Ich müsste diesen Monat zum TÜV.

Durch meinen Auslandsaufenthalt bis Ende des Jahres bin ich nun aber verhindert dies zu tun. Die Maschine habe ich aus Zeit - und Versicherungsgründen nicht abgemeldet.

mein Plan war im Frühjahr ´07 den Tüv nachzuholen und ihn folglich dann bis 2008 ausstellen zu lassen (ein Jahr rückwirkend)

Kann es damit Probleme geben? Meldet der Tüv nach einer bestimmten Zeit dem Verkehrsamt das Nichterscheinen?
Wer weiss dazu was? Ich möchte nur ungern jemand anderes mit dem Bike zum Tüv fahren lassen. Wie verhalte ich mich rechtkonform? Sollte ich proaktiv dem Verkehrsamt meine Situation schildern?
PS: Kleine Sanktionen interessieren mich nicht, ich möchte nur ggf. größeren Ärger vermeiden.