Gestern bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft.
Nachdem ersten Schock, oh Gott was habe ich getan

, viel mir dann der Betrugsfall wieder ein.
Es kam wie es kommen musste:
...wegen des
Verdachts (wieso Verdacht, war doch wohl eindeutig!) des Betruges...blabla, wird nach §153 Abs. 1 Satz 1, 2 StPO von der Verfolgung abgesehen.
Gründe:
Nach den bisherigen Ergebnis der Ermittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung gebietet, liegt nicht vor. Die durch die Tat verursachten Folgen sind gering...
...Etwaige vermögensrechtliche Ansprüche werden durch die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht berührt...
Die Schuld des Täters ist gering. Ja, sicher ging ja nur um 13 Euro.
Aber das hat er mindestens 10x abgezogen!!
Sind schon 100-150 Euro, und? Immer noch geringe Schuld?
Gehe ich in den Supermarkt und klaue ein Snickers, kommen die Bullen mich holen und ich krieg nen Bussgeld aufgedrückt.
Und solche Typen lässt man laufen?
Echt der Hammer. Wenigstens hab ich mein Geld zurück...