Was kostet es mit unterschiedlichen Reifen zu fahren?


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SV650SFrank


Was kostet es mit unterschiedlichen Reifen zu fahren?

#1

Beitrag von SV650SFrank » 05.09.2006 17:18

Tach zuammen!
Mein Hinterreifen (Z6) ist mehr als illegal. Jetzt habe ich kein Geld aber noch nen legalen Avon in der Garage liegen. Was kostet es damit erwischt zu werden? Wollte nur 2 Monate damit rumkurven, dann fahre ich in den Urlaub, und die Saison ist vorbei. Nächstes jahr kommt dann nen neuer Z6 dran.

Weiss jemand was?

SV650SFrank


#2

Beitrag von SV650SFrank » 05.09.2006 17:45

Noch was: Ich will keine Belehrung, dass es gefährlich ist, und ich ggf. den Versicherungsschutz verliere. Ich will nur wissen, was es bei den Grünen kostet.

Toosty


#3

Beitrag von Toosty » 05.09.2006 17:54

soweit ich weiß darf man sofern keine marken bindung in den papieren stehen, auf verschiedenen achsen verschiedene reifenfabrikate auf kraftfahrzeugen fahren.

bei meiner 125er hab ich vorne und hinten andere hersteller egal ob tüv oder Polizei kontrolle hat keiner gemeckert oder gesagt so geht das nicht. zumal ich beim tüv war zwecks eintragung einer breit bereifung vorn und hinten.

wie das jetzt bei großen aussieht weiß ich nicht.

man darf nur keine radial und diagonal reifen mischen, ausser es ist ein aufeinander abgestimmter reifen satz. und halt sollte einigermaßen selber typ reifen sein, also nicht vorne ne cross pelle und hinten slick oder sowas...

-murdock-


#4

Beitrag von -murdock- » 05.09.2006 20:09

man darf ganz sicher nicht die reifen mischen .
evtl die geliche marke also z4 oder z6 . aber was das kostet wenn die rennleitung kommt ??????????

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#5

Beitrag von Knudelhupps » 05.09.2006 20:45

3 Punkte, ne Mängelkarte und 150 Ocken (War der Tarif vor ca 10 Jahren, damals natürlich Deutschmark!!!) :evil:
MC Hilaritas...2025....zum 33sten Mal...

crazymo


#6

Beitrag von crazymo » 06.09.2006 9:24

wo erfahre ich denn ob ich zwei reifen selber bauart und hersteller fahren muss? ich bracuhe nämlich nur den hinterreifen neu und habe einen besseren im angebot als der der jetzt drauf ist!! bei autos darf man voren und hinten auch unterschiedlich fahren!

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solidux
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#7

Beitrag von solidux » 06.09.2006 10:01

Abgefahrener Reifen kostet: 75 EURO + 3 PUNKTE
Aber das wolltest du ja nicht wissen. :?

Ich würde an deiner Stelle auch den AVON montieren.
Denke, dass du bei Kontrolle mit entsprechender Freundlichkeit sehr milde davon kommst.

Tocki


#8

Beitrag von Tocki » 06.09.2006 10:12

Als Kfz-Halter Inbetriebnahme in mangelhaftem Zustand (und das is Dein Mopped mit Mischbereifung) angeordnet oder zugelassen -> 75 Euro, 3 Punkte

Unwesentlich billiger, als sich gleich nen neuen Vorderreifen zu kaufen.

mfg,

Tocki

Elin


#9

Beitrag von Elin » 06.09.2006 16:35

Tocki hat geschrieben:Als Kfz-Halter Inbetriebnahme in mangelhaftem Zustand (und das is Dein Mopped mit Mischbereifung) angeordnet oder zugelassen -> 75 Euro, 3 Punkte

Unwesentlich billiger, als sich gleich nen neuen Vorderreifen zu kaufen.

mfg,

Tocki
3 Punkte = 1 Monat Urlaub für den Führerschein, oder nicht? :roll:

sch4k


#10

Beitrag von sch4k » 06.09.2006 16:39

nene, bei sowas nicht.

minimal


#11

Beitrag von minimal » 06.09.2006 17:04

@crazymo
Natürlich darfst du beim Auto vorne und hinten
andere Reifen drauf haben, aber sie müssen auf einer Achse
trotzdem gleich sein.

Wurzlsepp


#12

Beitrag von Wurzlsepp » 06.09.2006 17:31

minimal hat geschrieben:@crazymo
Natürlich darfst du beim Auto vorne und hinten
andere Reifen drauf haben, aber sie müssen auf einer Achse
trotzdem gleich sein.
auch das nicht.
Es muss lediglich die gleiche Bauart sein.
Hab auf der Dose 4 Reifen von 4 versch. Herstellern drauf.

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Gutso
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#13

Beitrag von Gutso » 06.09.2006 17:48

@ SV650SFrank

Man macht bei Krads und PKWs keinen Unterschied. Das bedeutet dass man wie beim PKW auf jeder Achse eine andere Bereifung fahren darf, vorrausgesetzt die Dimensionen stimmen. ABER in der Regel gibt es für Motorräder einen Voreintrag im Fahrzeugschein und nur diese eingetragenen Reifen dürfen aufgezogen werden. Oder man benötigt eine Freigabe vom Hersteller.

Falls es keine Voreintragung im Fahrzeugschein gibt, die an bestimmte Reifentypen bindet, kann man also vorne einen Metzeler und hinten einen Avon aufziehen, oder was immer man will, so lange nur die Dimensionen stimmen.

z.B.
bei der SV1000S K3 gibt es einen Eintrag im Fahrzeugschein (Sportec M1, BT020 und Pilot Sport). Dann darf man mit der SV1000S ausschließlich nur diese Reifentypen fahren, ansonsten muss man sich eine Freigabe vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller besorgen, in der dann genau vorgeschrieben steht welche Paarungen noch zulässig sind.


So hat es mir zumindest letztens der Chef von unserem TÜV im Landkreis.

Wurzlsepp hat geschrieben:Es muss lediglich die gleiche Bauart sein.
Hab auf der Dose 4 Reifen von 4 versch. Herstellern drauf.
Falsch, auf jeder Achse müssen die gleichen Reifen (Typ und Fabrikat) aufgezogen sein!

Wurzlsepp


#14

Beitrag von Wurzlsepp » 06.09.2006 17:59

Gutso hat geschrieben:
Wurzlsepp hat geschrieben:Es muss lediglich die gleiche Bauart sein.
Hab auf der Dose 4 Reifen von 4 versch. Herstellern drauf.
Falsch, auf jeder Achse müssen die gleichen Reifen (Typ und Fabrikat) aufgezogen sein!
sind ja auch die gleichen - 195/65 R15 H, diagonal, stahlgürtelreifen :P :wink:

HAL 9000


#15

Beitrag von HAL 9000 » 06.09.2006 18:08

Zu dem Thema hätte ich noch eine Frage:

Ich habe mit meiner (gedrosselten) SV eine Reifenbindung lt. FZ-Schein. In meinem FZ-Schein (richtiger: "Zulassungsbescheinigung Teil I") steht: "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten". In meinem FZ-Brief, der ungültig gestempelt ist, steht die Bindung drin; in meiner Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Also --> Muss ich eine Herstellerfreigabe mit mir rumtragen, wenn ich z.B. Z6 montiere? Es steht ja nichts in den gültigen Zulassungspapieren darüber.

Moped-Gruß,
HAL

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