der spritzschutz beim tüv... heikle angelegenheit..
oder der tüv schreibt die nummer mit rein, was ich mir nicht vorstellen kann.
naja, da ich eh was zum eintragen habe und früher oder später auch mal ummelden tu. komm ich an diesem bürokratenscheiss eh nicht vorbei
da wirft man wieder geld raus, was das land nicht hat
das grösste problem dran ist, ich wohne in bayern
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Bluebird
ja, in den neuen schein wird auch auf wunsch nix eingetragen? ich hab das thema im 125er forum- da müssen ja die meisten gedrosselt fahren, wenn das nun gar nimmer drin steht... ich will auch einiges eingetragen habenSLP hat geschrieben:@Spoctor: Seitdem die neuen EU-Papiere ausgestellt werden, haben wir auf Arbeit das gleiche Problem, d.h. wie du schon schreibst werden ja alle Eintragungen wie bisher im Brief vermerkt, allerdings der kleene niedliche Fahrzeugschein gibt nicht mehr viel her.
Für uns ist es einzig möglich dann im Bundesweiten Datensystem dein Kennzeichen abzufragen und alle relevanten Teile, die eingetragen sein müssten zu überprüfen.
Nachteil für dich: denn du kannst dir vorstellen wie lange sowas dauern kann bei den Arbeitsmitteln der deutschen Polizei.
Hier in Berlin ist es keine Seltenheit dass wir temporär garkeinen Zugriff auf das System haben, was dazu führt, dass je nach Laune des Beamten du einfach weiterfahren kannst, oder du später mal mit deinem Brief auf der Dienststelle erscheinen darfst.
Letztendlich gibt es zwar keine Mitführpflicht für Fahrzeugbriefe in Deutschland, aber trotzdem obliegt dir die Nachweispflicht dass alle schönen Teile eingetragen sind...
Ja deutsche Bürokratie...
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Sniper
Es stimmt in den neuen Zulassungsbescheinigungen wird nicht mehr viel eingetragen. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II wird abgesehen von der Fahrgestellnummer und noch ein par Daten übehaupt nichts mehr eingetragen. Bei neuen Fahrzeugen bekommtt man aber immer eine Datenbestätigung mit. Ohne Datenbestätigung (also nur mit Zulassungsbescheinigung Teil II) bekommt man das Fahrzeug überhaupt nicht mehr Zugelassen.
Allerdings hab ich keine Ahnung ob man eine Datenbestätigung von der Zulassungsstelle bekommt wenn die den alten Brief einzieht und durch einen neuen Ersetzt.
Die E-Nummer der Eg-Typgenehmigung wo The Spoktor meint, wird nämlich in der Datenbestätigung eingetragen.
@The Spoktor
Achso das versteht ihr unter einen EG-Brief..
Ich bin froh das nicht mehr so viel Eingetragen wird, das erleichtert unsere Arbeit ungemein. Allerdings haben wir auch sehr viele Anfragen von Kunden wieso z.b nur noch eine Bereifung eingetragen wird. Auch viele Zulassungsstellen hatten Probleme mit den neuen Papieren.
Gruß Sniper
Allerdings hab ich keine Ahnung ob man eine Datenbestätigung von der Zulassungsstelle bekommt wenn die den alten Brief einzieht und durch einen neuen Ersetzt.
Die E-Nummer der Eg-Typgenehmigung wo The Spoktor meint, wird nämlich in der Datenbestätigung eingetragen.
@The Spoktor
Achso das versteht ihr unter einen EG-Brief..
Ich bin froh das nicht mehr so viel Eingetragen wird, das erleichtert unsere Arbeit ungemein. Allerdings haben wir auch sehr viele Anfragen von Kunden wieso z.b nur noch eine Bereifung eingetragen wird. Auch viele Zulassungsstellen hatten Probleme mit den neuen Papieren.
Gruß Sniper
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Doctor Spoktor
jo das is voll komisch, wird von stelle zu stelle anderst gehandhabt.
meinen sammi habe ich §21a komplett neu abnehmen lassen. (war lange stillgelegt)
der tüv hat dann so ein A4 Schreiben ausgefüllt und mit dem bin ich zur zulassungsstelle. ich habe jetzt auf dem neuen teil 1 und auf teil 2
alle daten draufstehen die auch im fz-brief standen... inkl. eintragungen
ein polizist fragte mich letztens ob ich das da selbst reingetippt hab, lt seiner aussage wird da auch nix mehr reingeschrieben.
meinen sammi habe ich §21a komplett neu abnehmen lassen. (war lange stillgelegt)
der tüv hat dann so ein A4 Schreiben ausgefüllt und mit dem bin ich zur zulassungsstelle. ich habe jetzt auf dem neuen teil 1 und auf teil 2
alle daten draufstehen die auch im fz-brief standen... inkl. eintragungen
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Sniper
Im neuen Fahrzeugbrief (Teil II) wird auch nichts eingetragen, die Eintragungen die im Neuen Schein (Teil I) stehen, werden von der Datenbestätigung oder TÜV-Gutachten oder beides übernommen.
Bei ABE FAhrzeugen gibt es nur eine Datenbestätigung des Herstellers.
Bei einer Teil-ABE die Datenbestätigung des Herstellers und ein Gutachten vom TÜV. Bei Nicht-ABE Fahrzeugen nur ein Gutachten vom TÜV.
Ist aber gut möglich das wenn sie alte durch neue Ersetzen, die Eintragungen komplett übernehmen da ja keine Datenbestätigung vorhanden ist.
Gruß Sniper
Bei ABE FAhrzeugen gibt es nur eine Datenbestätigung des Herstellers.
Bei einer Teil-ABE die Datenbestätigung des Herstellers und ein Gutachten vom TÜV. Bei Nicht-ABE Fahrzeugen nur ein Gutachten vom TÜV.
Ist aber gut möglich das wenn sie alte durch neue Ersetzen, die Eintragungen komplett übernehmen da ja keine Datenbestätigung vorhanden ist.
Gruß Sniper
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Doctor Spoktor
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Sniper
Die Grundlage für deine neue Zulassungsbescheinigung ist dein alter Brief und Fahrzeugschein. Die ZUlassungsstelle werd es sich einfach machen und die Daten komplett übernehmen. Daten die in den neuen Bescheinigungen vorhanden sind, aber es in den alten nicht gab werden mit einen - ausgefüllt.
Es werden auch in Zukunft änderungen eingetragen, aber nicht mehr im Brief sondern nur noch im Schein.
Dazu: Feld 22 (Ersatz für Ziffer 33)
Es sind Angaben aus dem COC bzw. der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten oder dem bisherigen Fahrzeugbrief. Die ÜBernahme beschränkt sich auf Daten die für die Zulassungsbescheinigung Teil I relevant sind, sowie aus Ausnahmen und Auflagen.
Aus dem bisherigen Fahrzeugbrief oder Schein sind aus Ziffer 33 Änderungen zu übertragen, die Auswirkungen auf die teschnischen daten des Fahrzeugs haben, die gemäß Typgenehmigung nicht im Genehmigungsumfang enthalten sind und somit ein Zusatzgutachten nach §19 erforderlich machen.
Nicht mehr eingetragen werden z.b Räder und alternative Bereifung.
Ich hoffe ich habe deine Fragen jetzt richtig verstanden.
Gruß Sniper
Es werden auch in Zukunft änderungen eingetragen, aber nicht mehr im Brief sondern nur noch im Schein.
Dazu: Feld 22 (Ersatz für Ziffer 33)
Es sind Angaben aus dem COC bzw. der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten oder dem bisherigen Fahrzeugbrief. Die ÜBernahme beschränkt sich auf Daten die für die Zulassungsbescheinigung Teil I relevant sind, sowie aus Ausnahmen und Auflagen.
Aus dem bisherigen Fahrzeugbrief oder Schein sind aus Ziffer 33 Änderungen zu übertragen, die Auswirkungen auf die teschnischen daten des Fahrzeugs haben, die gemäß Typgenehmigung nicht im Genehmigungsumfang enthalten sind und somit ein Zusatzgutachten nach §19 erforderlich machen.
Nicht mehr eingetragen werden z.b Räder und alternative Bereifung.
Ich hoffe ich habe deine Fragen jetzt richtig verstanden.
Gruß Sniper