Rechtsfrage zu Motorradkauf


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calvin


#31

Beitrag von calvin » 18.08.2006 10:56

ohne das GANZE Streitgespräch zu lesen:

laut unserem wunderschönen BGB und den anerkannten Interpretationen ist ein Vertrag auch mündlich absolut bindend. Punkt.


Durch das nichterfüllen ergeben sich verschieden Möglichkeiten, zum beispiel auch dass der Verkäufer dem Käufer den Aufwand (dazu gehört auch Praisunterschied) bei der Suche und dem Kauf einer In Art und Wiese gleichen Sache bei einem anderen Händler erstatten muss.


Soweit das Gesetz, dass es natürlich was anderes is das zu beweisen und vor Gericht zu erstreiten, sollte klar sein.

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