Ärger nach Verkauf der 650er wegen 16er Ritzel
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XPulse
Ja dann sollte nicht viel passieren. Den 16er Ritzel Einbau soll er Dir erstmal beweisen, wird nach einem halben Jahr recht schwer. Mit der Bewertung hat er Dir den einwandfreien Zustand bestätigt. Obwohl da noch was mit versteckten Mängeln möglich wäre.
Nachbesserung durch Ritzel Tausch ist so eine Sache, damit gibst Du ihm indirekt recht und kannst auf seinen Anwalts- und Nebenkosten hängen bleiben.
Nachbesserung durch Ritzel Tausch ist so eine Sache, damit gibst Du ihm indirekt recht und kannst auf seinen Anwalts- und Nebenkosten hängen bleiben.
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Fel Tsün Dung
Hm - was soll das denn heißen? Und auf welches Statement hast Du Dich da voreiligerweise eingelassen? Damit hast Du Dich ggf. ins Knie gefi....Tausender hat geschrieben:Der Käufer wollte zuerst 300,- € Ermäßigung, wegen 400 km die ich zuviel auf dem Tacho hatte bot ich ihm 50,-€ an. Tausender
Ansonsten - KANNST Du garnicht ein 16er Ritzel eingebaut haben, weil ein anständiges Ersatzkettenkit für die SV650 (daß es ein solches war, können der Händler und Dein Freund natürlich bestätigen) hat ein 15er drin, comprende?
Im übrigen ist es durchaus strittig, ob dadurch die ABE erlischt - frag nach, nicht beim Tüv (die wissen eh nix) sondern beim Hersteller, und da bitte auch einen kompetenten Oberguru.
Ansosnsten gilt das von den Vorrednern gesagte (Privatverkauf, Haftungsausschluß etc.)
Ruhg bleiben!
MfG
FTD
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RAINOSATOR
ZITAT:
die veränderung von fahrzeugteilen führt nur dann zum erlöschen der betriebserlaubnis , wenn zu erwarten ist , dass dadurch andere verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
so soll die benutzung von reifengrössen, die nicht in den fahrzeugpapieren eingetragen sind , im regelfall nicht zum erlöschen der betriebserlaubnis führen.
OLG Köln Az:Ss 11/97 (Z) , DAR 98, 27).
ZITAT Ende.
hab von rechtsprechung keine ahnung , aber vielleicht nützt´s was.
Stand in der Goslarer Zeitung.
die veränderung von fahrzeugteilen führt nur dann zum erlöschen der betriebserlaubnis , wenn zu erwarten ist , dass dadurch andere verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
so soll die benutzung von reifengrössen, die nicht in den fahrzeugpapieren eingetragen sind , im regelfall nicht zum erlöschen der betriebserlaubnis führen.
OLG Köln Az:Ss 11/97 (Z) , DAR 98, 27).
ZITAT Ende.
hab von rechtsprechung keine ahnung , aber vielleicht nützt´s was.
Stand in der Goslarer Zeitung.
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WilheLM TL
Einspruch, Euer Ehren...
BE erlöscht auch, wenn ich Racingtüten anbaue. Obwohl die nur laut sind...
Über die Prozeßkultur im Sauerkraut-Land dieser Link:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/lei ... 01293.html
BE erlöscht auch, wenn ich Racingtüten anbaue. Obwohl die nur laut sind...
Über die Prozeßkultur im Sauerkraut-Land dieser Link:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/lei ... 01293.html
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tom2411
hmm komischXPulse hat geschrieben:Ganz wichtig (hatte ich vorhin schon erwähnt):
Hast Du in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht? Hast Du eine Kopie der Auktionsseite?
Nachträglich gesehen ist es sehr auffällig, dass der Käufer ausdrücklich keinen Kaufvertrag wollte....
hab mich da schon viel reingelesen und auch mit jura studenten unterhalten. ich hab allseitig die aussage erhalten, dass der passus wegen gewährleistung NICHT drin stehen muss, da es sich um ein verkauf von privat zu privat handelt!!
und da gibt es keine gewährleistung bei händlern sieht das freilich anders aus!
bei privatverkauf ist der verkäufer nicht verpflichtet gewährleistung zu geben.
ander siehts natürlich aus "vortäuschung falscher tatsachen" da wird ein vertrag nichtig
aber wenn nicht im vertrag explizit drinsteht was für ein rizel drauf ist .... geht da denk ich mal nix!
gruß
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XPulse
Quelle ist irgendwo im Netz:
"Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-( "
Keine Ahnung was Deine Jura Studenten genau studieren.... Oder kommst Du nicht aus Deutschland?
Im Ausland gibts evtl. andere Regelungen.
"Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-( "
Keine Ahnung was Deine Jura Studenten genau studieren.... Oder kommst Du nicht aus Deutschland?
- Punisher
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- Beiträge: 1273
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SVrider:
Nur mal so, es gibt kein europäisches Recht, wie es in den Auktionen laufend stehtTausender hat geschrieben:Zu der Frage, ja ich hatte wie es das europäische Recht verlangt, den Passus in der Beschreibung, da Privatverkauf, keine Haftung.
Auch habe ich Kopien des Angebotes und der positiven Bewertung.
Ganz gleich wie es ausgeht, werde ich das Urteil mal einstellen.
Jeder kann ja mal auf so jemandentreffen.
bis dahin, Tausender
Warum fällt ihm jetzt ein, dass ein anderes Ritzel montiert ist? Hatte er einen Unfall? Kam er in eine Mausefalle mit Unwissenden Grünzeug?
Wär mal interessant, ob er einen Hintergrund anführte.
Wg. der Kettenspannung und dem Luftdruck würd ich gaaaaanz beruhigt schlafen gehen.
Strength does not come from physical capacity. It comes from an indomitable will.
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
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Fel Tsün Dung
Seufz...
also z.B. hier:
http://www.t5net.de/tips/freigabe-ritzel-s3.pdf
Was ich meinte, ist eben beim Hersteller oder meinethalben KBA erstmal sicherstellen, ob es eine Möglichkeit in diesem Sinne gibt.
Ja, die Abweichung mit ca. 6% ist in der Tat schlimm. So gehts nit!
Und ruhig bleiben:
Tsu Lang Sam
also z.B. hier:
http://www.t5net.de/tips/freigabe-ritzel-s3.pdf
Was ich meinte, ist eben beim Hersteller oder meinethalben KBA erstmal sicherstellen, ob es eine Möglichkeit in diesem Sinne gibt.
Ja, die Abweichung mit ca. 6% ist in der Tat schlimm. So gehts nit!
Und ruhig bleiben:
Tsu Lang Sam
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gibb3n
Stimmt soweit. Privat zu Privat is das so beschissen Scheißegal was der Scheißer von dir will.tom2411 hat geschrieben:hmm komischXPulse hat geschrieben:Ganz wichtig (hatte ich vorhin schon erwähnt):
Hast Du in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht? Hast Du eine Kopie der Auktionsseite?
Nachträglich gesehen ist es sehr auffällig, dass der Käufer ausdrücklich keinen Kaufvertrag wollte....
hab mich da schon viel reingelesen und auch mit jura studenten unterhalten. ich hab allseitig die aussage erhalten, dass der passus wegen gewährleistung NICHT drin stehen muss, da es sich um ein verkauf von privat zu privat handelt!!
und da gibt es keine gewährleistung bei händlern sieht das freilich anders aus!
bei privatverkauf ist der verkäufer nicht verpflichtet gewährleistung zu geben.
ander siehts natürlich aus "vortäuschung falscher tatsachen" da wird ein vertrag nichtig
aber wenn nicht im vertrag explizit drinsteht was für ein rizel drauf ist .... geht da denk ich mal nix!
gruß
Ich würd die Anzeige für "Erregung öffentlichen Ärgernisses" in kauf nehmen und ihm vor die haustür scheißen!
greetz
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XPulse
Es ist nicht "scheißegal" - und das schon seit ein paar Jahren. Früher wars mal egal ob die Haftung ausgeschlossen wird beim Privatverkauf, da es eine solche Regelung damals noch nicht gab. Heute muss man die Haftung als Privatperson ausschliessen wenn man keine Gewährleistung geben möchte.
Deswegen ist z.B auch in jeden Privat-zu-Privat Autokaufvertrag mittlerweile ausdrücklich ein solcher Absatz enthalten.
Deswegen ist z.B auch in jeden Privat-zu-Privat Autokaufvertrag mittlerweile ausdrücklich ein solcher Absatz enthalten.
obwohl es mich doch ein bißchen beruhigt, daß er damit nicht durchgekommen ist.WilheLM TL hat geschrieben:Einspruch, Euer Ehren...
BE erlöscht auch, wenn ich Racingtüten anbaue. Obwohl die nur laut sind...
Über die Prozeßkultur im Sauerkraut-Land dieser Link:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/lei ... 01293.html
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gibb3n
Er hatte das Teil doch bei ebay verkauft oder? Denn da muss sie nicht rein, das stand auch bei Erklräung dabei als man seinen account als privat oder geschäftlich angeben musste.XPulse hat geschrieben:Es ist nicht "scheißegal" - und das schon seit ein paar Jahren. Früher wars mal egal ob die Haftung ausgeschlossen wird beim Privatverkauf, da es eine solche Regelung damals noch nicht gab. Heute muss man die Haftung als Privatperson ausschliessen wenn man keine Gewährleistung geben möchte.
Deswegen ist z.B auch in jeden Privat-zu-Privat Autokaufvertrag mittlerweile ausdrücklich ein solcher Absatz enthalten.
Der Verkäufer kann nur bestraft werden wenn der Anbieter falsch eAngaben macht.
greetz
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Alex
Sind wohl Jurastudenten im ersten Semester, das vor ein paar Tagen angefangen hat....tom2411 hat geschrieben:
hmm komisch
hab mich da schon viel reingelesen und auch mit jura studenten unterhalten. ich hab allseitig die aussage erhalten, dass der passus wegen gewährleistung NICHT drin stehen muss, da es sich um ein verkauf von privat zu privat handelt!!
und da gibt es keine gewährleistung bei händlern sieht das freilich anders aus!
Gewährleistung "gibt" es auch beim Privatverkauf...
Allerdings kann sie da -im Gegensatz zum Verkauf bei Unternehmern- ausgeschlossen werden. Ist dies nicht erfolgt...2 Jahre Gewährleistung...
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XPulse
Ich wills jetzt nich nochmal schreibengibb3n hat geschrieben: Er hatte das Teil doch bei ebay verkauft oder? Denn da muss sie nicht rein, das stand auch bei Erklräung dabei als man seinen account als privat oder geschäftlich angeben musste.
Der Verkäufer kann nur bestraft werden wenn der Anbieter falsch eAngaben macht.
greetz
Bitte füttere mal Google mit Privatverkauf und EBay