Wobei ich mich Frage...wenn das nichts bringt...warum sollte es dann verboten sein ?solidux hat geschrieben:
Nochmal für alle Newbies: Nicht StVZO- Konform -> Null Versicherungsschutz.
Aufräumen mit dem G-P*** Mythos!
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Schubser
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Schubser
Ich weiß... aber bei einer SV ?solidux hat geschrieben:...bringt ja was.
Und ist ein relativ grosser Eingriff in die elektrische Steuerung.
Bei der GSX-R 1000 und der DL1000 wird über den Gangsensor
und seine Informationen zum Beipspiel auch der 6.te Gang reduziert.
Vielleicht sollte sich mal einer mit dem G- Pack erwischen lassen und dann könnte vor Gericht ein schönes Gutachten erstellen werden, ob es die Leistung oder das Abgasverhalten überhaupt beeinflußt
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Herr Hase
@solidux
Das ist ja das schwachsinnigste Schreiben einer Firma oder eines Herstellers, was ich je gesehen habe ... Unglaublich.
: Illegal hat 3x "l", nicht 4x ... Punkt 2) Hoffen sie das oder fragen sie sich das ?? Was macht das Fragezeichen da ?? ... Punkt 9) ... ohne Inhalt ...
Punkt 10) ... dafür kein Satz ... Gross- und Kleinschreibung ist auch scheißegal - ich hör auf zu lesen, mir wird übel.
Peinlich, peinlich.
Aber grundsätzlich denke ich, dass solche Maßnahmen (ob nun Stecker oder G-**ck) nicht zu spüren sind, selbst wenn sie was bringen. Wer anderer Meinung ist, hört auch das Gras wachsen.
Das ist ja das schwachsinnigste Schreiben einer Firma oder eines Herstellers, was ich je gesehen habe ... Unglaublich.
: Illegal hat 3x "l", nicht 4x ... Punkt 2) Hoffen sie das oder fragen sie sich das ?? Was macht das Fragezeichen da ?? ... Punkt 9) ... ohne Inhalt ...
Punkt 10) ... dafür kein Satz ... Gross- und Kleinschreibung ist auch scheißegal - ich hör auf zu lesen, mir wird übel.
Peinlich, peinlich.
Aber grundsätzlich denke ich, dass solche Maßnahmen (ob nun Stecker oder G-**ck) nicht zu spüren sind, selbst wenn sie was bringen. Wer anderer Meinung ist, hört auch das Gras wachsen.
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WilheLM TL
Kannst Du selbst beantworten. Projiziere Deine Frage auf KRAWALLTÜTEN.Suzischubser hat geschrieben:Wobei ich mich Frage...wenn das nichts bringt...warum sollte es dann verboten sein ?solidux hat geschrieben:
Nochmal für alle Newbies: Nicht StVZO- Konform -> Null Versicherungsschutz.![]()
![]()
Bringen nix (powermäßig), aber zu laut --> verboten.
Bei der TL sind die unteren drei Gänge - angeblich - gedrosselt und der sechste angefettet. Damit gesetzliche Abgaswerte und/oder Geräuschwerte eingehalten werden. Die Drosselung ist Bestandteil der BE.
Da die Widerstandswerte des Gangsensors bei allen Eispritzer-Suzies gleich und auch bekannt sind: 2,2kOhm in die Sensorleitung --> die ECU (er)kennt nur noch Neutral/ 4.Gang5.Gang/6.Gang.
Nun ist es eine ganz einfache Sache, den 2kOhm einzuschleifen und per Schalter am Lenker zu brücken. Für Renne offen, für Prüfe schaltbar. Klar, daß in diesem Prüfstandsversuch nur die unteren Gänge bedient werden?
Kosten des Umbaus:
2k2 ..............................0,02€
Schalter .......................2,00€
Leitung und Klemmen...1,00€
Nun wurde das G-P*** seit Erscheinen der TL und GSXR750 mit Einspritzung 1997 ca tausend mal ausdiskutiert, das Ding wurde geröntgt und zerlegt... nix drin außer 2k2 für 0,02€, nix dran außer SUZUKI-konforme Steckferbindung für schnellste Montage....
Andere Witzbolde haben ein „komplexes elektronisches Bauteil” - Widerstansarray in IC-Bauform - eingelötet. In jedem fall mit geschütztem Namen und dem Stempel „Echt nur mit dem Stempel ECHT”
Die Behauptung, der V-schutz ginge flöten: Haftpflicht nicht, die zahlt immer. dazu ist sie da. Vollkasko - unbekannt. Ich denke aber, da meßbare Leistungssteigerung nicht eintritt - was auch schon zigmal dokumentiert wurde - gibts da auch keine Probleme.
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Schubser
Das weiß ich doch....WilheLM TL hat geschrieben:Kannst Du beantwortet haben. Produziere Deine Frage auf KRAWALLTÜTEN.Suzischubser hat geschrieben:Wobei ich mich Frage...wenn das nichts bringt...warum sollte es dann verboten sein ?solidux hat geschrieben:
Nochmal für alle Newbies: Nicht StVZO- Konform -> Null Versicherungsschutz.![]()
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Bringen nix (powermäßig), aber zu laut --> verboten.
Bei der TL sind die unteren drei Gänge - angeblich - gedrosselt und der sechste angefettet. Damit gesetzliche Abgaswerte und/oder Geräuschwerte eingehalten werden. Die Drosselung ist Bestandteil der BE.
So hat es 'Spoktor' bei seiner K3 (SV 1000) realisiert:
Es dürfte bei einer 650er nicht anders sein. Das kann
man als BEsitzer einer solchen herausfinden, indem man die Widerstands-werte mißt (oder in der KB sucht). Der Widerstand simuliert das Fahren in einem 'freien' Gang (4ter) für die unteren Gänge.

Es dürfte bei einer 650er nicht anders sein. Das kann
man als BEsitzer einer solchen herausfinden, indem man die Widerstands-werte mißt (oder in der KB sucht). Der Widerstand simuliert das Fahren in einem 'freien' Gang (4ter) für die unteren Gänge.

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Herr Hase
FalschWilheLM TL hat geschrieben:Die Behauptung, der V-schutz ginge flöten: Haftpflicht nicht, die zahlt immer. dazu ist sie da. Vollkasko - unbekannt.
Die Haftpflichtversicherung "verpflichtet sich zu haften" ... allerdings nur dann, wenn keinerlei Veränderungen am Mopped gemacht wurden, welche nicht zulassungsfähig sind. Hinzu kommt noch eine Risikoabschätzung in die Richtung, ob das Bauteil in Verbindung mit dem Unfall steht. Letzteres ist beim G-P*** schwer zu beweisen, aber aufgrund der unerlaubten technischen Veränderung sind die Chancen grundsätzlich erstmal schlechter.
Beispiel: Mopped fährt verschuldet in ein Auto, G-P*** wird festgestellt, Haftplicht zahlt das Auto (dafür ist sie ja da), fordert aber den Schadenersatzanspruch beim Moppedfahrer ein. Wer ein Kind auf diese Weise in den Rollstuhl fährt hat dann auch länger was davon.
Ich hab am Mopped auch "nicht zulassungsfähige Veränderungen", aber ich bin mir bewusst über den o.g. Text. Das sind sich aber offensichtlich die wenigsten.
Vollkasko kann man in einem solchen Fall sowieso knicken
Zuletzt geändert von Herr Hase am 09.03.2006 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
