Was kost an der Ampel "mit Schwung" rechts vorbei?


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schomi


#16

Beitrag von schomi » 07.09.2006 20:50

Timmi hat geschrieben:@schomi

Die 30 Euro beziehen sich aber wohl auf zu geringen Seitenabstand anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.Darf man also sooo nicht pauschalisieren :wink:
:!:

Bezieht sich nicht darauf das währen nochmal 30€ extra!

Wie gesagt INNERORTS RECHTS = 30€

Wenns nicht stimmt beschwert euch bei "Auto Motor und Sport" für falsche Aussagen.

Ansonnsten würde ich Vorschlagen: Abwarten und :kaffee:

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Eisbaer
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#17

Beitrag von Eisbaer » 07.09.2006 21:27

Habe letzt in der StVO nachgeschaut und wenn ich mich recht erinnere, hieß es da ungefähr so (ohne Gewähr):
rechts überholen ist inner- wie außerorts verboten mit den berühmten Ausnahmen.
außerorts (Autobahn): bis max. 50km/h im Stau und auf dem Beschleunigungsstreifen
innerorts: bei Stau und vor der Ampel
Das Rechtsüberholen bezieht sich dabei auf zweispurige Straßen.
Letzten Sommer hat mich ein 'netter' Polizist rausgewunken, weil ich links vorbei an die Ampel vorgefahren bin. Seine Aufklärung: generell ist es Motorradfahrern nicht erlaubt vorbei zu fahren. Es sei denn, der (Seiten-)Abstand zum nächsten Fahrzeug beträgt mind. 1,50m und man wechselt dabei keine Spur. Wo in Deutschland gibt es so breite Spuren? Alles rausreden hilft nicht. Abwarten und Tee trinken.
Gruß

Sven_SV650


#18

Beitrag von Sven_SV650 » 07.09.2006 22:07

was würds kosten wenn man beim ampel-überholen gesehen wird?

wurde einmal angehalten mitm roller und dem polizist hab ich gesagt dass ich wegen meines astmas (oder wie man das schreibt - was ich garnetmal hab) nicht hinterm bus stehen kann sonst kack ich ab^^
er hat nen auge zu gedrückt und mich mündlich verwarnt...

Timmi
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#19

Beitrag von Timmi » 07.09.2006 22:29

@schomi
Habe jetzt noch einmal bei bmvbs nachgelesen :sorry: , hast Recht.
Obwohl - also wenn ich drei Spuren innerorts habe , rechts überhole und dann 30 Euro bezahlen soll : SCHWACHSINN :evil:
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TAZttDevil


#20

Beitrag von TAZttDevil » 11.09.2006 11:42

Eisbaer hat geschrieben:Seine Aufklärung: generell ist es Motorradfahrern nicht erlaubt vorbei zu fahren. Es sei denn, der (Seiten-)Abstand zum nächsten Fahrzeug beträgt mind. 1,50m und man wechselt dabei keine Spur. Wo in Deutschland gibt es so breite Spuren?
Gruß
Hallo,

da hab ich bezüglich des Seitenabstandes vom FC grün/weiß aber eine andere Aussage erhalten (Wuppertaler Polizei, Verkehrswacht Vohwinkel). Laut dem guten Herren braucht der Abstand lediglich so breit zu sein, dass ein sicheres durchmanövrieren möglich ist (mit schritttemppo), da weder ein Aussteigen noch ein Türe-öffnen an Ampelanlagen erlaubt ist (wobei "sicher" relativ ist und ggf. auch als 1,5m Abstand interpretiert werden könnte). Aber auch dabei gilt: "Niemanden gefährden und niemanden behindern!"

Gruß taz

Stefan aus W.


#21

Beitrag von Stefan aus W. » 11.09.2006 12:26

Gutso hat geschrieben:

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Was kost an der Ampel "mit Schwung" rechts vorbei?
Eigentlich eine kräftige Kopfnuss an Ort und Stelle vom Beamten, für die richtige Hirndurchblutung :alleswisser:

So etwas macht ein vorbildlicher Biker nämlich nicht :idea:
Stimmt, richtige Biker machen das wohl nicht.
Ein anständiger Motorradfahrer läßt sich aber ab und zu mal dazu hinreißen. 8)

Gruß
Stefan

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#22

Beitrag von solidux » 11.09.2006 12:45

An LKW würde ich nicht rechts dran vorbei... die sehn euch da im toten winkel nicht. lieber Links.

Martin650


#23

Beitrag von Martin650 » 11.09.2006 13:21

solidux hat geschrieben:An LKW würde ich nicht rechts dran vorbei... die sehn euch da im toten winkel nicht. lieber Links.
Und dann ist vielleicht nicht nur der Winkel tot :( scared

Nene, rechts vorbei geht gar nicht. Und links vorbei bis nach vorne fahren geht auch nur bei genügend Platz und noch rotem Licht. Ich mag das nicht, wenns grün wird während ich noch am vorbeimogeln bin.

charon82


#24

Beitrag von charon82 » 12.09.2006 20:57

nabend

hier einmal alles wichtige zum thema rechts überholen...

geht auff www.fahrtipps.de und benutzt bei der suche den begriff "rechts überholen erlaubt?"

da ist es ganz gut beschrieben

MadKrabbz


#25

Beitrag von MadKrabbz » 12.09.2006 21:03

TAZttDevil hat geschrieben: Hallo,

da hab ich bezüglich des Seitenabstandes vom FC grün/weiß aber eine andere Aussage erhalten (Wuppertaler Polizei, Verkehrswacht Vohwinkel). Laut dem guten Herren braucht der Abstand lediglich so breit zu sein, dass ein sicheres durchmanövrieren möglich ist (mit schritttemppo), da weder ein Aussteigen noch ein Türe-öffnen an Ampelanlagen erlaubt ist (wobei "sicher" relativ ist und ggf. auch als 1,5m Abstand interpretiert werden könnte). Aber auch dabei gilt: "Niemanden gefährden und niemanden behindern!"

Gruß taz
Ich glaube das bezieht sich nur auf parkende Autos und wenn man doch mal in verlegenheit kommt an selbigem mit weniger Abstand vorbeifahren zu müssen, dann nur so schnell, dass man im Notfall schnell genug Bremsem kann. <-- So hab ichs zumindest in der Fahrschule gelernt (is allerdings schon über 3,5 Jährchen her.
Meinem Vadda ham se wegen anne Ampel an die Autowagens vorbeifahren 3 Punkte aufgebrummt. Wobei ich nicht weiß wie schnell er da war. Aber so wie ich ihn kenne isser garantiert Schritttempo gefahren.

Im übrigen, sollte was kommen is nen anderer gefahren (solange wie du nich rausgezogen wurdest oder keine Bilder von dir existieren)

Da_Keks


#26

Beitrag von Da_Keks » 13.09.2006 1:15

Drifter76 hat geschrieben:In der Stadt gilt freie Fahrstreifenwahl.
also weiss ja nicht aber mein fahrlehrer hat mir damals was von nem
rechtsfahrgebot
erzählt was besagt das man wenn beide bei einer mehrspurigen bahn alle spuren frei sind man immer rechts fahren sollte
kann sich da noch wer dran erinnern?

und noch ne frage
die 30 euro beziehen die sich darauf wenn ich mich an ner ampel ein wenig "nach vorne durchmogele"
das heisst wenn ich 5ter verkehrsteilnehmer in der reihe bin und mich dann ganz galant auf die erste oder zweite poistion vorschiebe?
das kostet 30 euros? aber keine punkte oder?
ich mein im anzug bin ich ja eh vor den autos wech ...
oder kostet das pro überholten auto 30 euros, bei diesem geld geilen staat weissman ja nie

Tauschi
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#27

Beitrag von Tauschi » 13.09.2006 8:02

"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen."

Da isses erschöpfend erklärt :wink:

Gruß Tauschi

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#28

Beitrag von Drifter76 » 13.09.2006 8:08

Da_Keks hat geschrieben:
Drifter76 hat geschrieben:In der Stadt gilt freie Fahrstreifenwahl.
also weiss ja nicht aber mein fahrlehrer hat mir damals was von nem
rechtsfahrgebot
erzählt was besagt das man wenn beide bei einer mehrspurigen bahn alle spuren frei sind man immer rechts fahren sollte
kann sich da noch wer dran erinnern?
Natürlich gilt "grundsätzlich" das Rechtsfahrgebot.

Die Ausnahmen hat aber Tauschi schon geschrieben.
Tauschi hat geschrieben:(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Also müßte doch alles geklärt sein... :wink: :lol:
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*26.02.1988 +20.03.2012

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#29

Beitrag von Tauschi » 13.09.2006 9:06

Drifter76 hat geschrieben: Die Ausnahmen hat aber Tauschi schon geschrieben.
Das ist zuviel der Ehre :oops:

Das hab` ich nur aus der STVO kopiert und nicht selbst geschrieben...... Dachte das ist durch die Anführungszeichen erkennbar.

Ciao Tauschi

WilheLM TL


#30

Beitrag von WilheLM TL » 13.09.2006 11:56

Wenn ichs recht verstanden habe, liegt die Verwirrung im Begriff ÜBERHOLEN.

Ich darf auch auf der Autobahn rechts schneller als der links sein WENN ICH DABEI NICHT ÜBERHOLE!

Wie mach ich das? Ganz einfach, zum Überholen gehört das Wiedereinfädeln (müssen) auf die Spur des Überholten (was ja das Rechtsfahrgebot bedingt!!!) - und das ist eben nicht der Fall, wenn ich am Highway an einem Abzweig rechts abbiege und dabei einen Truck auf der Mittelspur „links liegen lasse”.

Dasselbe gilt auch innerorts. RECHTS ÜBERHOLEN IST VERBOTEN - schneller als links ist erlaubt bei freier Fahrspurwahl. Deshalb können alle Lückenhopser innerorts mit 30€ verknackt werden.
Tatkennziffer 10501
Habe ich die Zustimmung der Kappenfraktion?

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