Strafe fürs fahren ohne Eater


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Barista


#31

Beitrag von Barista » 27.04.2006 18:41

Hallo,
kennt jemand die Stafe wenn der Einsatz wirklich während der Fahrt rausfliegt und es nicht gemerkt wird.
Selten, aber es kommt vor.
Gruß Barista

neodrei


#32

Beitrag von neodrei » 27.04.2006 18:58

ich denke dass das keinen unterschied macht. entweder ist er drin oder nicht. wenn der polizist dir glaubt, dass er während der fahrt rausgeflogen ist, wird er sagen "Kaufen Sie einen neuen und fahren Sie umgehend nach Hause" oder etwas ähnliches. Glaubt er dir nicht, wirst du die gleiche Strafe bekommen, wie bei einem absichtlichen Ausbau.

Natürlich nur ne Vermutung, aber alles andere fände ich ein wenig :vogel:

ramsed


#33

Beitrag von ramsed » 27.04.2006 20:17

Leutz verkauft doch die Bullen nicht für dümmer als sie sind....

Klar, es gibt in dem Verein Trottel, es gibt aber auch ganz coole Typen.

Und wenn jemand nicht 'bemerkt', dass sein Eater 'rausgeflogen' ist, dann sollte er wirklich mit dem Motorradfahren aufhören (man braucht nämlich alle Sinne - also auch das Gehör - dazu)

Wenn jemand etwas lauter unterwegs ist, soll er doch dem Officer keine Mähr erzählen - wir sind doch alle erwachsen.

Hab mit den German-Officer's noch nicht viel zu tun gehabt... aber die French-Officer's drücken alle Augen (inkl. Hünerauge) zu, solange man sie nicht zu verarschen versucht.

Ich war mal um 24:00 h in 'ner Totenstadt im Elsass etwas schneller unterwegs. Es war wirklich keine Sau auf der Strasse und ich wollte nach einem Prof. Einsatz nach Hause. (Normalerweise respektiere ich 'Innerorts' wirklich immer) doch da bin ich etwas zügiger unterwegs gewesen.

Plötzlich sehe ich hinter mir jemanden Lichthupen - dachte noch, ich fahr ja schon an die 100 Km/h, was will der mich denn noch überholen :?:

Da habe ich so ein blaues Licht auf dem Dach gesehen 8O und habe sofort rechts angehalten....

Helm ab ... als der Officer kam wollte er meine Papiere sehen und hat mich dann gefragt : "Sie wissen wieso wir Sie anhalten ?"... ich habe ihm ehrlich geantwortet, "Weil ich zu schnell war !" ... Sein Kollege sagte ... an die 100 Sachen müssen Sie schon drauf gehabt haben... ich darauf:"Das letzte mal als ich auf den Tacho schaute, waren es 90 - es kann schon sein, dass es dann mehr waren"..... ich kriege meine Papiere mit einem Schmunzeln des Polizisten zurück, welcher sagt :"versuchen Sie's doch mal mit etwas weniger Gas" 8) 8) 8)


DAS ist echt COOL
8) meine Damen und Herren....

Ich bin dann mit 45 Km/h in Richtung Grenze getuckert.... und seither Respektiere ich im 'Revier' des Officers IMMER die Geschwindigkeit !

atica


#34

Beitrag von atica » 28.04.2006 8:05

hab die sv so gekauft wie sie war, beim Händler und der meinte ich dürfte mit dem teil so rumfahren mit der e-nummer...
@destiny: Hört sich an, als solle das im Ernstfall deine Ausrede sein! :lol:

Wer ist denn verantwortlich für den konformen Zustand des Fahrzeugs?
- Dein Händler oder du ? :wink:


(e-Nummer ist schon ok, aber bei einer Messung zu laut ist "zu laut")

SVDieter


#35

Beitrag von SVDieter » 28.04.2006 8:31

atica hat geschrieben:
hab die sv so gekauft wie sie war, beim Händler und der meinte ich dürfte mit dem teil so rumfahren mit der e-nummer...
@destiny: Hört sich an, als solle das im Ernstfall deine Ausrede sein! :lol:

Wer ist denn verantwortlich für den konformen Zustand des Fahrzeugs?
- Dein Händler oder du ? :wink:


(e-Nummer ist schon ok, aber bei einer Messung zu laut ist "zu laut")
Selbst wenn der Auspuff mir EG-BE (e-Nummer) schon zu laut aus dem Werk kommt - haftbar im Sinne der StVZO sind IMMER der HALTER und der FAHRER !! - die kassieren die Punkte und dürfen das Bußgeld bezahlen - und können dann ja mal probieren, sich das Geld vom Hersteller oder Deinem Händler zurückzuholen...

Tschö, Dieter

michel80


#36

Beitrag von michel80 » 11.05.2006 21:07

nur mal zur klarstellung der bundeseinheitlichen bußgeldsätze:

fahren mit einem unzulässigen auspuff (änderung am geräuschverhalten) führt zum erlöschen der BE (betriebserlaubnis) der fahrzeugs. ein ABE-topf ohne eater oder gar ein racingtopf SIND definitiv teile, die zum erlöschen der BE führen. ein fahrzeug ohne gültige BE in betrieb zu nehmen, kostet 50,- EUR und 3 punkte, insofern also richtig.

zumindest in bayern auch richtig ist die tatsache, dass bis 35,- EUR (= verwarnungsgelder bei "geringfügigen" ordnungswidrigkeiten) vor ort bar gezahlt werden kann (bitte immer nur gegen entsprechende quittung, zahlungen ohne quittung bei der polizeidienststelle melden!). alles, was 40,- EUR oder mehr kostet (laut bußgeldkatalog) ist ein sogenannter "anzeigentatbestand" und läuft (wieder in bayern) IMMER über die ZBS (zentrale bußgeldstelle) in viechtach! da bei diesen ordnungswidrigkeiten dann immer noch gebühren und auslagen hinzugerechnet werden, sind die werte von 75,- EUR unterm strich durchaus realitisch. aber alle, die das schonmal bezahlt haben: guckt mal auf euren bußgeldbescheid, als eigentliches bußgeld sollten da IMMER 50,- EUR stehen für eine erloschene BE.

grundsätzlich wird bei verkehrsordnungswidrigkeiten IMMER eine fahrlässige begehung unterstellt, und wenn sich die fahrlässigkeit nur darauf bezieht, dass der "täter" nicht wusste, dass die BE des auspuffs erlischt, wenn er den eater nicht einbaut. deswegen geb ich demjenigen schon recht, der schreibt, dass es durchaus auch nach hinten losgehen kann, wenn man den eater wissend grinsend aus der tasche zieht - spätesten dann kann man durchaus den vorsatz annehmen, und der kann laut bußgeldkatalog mit dem doppelten satz geahndet werden!

ein anderes beispiel für vorsatz ist, wenn einer unter den augen der polizei falsch parkt und bei einem entsprechenden hinweis, dass das verboten ist, nur grinst und antwortet "ich weiß" - und dann trotzdem weggeht! habe ich auch schonmal mit 30,- statt mit 15,- EUR ahnden lassen! (abgesehen von den abschleppkosten...)

Dodger


#37

Beitrag von Dodger » 11.05.2006 23:13

Leute, kauft Euch'n billigen Endtopf mit Zwischenrohr bei Ebay, macht das Zwischenrohr entzwei, dranbauen, den Endtopf etwas mit Schleifpapier bearbeiten und mit Dreck einreiben, dann mit Klebeband aufm Soziussitz befestigen.

Schon könnt Ihr -laaaauuut- fahren unter dem Vorwand, daß der Pott abgefallen/-rissen is und Ihr nun aufm Heimweg seid... :wink:

mcberryy


#38

Beitrag von mcberryy » 12.05.2006 1:34

@Doder: "Super Idee".. Das machen jetzt bestimmt gleich alle nach.. :fun3:

Man soll die Grünen einfach nicht für dämlich halten.. :wink:

merlin


#39

Beitrag von merlin » 12.05.2006 10:01

Wir hatten bei der Auslieferung mal testweise die Endkappen der IXIL eater abgeschnitten..... ist definitiv lauter (härter) als ohne und sind sofort wieder angeschweist worden. Auch mit den kompletten eatern ist die Anlage "nett" im Klang.... :twisted:

Also wozu ohne fahren.....

Bluebird


#40

Beitrag von Bluebird » 14.05.2006 16:16

mein leo ist mit killer laut, aber bei meiner letzten kontrolle (mittwoch) hat sich der grüne nicht daran gestört. der motor lief aber während der ganzen kontrolle. hmm. wohl glück gehabt

LordKugelfisch


#41

Beitrag von LordKugelfisch » 29.08.2006 22:23

Darf ich mal zusammenfassen also wenn ich mit ABE Pot ohne eater erwischt werde, aber den eater dabei habe kann ich weiterfahren wenn ich ihn vor ort einbaue und das kostet mich dann 75€ und 3 Punkte?

Wie lang dauerts eigentlich bis die Punkte verfallen und ab wie vielen is der lappen weg? Nur mal so rein Interesse halber :lol: Hab aber bisher keine Punkte, war immer brav :wink: bzw. hab das 11. Gebot befolgt :lol:

Timmi
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#42

Beitrag von Timmi » 30.08.2006 9:01

LordKugelfisch hat geschrieben:Darf ich mal zusammenfassen also wenn ich mit ABE Pot ohne eater erwischt werde, aber den eater dabei habe kann ich weiterfahren wenn ich ihn vor ort einbaue und das kostet mich dann 75€ und 3 Punkte?

Wie lang dauerts eigentlich bis die Punkte verfallen und ab wie vielen is der lappen weg? Nur mal so rein Interesse halber :lol: Hab aber bisher keine Punkte, war immer brav :wink: bzw. hab das 11. Gebot befolgt :lol:
Punkte bleiben zwei Jahre im Zentralregister gespeichert.Werden - wenn innerhalb der zwei Jahre nichts dazu kommt - automatisch gelöscht.
Es gibt aber auch Vergehen ( wenden auf BAB usw.) wo die Punkte länger drin bleiben.
Ab wievielen es kritisch wird - keine Ahnung. :? :roll:
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avsol


#43

Beitrag von avsol » 30.08.2006 14:27

Bei 14 Punkten wird man aufgefordert ein Punkteseminar zu besuchen. Bei 18Punkten und keinem Besuch eines Seminars ist dann der Lappen endgültig weg.

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