September 2005 ist mir meine SV650 in HH vor der Tür geklaut worden (siehe Beitrag vom letzten Jahr). Die Versicherung hat auch brav im November 05 gezahlt.
Heute kam nun ein Schreiben von der Polizei, die Maschine wäre seit Mai 06 in Polizeiverwahrung und nun seit ein paar Tagen "freigegeben" worden. Ich soll die Maschine bis spätestens nächste Woche von der Verwahrstelle abtransportieren.
Erst dachte ich, ist ja interessant, wie die wohl aussieht. Hab dann bei der Versicherung angerufen, dachte, das wäre nach der Schadensbegleichung Eigentum der Versicherung.
Die meinten aber, ich müsse die abholen, auch wenn's ein Haufen Schrott ist. Dann kommt ein Gutachter, bewertet den Restwert. Dann muss ich die Differenz zum damals ausgezahlten Betrag zurücküberweisen und dann zusehen, wie ich das Geraffel loswerde.
Da wäre es ja einfacher, sich einfach totzustellen, die SV nicht abzuholen, von der Polizei versteigern zu lassen und dann ggf. das Geld an die Versicherung zu überweisen.
Hat jemand mit dieser Problematik schon Erfahrung gesammelt?
Gruß,
Andreas