Dieser Gerichtsbeschluss entwertet mein kommentar ja nicht.XPulse hat geschrieben:Ich wills jetzt nich nochmal schreibengibb3n hat geschrieben: Er hatte das Teil doch bei ebay verkauft oder? Denn da muss sie nicht rein, das stand auch bei Erklräung dabei als man seinen account als privat oder geschäftlich angeben musste.
Der Verkäufer kann nur bestraft werden wenn der Anbieter falsch eAngaben macht.
greetz
Bitte füttere mal Google mit Privatverkauf und EBay
Zitat meiner Seits: Der Verkäufer kann nur bestraft werden wenn der Anbieter falsche Angaben macht.
Aus diesem beschluss wird auch nicht ersichtlich, dass dieser Passusvon privat zu privat verwendet werden muss.
Weiter heißt es: Dafür, dass nur eine Garantie ausgeschlossen werden sollte, seien Anhaltspunkte nicht ersichtlich. Solche Garantien seien beim Privatverkauf unüblich und nur im gewerblichen Bereich von Bedeutung. Zudem würde "Garantie" in der Laiensphäre vielfach mit der gesetzlichen Mängelhaftung gleichgesetzt.
Hier steht auch nichts davon, dass Garantien nur dann unüblich sind wenn darauf hingewiesen wird.
Also was willst du denn vonmir?
greetz