Wie lange darf ich meinen TüV Temin überziehen?


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Ugly


Wie lange darf ich meinen TüV Temin überziehen?

#1

Beitrag von Ugly » 07.07.2006 13:42

Ich dacht einen Monat später kann ich auch noch hin fahren oder muß ich da schon mit einer Strafe rechnen? also erst im August statt im Juli?

bswoolf
SV-Rider
Beiträge: 2909
Registriert: 17.09.2002 14:20


#2

Beitrag von bswoolf » 07.07.2006 13:45

4 wochen geht, ab dann erstmal 15 €

SVHellRider


#3

Beitrag von SVHellRider » 07.07.2006 13:49

http://www.tuev-nord.de/20617.asp#7

Solange du nicht erwischt wirst, kostets auch nix! :P
Die Strafe verhängt die Rennleitung Bild
und nicht der TÜV. :wink:

bswoolf
SV-Rider
Beiträge: 2909
Registriert: 17.09.2002 14:20


#4

Beitrag von bswoolf » 07.07.2006 13:52

ach so, ja, das stimmt. geht nur um die rennleitung. der tüv datiert nur zurück, wenn´s sein muß, auch ein jahr.

Benutzeravatar
Anaconda
SV-Rider
Beiträge: 2486
Registriert: 16.04.2002 19:14
Wohnort: Bremen

SVrider:

#5

Beitrag von Anaconda » 07.07.2006 17:11

bswoolf hat geschrieben:ach so, ja, das stimmt. geht nur um die rennleitung. der tüv datiert nur zurück, wenn´s sein muß, auch ein jahr.
Bei zwei Jahren funtzt das mit dem zurück datieren nicht mehr, da kriegt man dann eine aktuelle Plakete
Gedanke der Woche:
Schön wenn die SV fährt.

Ich freu mich! Machste mit?
Hach, ist das schön.
Kantsteinschwalbe 2015

Bluebird


#6

Beitrag von Bluebird » 08.07.2006 9:24

beim auto bin ich jetzt schon 3 monate drüber und hab die HU net geschafft. nächst woch is reparatur und dann nachtermin. freiwillig fahr ich mit der karre jetzt nimmer, hab angst die hintere aufhängung zu verlieren, oder den auspuff

Woinemer


#7

Beitrag von Woinemer » 08.07.2006 11:37

Anaconda hat geschrieben:
bswoolf hat geschrieben:ach so, ja, das stimmt. geht nur um die rennleitung. der tüv datiert nur zurück, wenn´s sein muß, auch ein jahr.
Bei zwei Jahren funtzt das mit dem zurück datieren nicht mehr, da kriegt man dann eine aktuelle Plakete
nicht ganz richtig. Die Plakete kriegt man dann nur noch für 18 Monate. Hat mir ´n Offizieller gedrückt, da bei meiner Dose genau das der Fall ist.
Hat aber auch dazu gesagt, dass das Länder-Entscheidung sei und diese Regelung für Hessen gilt.

Ansonsten gilt. Überziehen ist garnicht. Strafe schon ab dem ersten Tag der Übertretung möglich. Kann man allerdings nachweisen, dass man gerade auf dem direkten Weg zum TÜV ist, drückt die Kontrolliererei in grün normalerweise ein Auge zu

bswoolf
SV-Rider
Beiträge: 2909
Registriert: 17.09.2002 14:20


#8

Beitrag von bswoolf » 08.07.2006 14:22

nä, 4 wochen sind i.o.! außer lkw und so was.

sOlivier


#9

Beitrag von sOlivier » 08.07.2006 15:11

Dachte ich bis gestern auch ... aber das is mittlerweile anscheinend nich mehr so. Schon ab dem ersten Tag an dem du überziehst, darfste zahlen, wenn du erwischt wirst.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php

Gruß sOlivier

FranBee


#10

Beitrag von FranBee » 08.07.2006 16:42

Ich hab ein anderes Problem. Bei mir ist der TÜV im Juli abgelaufen. Allerdings fehlt mir seit meinem Sturz das linke Lenkergewicht und ich hab zurzeit keine Zeit (Prüfungsstress) es zu reparieren. Müsste den ganzen Lenkerstummel austauschen, da das Gewinde defekt ist.
Nun meine Frage, glaubt ihr der Prüfer macht Faxen deshalb, oder würde ich trotzdem meine Plakete bekommen?

Walle


#11

Beitrag von Walle » 08.07.2006 19:10

FranBee hat geschrieben:Ich hab ein anderes Problem. Bei mir ist der TÜV im Juli abgelaufen. Allerdings fehlt mir seit meinem Sturz das linke Lenkergewicht und ich hab zurzeit keine Zeit (Prüfungsstress) es zu reparieren. Müsste den ganzen Lenkerstummel austauschen, da das Gewinde defekt ist.
Nun meine Frage, glaubt ihr der Prüfer macht Faxen deshalb, oder würde ich trotzdem meine Plakete bekommen?
Das fehlen des Lenkergewichtes juckt den freundlichen Herrn in Blau bestimmt nicht die Bohne, ausser es vibriert ihm bei der Bremsprobefahrt die Hand ab :roll:

Gruß Walle

Benutzeravatar
svfighter
SV-Rider
Beiträge: 1153
Registriert: 20.11.2004 16:45
Wohnort: Berlin


#12

Beitrag von svfighter » 08.07.2006 19:56

tüv darf gar nich überzogen werden , meistens sagt von den offiziellen aber bei einem monat drüber niemand was,

ansonsten werden immer 2 jahre vom letzten termin zu gerechnet, egal wann das war, --> nur bei zugelassenen fahrzeugen,
also, tüv fällig 09/99 kriegt er jeze wieder 09/ 07 ,


war gestern mitn pkw tüv 09/05 unterwegs :oops: aber zum glück zum tüv,der kriegt montag tüv 09/07

da hätts schon punkte gegeben
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24

Bluebird


#13

Beitrag von Bluebird » 09.07.2006 13:44

sOlivier hat geschrieben:Dachte ich bis gestern auch ... aber das is mittlerweile anscheinend nich mehr so. Schon ab dem ersten Tag an dem du überziehst, darfste zahlen, wenn du erwischt wirst.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php

Gruß sOlivier
jop, darf nicht, n monat ist meist nur kulanz der rennleitung

Newcomer


#14

Beitrag von Newcomer » 19.09.2007 15:12

Mahlzeit,
gibbet bezüglich dieser Debatte was neues? Bin seit Mai 07 fällig... hab ich grad im Urlaub gemerkt... war eigentlich felsenfest der Überzeugung, dass ich bis Mai 08 Tüff hatte... na ja, war wohl nichts :?
Wenn ich jetzt zum Tüff fahre, dann geben die mir ne Plakette bis Mai 09, right? Kostet das bei denen nu Strafe oder muss ich "nur" blechen, wenn mich die Rennleitung auf'm weg zum Tüff anhält???

Danke für eure Infos!

Martin650


#15

Beitrag von Martin650 » 19.09.2007 16:45

Der TÜV erhebt keine Strafen, dafür sind die Mehlmützen da. Wenn du also eine Strafe willst, fährst eben kurz mal bei denen vor :lol:

Antworten