Hab mich schon ein wenig erkundigt, und so schauts aus:
- Italien hat mit Österreich ein Rechtsabkommen.
- Italien hat mit Österreich kein Exekutionsabkommen.
D.h. die österr. Polizei muss zwar die Strafe zustellen (=Rechtsabkommen), was man damit macht (Zahlen, Papierflieger bauen, Mistkübel befüllen, ...) ist der österr. Polizei wurscht, weil kein Exekutionsabkommen. Allerdings, wenn du in Italien aufgehalten wirst und überprüft wirst und die draufkommen dass du eine offene, nicht bezahlte Strafe hast, kann ein Betrag eingehoben, der mindestens doppelt so hoch ist. Das wären dann schlappe 600er für 12 km/h zuviel ...
Das ist die Theorie. Im Schengen Abkommen ist festgehalten, dass Verwaltungsübertretung von nicht-Inländern nicht elektronisch gespeichert werden dürfen. Ich folgere daraus, dass die ital. Polizei solche vorhergegangenen Verwaltungsübertretungen nicht abfragen kann.?.
Bin mir im Moment nicht sicher was ich tun soll: Momentan bin ich bei 80 Prozent nicht zahlen und 20 Prozent vielleicht doch
Werd mich da noch weiter erkundigen ....