Na das wird ja ne richtig schnuckelige Gruppe
RLBC/KBAR-Südtirol-Tour Mai/Juni 2006
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Papa Joe
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SVrider:
Abwarten...geredet wird immer viel
...
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
I´m from Bavaria. That´s near Germany.
http://www.riddari-leon.de
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buttz
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Papa Joe
... und hier noch en paar Länderinfos (Auszug ADAC):
Wichtige Verkehrsbestimmungen: Österreich
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Höchstgeschwindigkeiten in km/h:
Pkw/Motorräder
innerorts 50
außerorts/Schnellstraßen 100
Autobahnen 130**
**Auf folgenden Autobahnen gilt von 22-5 Uhr 110 km/h:
Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn
(A13) und Rheintalautobahn (A14).
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Im Bereich von 80m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Ausgenommen sind einspurigen Fahrzeugen wie Kleinkrafträder und Motorräder. Tagsüber muss das Abblendlicht inner- und außerorts eingeschaltet sein.
Verbandstasche:
Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).
In den meisten Städten gelten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und Ende des Parkbereiches durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Die Parkscheine (max. Geltungsdauer 3 Std.) sind an Automaten, an Tankstellen, in Trafiken (Tabakläden) und beim ÖAMTC erhältlich. Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Am eingeschränkten Halteverbot - mit Ausnahme von Kurzparkzonen - darf bis zu 10 Minuten gehalten werden. Gelbe Zick-Zacklinien bedeuten Halte- und Parkverbot. Kindern ist immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen muss 4mm betragen. Ansonsten gelten sie als Sommerreifen.
Verkehrszuwiderhandlungen können an Ort und Stelle mit einem sog. Organmandat (Verwarnungsgeld) bis zu ca. 36,00 Euro geahndet werden. Schwerwiegendere Verstöße wie z.B. Alkoholdelikte werden angezeigt. Rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide ab einem Betrag von ca. 25 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden.
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Wichtige Verkehrsbestimmungen: Italien
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Höchstgeschwindigkeiten in km/h
Pkw/Motorräder
innerorts 50
außerorts 90
Schnellstraßen* 110
Autobahn* 130**
*Bei Regen besteht auf allen Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h, auf Schnellstraßen von 90 km/h.
**Auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung maximal 150 km/h.
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfällen oder Pannen außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Ausgenommen sind einspurigen Fahrzeugen wie Kleinkrafträder und Motorräder. Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein.
Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.
Verbandstasche:
Ist in Italien nicht vorgeschrieben.
Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet. Parkverstöße, Telefonieren mit Handy am Steuer, Fahren ohne Licht außerorts und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet.
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
Genormte Helme sind in Italien Pflicht!
Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein. Amtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.
Zu erkennen sind solche geprüften und genormten Helme an einem meist am Kinnriemen befestigten Aufnäher, auf dem der eingekreiste Buchstabe "e" oder "E" zu lesen ist plus eine Ziffer. Diese Kombination (E3, E4, E5, etc...) weist auf das Land hin, in dem der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der darunter stehenden langen Prüfnummer ("04" bzw. "05") stehen für die Version der Norm (ECE 22-04 bzw. 22-05).
Entspricht der Helm nicht der vorgeschriebenen Norm, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden. Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit.
Besondere Verkehrsschilder: Zona di silenzio = Hupverbot; Deviazione = Umleitung; Tenere la destra = Rechts fahren Tutte le direzioni = alle Richtungen; Rallentare = Langsam fahren; Senso unico = Einbahnstraße; Sbarrato = Gesperrt; INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone.
Wichtige Verkehrsbestimmungen: Österreich
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Höchstgeschwindigkeiten in km/h:
Pkw/Motorräder
innerorts 50
außerorts/Schnellstraßen 100
Autobahnen 130**
**Auf folgenden Autobahnen gilt von 22-5 Uhr 110 km/h:
Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn
(A13) und Rheintalautobahn (A14).
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Im Bereich von 80m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Ausgenommen sind einspurigen Fahrzeugen wie Kleinkrafträder und Motorräder. Tagsüber muss das Abblendlicht inner- und außerorts eingeschaltet sein.
Verbandstasche:
Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).
In den meisten Städten gelten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und Ende des Parkbereiches durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Die Parkscheine (max. Geltungsdauer 3 Std.) sind an Automaten, an Tankstellen, in Trafiken (Tabakläden) und beim ÖAMTC erhältlich. Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Am eingeschränkten Halteverbot - mit Ausnahme von Kurzparkzonen - darf bis zu 10 Minuten gehalten werden. Gelbe Zick-Zacklinien bedeuten Halte- und Parkverbot. Kindern ist immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen muss 4mm betragen. Ansonsten gelten sie als Sommerreifen.
Verkehrszuwiderhandlungen können an Ort und Stelle mit einem sog. Organmandat (Verwarnungsgeld) bis zu ca. 36,00 Euro geahndet werden. Schwerwiegendere Verstöße wie z.B. Alkoholdelikte werden angezeigt. Rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide ab einem Betrag von ca. 25 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden.
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Wichtige Verkehrsbestimmungen: Italien
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Höchstgeschwindigkeiten in km/h
Pkw/Motorräder
innerorts 50
außerorts 90
Schnellstraßen* 110
Autobahn* 130**
*Bei Regen besteht auf allen Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h, auf Schnellstraßen von 90 km/h.
**Auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung maximal 150 km/h.
Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfällen oder Pannen außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein. Ausgenommen sind einspurigen Fahrzeugen wie Kleinkrafträder und Motorräder. Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein.
Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.
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Ist in Italien nicht vorgeschrieben.
Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet. Parkverstöße, Telefonieren mit Handy am Steuer, Fahren ohne Licht außerorts und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet.
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
Genormte Helme sind in Italien Pflicht!
Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein. Amtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.
Zu erkennen sind solche geprüften und genormten Helme an einem meist am Kinnriemen befestigten Aufnäher, auf dem der eingekreiste Buchstabe "e" oder "E" zu lesen ist plus eine Ziffer. Diese Kombination (E3, E4, E5, etc...) weist auf das Land hin, in dem der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der darunter stehenden langen Prüfnummer ("04" bzw. "05") stehen für die Version der Norm (ECE 22-04 bzw. 22-05).
Entspricht der Helm nicht der vorgeschriebenen Norm, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden. Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit.
Besondere Verkehrsschilder: Zona di silenzio = Hupverbot; Deviazione = Umleitung; Tenere la destra = Rechts fahren Tutte le direzioni = alle Richtungen; Rallentare = Langsam fahren; Senso unico = Einbahnstraße; Sbarrato = Gesperrt; INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone.
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Die Promillegrenze tagsüber sollte eh bei 0 Promille liegen...
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3µµ3vu
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Papa Joe
Ach was3µµ3vu hat geschrieben:mannomann, die wern uns alle einkerkern, macht das fahren da überhaupts noch spaß?
Betrunken Moped fahrn is sowieso tabu, oder willste nach ner durchzächten Nacht, 298km mit 2763 Kurven und 2528m Höhenunterschied fahrn
Auf Geschwindigkeitskontrollen muss man in IT eher weniger aufpassen als in DE, hab in den 10-12mal, die ich in Südtirol war, erst eine Kontrolle an nem Ortseingang gesehen und die haben sich garnich für Mopedfahrer interessiert
Da lässt sich in jedem Fall "besser" Moped fahrn als in DE
Ne Warnweste brauchen wir nich, weder für Östereich noch für Italien
Ne Verbandstasche brauchen wir (nur) für Östereich
Für Italien sollte jeder nen genormten Helm haben - wär blöd, wenn die Karre für nen Monat konfisziert wird
... und für alle Fälle - en Regenkombi sollte auch mit!
Ansonsten Papiere, Zahlungsmittel und Kettenfett nich vergessen
(Kfz.-Papiere, Führerschein, Personalausweis, grüne Versicherungskarte, Auslandskrankenscheine - gibts sowas noch?, ggf. Automobilclub-Mitgliedschaft (ADAC), ...).
Südtirol-WetterSüdtirol-Webcams
Jenesien - San Genesio Atesino
Landgasthof zum Hirschen
Alpenpässe (für uns relevant, die Regionen 2, 3 und 4)
ADAC - News für Motoradfahrer
ADAC - Motorradinformationen und Tipps
Geplante Pässe:
Ritten, Penserjoch, Jaufenpass, Lavazejoch, Karerpass, Nigerpass, (Rosengarten), Seiser Alm, Sella, Prodoi, Grödner, Campolongo, Fedaia, Falgarezo, Giau, Würzjoch, (Kofeljoch), Gampenjoch, Mendelpass ...
... und nicht zu vergessen, die "Gardasee-Tour" (3 Seen - Ledro, Idro, Valyestino, westlich des Gardasees und den Gebirgszug Monte Baldo, östlich des Gardasees)
Zuletzt geändert von Papa Joe am 14.05.2006 9:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Wenn ihr schon am Gardasee seit, fahrt den Passo di Groce Domini, der ist vom allerfeinsten...


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Papa Joe
Unsere Gardasee-Tour ist die längste der geplanten Touren und führt zwar nicht allzu weit am Croce Domini vorbei, aber auf Grund der sowieso schon 420km langen Tour, werden wir nen Abstecher zum Croce Domini sicher nicht schaffen. Aber die Tour ist auch ohne den Croce Domini goil! 
Die Strecke zwischen Bozen und Trento (~60km) müssen wir sogar AB fahrn, da wir diese Tour sonst nicht an einem Tag schaffen! Dafür werden wir mit dem Rest der Strecke (300km) entschädigt
Bozen > A22 > Trento > Ponte Arche > Riva del Garda > Lago di Ledro > Lago d'Idro > Lago di Valvestino > Gargnano > (Gardasee) > Toscolano Maderno > Fähre > Torri del Benaco > Garda > Monte Baldo: Caprino Veronese > Spiazzi > Brentonico > Mori > Valle San Felice > Chienis > Arco > Dro > Drena > Lasino > Monte Bondone > Trento > A22 > Bozen (ca. 420km/9:00h)

(ohne Anfahrt Bozen <> Trento)
Gruss, Nemo
Die Strecke zwischen Bozen und Trento (~60km) müssen wir sogar AB fahrn, da wir diese Tour sonst nicht an einem Tag schaffen! Dafür werden wir mit dem Rest der Strecke (300km) entschädigt
Bozen > A22 > Trento > Ponte Arche > Riva del Garda > Lago di Ledro > Lago d'Idro > Lago di Valvestino > Gargnano > (Gardasee) > Toscolano Maderno > Fähre > Torri del Benaco > Garda > Monte Baldo: Caprino Veronese > Spiazzi > Brentonico > Mori > Valle San Felice > Chienis > Arco > Dro > Drena > Lasino > Monte Bondone > Trento > A22 > Bozen (ca. 420km/9:00h)

(ohne Anfahrt Bozen <> Trento)
Gruss, Nemo
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Wer zum Canyoning mitwill, vergesst ned euer Badezeug!!!
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