Frage zur Anmeldung beim Straßenverkehrsamt
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Stargate
Frage zur Anmeldung beim Straßenverkehrsamt
Hi,
habe mir gestern ein Motorrad Privat gekauft. Ich konnte mit dem Kennzeichen des Verkäufers nach hause fahren und habe mir somit das rote Kennzeichen gespart. Jetzt möchte der Verkäufer das Kennzeichen aber zurück geschickt haben und die Maschine selber abmelden, weil er angeblich das selbe Kennzeichen in seinem Landkreis (Hannover) für seine neue Maschine nehmen kann.
Kann er die Kennzeichen überhaupt selber ohne Fahrzeugbrief etc zurückbringen ?
Kann ich die Maschine Problemlos anmelden (in einem anderen Landkreis), obwohl er sein Kennzeichen noch nicht abgemeldet hat? Ich will nämlich am Dienstag schon zum Straßenverkehrsamt und bis dahin würde er es ja auf keinen Fall schaffen, sein Kennzeichen abzumelden.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
MfG
Stargate
habe mir gestern ein Motorrad Privat gekauft. Ich konnte mit dem Kennzeichen des Verkäufers nach hause fahren und habe mir somit das rote Kennzeichen gespart. Jetzt möchte der Verkäufer das Kennzeichen aber zurück geschickt haben und die Maschine selber abmelden, weil er angeblich das selbe Kennzeichen in seinem Landkreis (Hannover) für seine neue Maschine nehmen kann.
Kann er die Kennzeichen überhaupt selber ohne Fahrzeugbrief etc zurückbringen ?
Kann ich die Maschine Problemlos anmelden (in einem anderen Landkreis), obwohl er sein Kennzeichen noch nicht abgemeldet hat? Ich will nämlich am Dienstag schon zum Straßenverkehrsamt und bis dahin würde er es ja auf keinen Fall schaffen, sein Kennzeichen abzumelden.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
MfG
Stargate
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Tocki
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Philipp
Seit dem 01.10. gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr, da die durch die neuen EU-Papiere hinfällig wurde.
Abmelden kann der Verkäufer jetzt nicht mehr, da er nicht mehr im Besitz des Fahrzeugbriefs ist. Selbst wenn er die Maschine abmelden könnte, wird das Kennzeichen vermutlich nicht freigegeben; er müsste wenn eine nicht ganz billige Umkennzeichnung vornehmen, um das Kennzeichen gleich wieder verwenden zu können.
Gruß, Philipp
Abmelden kann der Verkäufer jetzt nicht mehr, da er nicht mehr im Besitz des Fahrzeugbriefs ist. Selbst wenn er die Maschine abmelden könnte, wird das Kennzeichen vermutlich nicht freigegeben; er müsste wenn eine nicht ganz billige Umkennzeichnung vornehmen, um das Kennzeichen gleich wieder verwenden zu können.
Gruß, Philipp
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Stargate
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ricode
Moin,Stargate hat geschrieben:Kann mir eigentlich jemand noch sagen, mit was für Kosten ich ungefähr rechnen muss für die Ab/Anmeldung ??
wenn Du fünfzig Euro mitnimmst kann eigentlich nix schief gehen. Die An- bzw. Ummeldung kostet ca. 15 - 25 Euro und das Kennzeichen ca. 11 - 20 Euro (je nachdem ob Wunschkennzeichen oder nicht)
mir hatte damals nen Euro zu wenig mit, aber die nette Dame nahm mir dann die Quittung wieder wech und hat se neu ausgestellt ohne das Kennzeichen zu berechnen
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Tocki