endtopf frage :(


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endtopf frage :(

#1

Beitrag von svfighter » 02.04.2006 19:47

ne ne, nich die übliche frage, sondern:

gibt es eigentlich ein gesetz welches vorschreibt wie tief man in den endschaldämpfer reinkommen darf , zb mitn zollstock oder besenstiel,
der db eater der leos hat ja so ein sieb drin,

also gibts da ne maß angabe oder is das wurscht ?

thx
marco
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Sledge


#2

Beitrag von Sledge » 02.04.2006 21:04

is total Bulette....

gibt ja verschiedene Systeme wie ein Dämpfer aufgebaut sein kann...

wixhtig it blos was rauskommt (an dB)

Martin650


#3

Beitrag von Martin650 » 02.04.2006 21:35

Bei meinen BSM kannst komplett durchkucken, auch mit DB-Eater. Ist absolut egal

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#4

Beitrag von svfighter » 02.04.2006 21:39

Martin650 hat geschrieben:Bei meinen BSM kannst komplett durchkucken, auch mit DB-Eater. Ist absolut egal
warum hat der herr polizei in son zdf bericht da was reingesteckt nachgemessen und gesagt " so dürf dit nich sein" :?:
auspuff beschlagnahmt,

naja , werd ma bei bsm durchklingeln und fragen :D

marco
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jookurt


#5

Beitrag von jookurt » 02.04.2006 21:41

Hallo,

wichtig ist was in der ABE steht wie lange der DB-Killer ist. Bei den Leos ist es so das das Abgas um den DB-Killer geleitet wird und nicht durch.

Natürlich ist auch wichtig was an DB rauskommt. Egal ob Zubehörtopf getunt, org. oder Serientopf.... Wenn die DB überschritten werden und es einer ganz genau nimmt bist du dran.

Gruß Markus

Garry


#6

Beitrag von Garry » 02.04.2006 22:16

Ganz so Eibnfach is des net mit dem '' Bist du dran ''
In Deutschland gibt es eine Produkthaftung und Gewährleistung dies gilt auch für die Leo's oder sonstige Zubehör Anlagen.
Die Auspuffanlagen werden mit dem Hinweis Verkauft das sie eine ABE haben und somit Gesetzes Konform sind.
Erfüllt das Produkt nun diese Vorgaben nicht ist nicht der Kunde sprich Endverbraucher in die Pflicht zu nehmen sondern der Hersteller.
Sollte das Produkt des Anbieters nicht den Angaben entsprechen mit dem es Beworben/Angeboten wird wäre der Verkauf unter Vorspieglung Falscher Tatsachen zustande gekommen hiermit hätte sich dann der hersteller Strafbar gemacht und ist Verpflichtet dafür und für Entstandene Kosten aufzukommen .
Wär nix anderes wie wenn du dir ein Motorrad Kaufst und nach dem Kauf stellt sich heraus es Bekommt wegen unzulänglichkeiten die nicht unseren Gesetzen entsprechen keine Zulassung was machst du dann stellst es in den Keller zum Auspuff ??

Selbstverständlich hast du erst mal den Ärger aber mein Trainingspartner
der Rechtsanwalt ist hat gemeint das ein Mangelhaftes Produkt nicht zu lasten des Endverbrauchers gehen kann und genau dies ist eine Auspuffanlage die eine ABE Besitzt und dann nicht die Vorgegebenen Anforderungen erfüllt.

Pinky


#7

Beitrag von Pinky » 02.04.2006 22:45

trifft nur im ersten halben jahr zu... danach liegt die beweisslast bei dir - wobei das halbe jahr ab kauf zählt... baust du ihn erst ein halbes jahr später an ist das erstmal dein ding... was der richter dazu sagt is was anderes :arrow: viel spass mit soner argumentation 8)

Tocki


#8

Beitrag von Tocki » 02.04.2006 23:38

svfighter hat geschrieben:
Martin650 hat geschrieben:Bei meinen BSM kannst komplett durchkucken, auch mit DB-Eater. Ist absolut egal
warum hat der herr polizei in son zdf bericht da was reingesteckt nachgemessen und gesagt " so dürf dit nich sein" :?:
auspuff beschlagnahmt,
Weil dieser Bericht Müll ist, in vielen Teilen sachlich falsch und der Herr in Grün sich vor der Kamera aufplustern wollte.

mfg,

Tocki

Barney


#9

Beitrag von Barney » 03.04.2006 10:32

trifft nur im ersten halben jahr zu... danach liegt die beweisslast bei dir - wobei das halbe jahr ab kauf zählt... baust du ihn erst ein halbes jahr später an ist das erstmal dein ding... was der richter dazu sagt is was anderes viel spass mit soner argumentation


Hat mit der Produkthaftung nichts zu tun !

Garry


#10

Beitrag von Garry » 03.04.2006 17:34

trifft nur im ersten halben jahr zu... danach liegt die beweisslast bei dir - wobei das halbe jahr ab kauf zählt... baust du ihn erst ein halbes jahr später an ist das erstmal dein ding... was der richter dazu sagt is was anderes viel spass mit soner argumentation


Wieso gilt deine ABE nu ein halbes Jahr :?:

Im Fall der Fälle werd nicht ich Argumentiern sondern mein Rechtsanwalt
der dies besser kann :D :D

MFG Garry

WilheLM TL


#11

Beitrag von WilheLM TL » 03.04.2006 18:29

[OT]
  • endzeit frage :-(
    Im Jahr 3006 wird die Erde eine Wüste sein, atomar verseucht, gentechnisch vermüllt und klimatisch versaut.
    Zwischen den Ruinen der Zivilisation werden kriechen zwei übriggebliebene von einst Millionen Gattungen...
    die, deren die Welt, als sie noch heil war, am wenigsten bedurfte...
    ... Kakerlaken und Rechtsanwälte gewinnen immer...
[/OT]

Lieber Garry, jedes Kind weiß, das die Gestopften im Gebrauch ebenso nachlassen bis zur Untauglichkeit wie die runden Schwarzen ... wobei ich bei letzteren definitiv auf die Halbjahresüberlebensfrist bei einigen pösen Puben hier im Forum keinen verwetten möchte.

Dann geh mal hin mit Deinem Advokaten und hol Dir vor Gericht 'nen Einlauf ... :P

Der Herr Dimflmoser mit dem Maßstab... weiß noch aus seiner Juchend, daß man bei Kreidlers und Mäxen mit dem Zehner die Prallplatten durchbohrt hat... und die Technik ist etwas veraltet, fürchte ich. :P :P :P

SVDieter


#12

Beitrag von SVDieter » 03.04.2006 19:21

ZephyrJens hat geschrieben:
svfighter hat geschrieben: warum hat der herr polizei in son zdf bericht da was reingesteckt nachgemessen und gesagt " so dürf dit nich sein" :?:
auspuff beschlagnahmt,
Weil der gute Herr wohl keine Ahnung davon hat, was er kontrolliert! So ´ne Flachpfeife!!!
Oder er hatte Ahnung und wußte das dort ein Eater hätte stecken müssen. Sowas gibts neuerdings sehr oft, das die Herren wissen wovon sie reden. Und das ist auch gut so.

Tschö Dieter

Garry


#13

Beitrag von Garry » 03.04.2006 19:22

Weis ja net ob ihr s net Versteht oder net Verstehn wollt .
Es wurde eine ABE vergeben dies wird vom Auspuffhersteller bestätigt der Auspuff erhielt somit eine Zulassung .
Wenn dann einer kommt und sagt mir das darf da net dran mag er recht haben dann muss aber der Hersteller dafür gerade stehn .

Ach Wilhelm würdst net immer so verworren ober Intellektuell abgehoben schreiben könnt ichs ernst nehmen und müst net drüber lachen wenn du auch alles besser zu wissen meinst .
Kannst ja als 100% iger Gesetzeskonformer ober Lehrmeister gern alles mit dir machen lassen mit oder ohne Einlauf bleibt dir hierbei Freigestellt.

MFG Garry

Ps : dies ist auf die Lautstärke bezogen Kat oder nicht is ne andere Frage sieht wohl so aus alls dürft man wenn Möppi vor 01.07.04 tatsächlich ohne Kat darf auch wenn dann die Letzten Blätter von den Fichtenzapfen fallen gell Wilhelm

WilheLM TL


#14

Beitrag von WilheLM TL » 03.04.2006 20:49

Wer versteht hier nicht?

Absorptionsdämpfer mit Dämmwolle und freier Durchsicht sind Verbrauchsmaterial und werden vom Tag der ersten Nutzung im Gebrauch stetig lauter. Und da sie am Anfang grenzwertig sind, sind sie halt nach einiger Betriebszeit zu laut. Müssen dann neu gestopft werden...

Wenn der Hersteller genau diese Prosa in seine ABE schreiben läßt, dann hat sich in diesem Sinne die Produkthaftung erledigt.
In aller Regel tun die Hersteller dies und bieten das Stopfen an.

Ob das jetzt der Garry glaubt oder nicht - ist für mich eigentlich eher unerheblich.

Nööö.... griesgrämig bin ich wirklich nicht! :P

Martin650


#15

Beitrag von Martin650 » 03.04.2006 21:09

Der Willi redet zwar geschwollen daher (manchmal) aber er hat schon recht. Die ABE regelt, daß der Anbau dieses Teils für dieses Mopped geeignet ist und auch dafür abgenommen wurde. Für die sich verändernde Lautstärke durch verbrennen der Wolle ist der Fahrzeughalter verantwortlich und auch haftbar. Die Wolle ist Verschleiß, und fällt somit nicht unter die Garantie.

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