Winterreifenpflicht ?!?


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Garry


#31

Beitrag von Garry » 06.11.2006 20:05

Ganz toll find ich dann die coolen Typen die dann mit abgefahrenen Sommerreifen die ja für ihr einsatzgebiet genügen dann Sonntags in den Odenwald fahren und dann dort den verkehr zum erliegen bringen oder eben mit ihrem PKW auf der Arbeit sind dann gibts grad an dem Tag Schnee Abends ja wie komm ich Heim :?: mit meinem PKW und Sommerreifen als Verkehrsgefährdung für andere .

Mit dem Motorrad naja bei Schneefall oder Schneebedeckten Strassen mit den meisten Sportmotorrädern ohnehin nicht möglich ist auch eine Frage der vernunft.
Das Sicherheitsrisiko steigt natürlich enorm wo sich die meisten ja schon auf Sommerlichen Strassen extrem Gefährdet fühlen und dementsprechend schützen wollen wirds im Winter noch schwieriger werden.

Wenn man schon unbedingt in Winterlichen Gebieten Motorrad fahren will/muss sollte man das vor dem Kauf des Möpis bedenken und halt eben eine Enduro Kaufen da gibts dann auch entsprechendere Bereifung.

Da es für Moppeds keine Winterreifen gibt wird dies bei einem Unfall auch nicht ausschlaggebend sein eher wohl wird sich die Frage nach einer Angepasten Geschwindigkeit für das Motorrad und die Witterungsverhältnisse stellen die dürfte dann sehr niedrig ausfallen.

MFG Garry

Roter Wolf


#32

Beitrag von Roter Wolf » 06.11.2006 21:02

V-Bert hat geschrieben:Langfristig sollte die zunehmende Erderwärmung zur Lösung des Problems beitragen ... werde dann zur gegebenen Zeit auch über die Umwandlung meines Saison- in ein Ganzjahreskennzeichen nachdenken :wink:

(Gönnt mir einen Junk-Beitrag am Montagmorgen ... erleichtert den Start in die mopedlose Woche!) :sorry:
Ohne jetzt weiter gelesen zu haben...
... habe ich mal gehört, das eine globale Erderwärmung ganz zackig zu einer neuen Eiszeit führen wird/ kann.
Damit wären wir wieder bei den Winterreifen... :wink:

Roter Wolf


#33

Beitrag von Roter Wolf » 06.11.2006 21:09

Garry hat geschrieben:

Da es für Moppeds keine Winterreifen gibt wird dies bei einem Unfall auch nicht ausschlaggebend sein eher wohl wird sich die Frage nach einer Angepasten Geschwindigkeit für das Motorrad und die Witterungsverhältnisse stellen die dürfte dann sehr niedrig ausfallen.

MFG Garry

Ich befürchte allerdings, das da dann schon der Einwand mit der geeigneten Bereifung kommen könnte. :) empty

Ex-Tourer


#34

Beitrag von Ex-Tourer » 06.11.2006 21:29

@Kuni

alles was nicht explicit verboten ist, ist erlaubt.
Solange es nicht schneit wirst du fahren können ohne Einbusse des Versicherungsschutzes. Erst wenn dir grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, wie bei Glatteis und Schnee, wird´s kriminell. Aber da lässt man sowieso ein mit Sportreifen bestücktes Moped in der Garage.
Soll ja für einige Reiseenduros M+S Reifen geben. Aber ob die auf die SV passen? Und ob das M+S Zeichen auf Mopedreifen mit dem auf Autoreifen gleichzusetzen ist, weiss ich leider auch nicht.

svfighter jat folgendes geschrieben:
komische gedanken weise

muß jeder selber wissen

theoretiker


kannst du ein paar erhellende Fakten zum Thema beitragen?


ingo H. hat folgendes geschrieben:
Auf die Vernunft der Verkehrsteilnehmer hoffen ist mal wieder zwecklos in good old Germany, wie immer.


Jeder der im Gebirge wohnt weiss wie man bei Schnee mit dem Auto durch kommt. Da brauchts kein Gesetz. Und bei den lächerlich niedrigen Strafen lassen es die Leute im Flachland eh drauf ankommen.

Apropos, wie war das noch mit dem Bürokratieabbau? Eigentlich brauchts nicht mehr als den gesunden Menschenverstand. Und keine neuen Gesetze.

Und an die 7° Grad Junkies: Erst brauchts mal einen fundierten technischen Background bevor man entscheiden kann was vernünftig ist oder nicht. Da reicht´s nicht mal einen Werbeprospekt des örtlichen Reifenhändlers durchgeblättert zu haben. :twisted:

Bernd
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SVrider:

#35

Beitrag von Bernd » 06.11.2006 22:54

Um mal auf die Ausgangsfrage von Kuni zurückzukommen. Die von der Zeitschrift MOTORRAD haben im Verkehrsministerium nachgefragt und folgende Auskunft bekommen:

".... Diese Ausrüstungspflicht gilt laut Bundesverkehrsministerium (BVM) auch für Motorräder. Notfalls müssten Biker eben – laut BMV – auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten. Bei einem Verstoß ist eine Geldbuße von 20 Euro fällig. "Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, also verursacht der Kraftfahrer durch die mangelnde Ausrüstung zum Beispiel einen Stau, erhöht sich der Regelsatz auf 40 Euro", ..."

Das ist meiner Meinung nach eindeutig. Damit steht man bei einem Unfall wahrscheinlich ziemlich dumm da wenn einem die Versicherung erzählt, daß die Reifen für die Witterung nicht geeignet waren.

Gruß
Bernd

Martin650


#36

Beitrag von Martin650 » 07.11.2006 6:17

Bernd hat geschrieben:"Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, also verursacht der Kraftfahrer durch die mangelnde Ausrüstung zum Beispiel einen Stau, erhöht sich der Regelsatz auf 40 Euro", ..."
Das ist meiner Meinung nach eindeutig. Damit steht man bei einem Unfall wahrscheinlich ziemlich dumm da wenn einem die Versicherung erzählt, daß die Reifen für die Witterung nicht geeignet waren.
Wer will das denn beurteilen ? Da lehnen sich einige aber ganz weit aus dem Fenster. Das ist ja fast so wie die 50m-Regelung bei Nebel. Bei Sichtweiten unter 50m darf ich nicht schneller als 50 Km/h fahren. Ich sehe eben immer 51m weit :lol:

Ex-Tourer


#37

Beitrag von Ex-Tourer » 07.11.2006 9:55

M+S Symbol auf Reifen ist kein gesetzlich geschuetzter Begriff. Lediglich in Verbindung mit einem Scheeflockensymbol gilt ein Reifen versicherungstechnisch einwandfrei als Winterreifen!

Wenn du also bei Schnee und Eis fahren willst und dabei auch finanziell auf der sicheren Seite sein moechtest, muesstest du nach solchen Reifen suchen.

Bernd
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SVrider:

#38

Beitrag von Bernd » 07.11.2006 20:08

@ Martin

Im Zweifelsfall gilt "Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand" :) empty

Gruß
Bernd

WilheLM TL


#39

Beitrag von WilheLM TL » 07.11.2006 20:12

Dann wird der Martin aber seine Nebelrückleuchte nie nutzen... denn das hat juristische Folgen.

Zur Reifenfrage/Temperaturgrenze gabs letzten Winter einen kritischen Beitrag im SPIEGEL.

SVHellRider


#40

Beitrag von SVHellRider » 07.11.2006 21:19

Interessanter Beitrag zum Thema bei Frontal 21 (ZDF):

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,187 ... 53,00.html

Demnach gibt es gar keine Winterreifenpflicht.
Es sind weder definiert, was geeignete Bereifung ist, noch ein Zeitraum oder konkrete Wetterverhältnisse.

Profitieren werden die Anwälte und Versicherungen.
Die Leidtragenden werden die Versicherten und die Gerichte sein.

Ex-Tourer


#41

Beitrag von Ex-Tourer » 07.11.2006 22:34

Schön auch das Zitat aus dem Verkehrsministerium:

"Im Zweifel kann dies auch ein guter Sommerreifen sein"

Aha, da sind ja endgültig alle Klarheiten beseitigt. :roll:


Da wollte jemand Duftmarken setzen. Soll´s ja nicht nur im Tierreich geben....

SVHellRider


#42

Beitrag von SVHellRider » 07.11.2006 22:39

(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php

(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung ...

Heißt das dann, dass ich bei "sommerlichen" Verhältnissen im Winter dann Sommerreifen aufziehen muss? :roll:

SVHellRider


#43

Beitrag von SVHellRider » 08.11.2006 8:57

Auch wichtig im Zusammenhang, ist die Versicherungshaftung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betonte jedoch, dass sich auch mit der Neuregelung nichts am Versicherungsschutz ändern werde. "Auch in Zukunft verliert niemand automatisch den Versicherungsschutz, wenn er mit Sommerreifen im Winter fährt", sagte Sprecherin Katrin Rüter. Es gelte weiterhin das Kriterium der groben Fahrlässigkeit, und das werde jeweils im Einzelfall überprüft.
Quelle: http://www.welt.de/data/2006/10/18/1076431.html

Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht trotz Sommerreifen den Schaden des Unfallgegners. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute in Bonn aufmerksam.

Allerdings können die Versicherungen die Kasko-Entschädigung für den eigenen Schaden kürzen, wenn die Fahrt mit Sommerreifen grob fahrlässig war. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen in einem winterlichen Skigebiet unterwegs ist und dort einen Unfall baut.
Quelle: http://www.freenet.de/freenet/auto/news ... d8a5f.html


Um auf KuNis Frage zurückzukehren, um die es ihm hauptsächlich geht:
KuNiRider hat geschrieben:...
Aber: Wie sind hier ein Mopedforum und es geht darum, ob es nächstes Jahr z. Bsp. Probs gibt, wenn man sich auf winterlicher Straße mit normalen Reifen lang macht weil einem die Vorfahrt genommen wurde :?:
In diesem Fall wäre wohl u.U. eine Klärung nötig, inwiefern die Reifen des Motorrads geeignet für die Witterung sind und ob gegebenenfalls durch eine (grobe) Fahrlässigkeit eine Mitschuld vorliegt.

Bei geschlossener Schneedecke oder bei Glatteis mit der SV zu fahren (egal mit welchen Reifen) halte ich persönlich für grob fahrlässig.

KuNiRider


#44

Beitrag von KuNiRider » 08.11.2006 12:58

SVHellRider hat geschrieben:Bei geschlossener Schneedecke oder bei Glatteis mit der SV zu fahren (egal mit welchen Reifen) halte ich persönlich für grob fahrlässig.
Auf geschlossener Schneedecke fährt es sich sogar sehr gut, fast wie auf Rollsplitt 8) Auf Glatteis macht nicht wirklich Spaß, aber wenn es mal 100m Glatteis hat, parke ich meine SV nicht im Graben und rufe mir ein Taxi :roll:
Wie schon angesprochen, ist der Text total wachsweich: Wie sehen die Straßenverhältnisse aus die Winterreifen bedingen? Trocken aber unter 7°C / Schneereste am Straßenrand und ein bischen Schmelzwasser? / geschlossene Schneedecke / ... ???
Wenn ich nun an die Geldgeilheit der Straßenbehörden und an die Aussage: ".... Diese Ausrüstungspflicht gilt laut Bundesverkehrsministerium (BVM) auch für Motorräder. Notfalls müssten Biker eben – laut BMV – auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten. Bei einem Verstoß ist eine Geldbuße von 20 Euro fällig. "Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, also verursacht der Kraftfahrer durch die mangelnde Ausrüstung zum Beispiel einen Stau, erhöht sich der Regelsatz auf 40 Euro", ..."
denke könnte ich :) huh

Schubser


#45

Beitrag von Schubser » 08.11.2006 14:02

Und zu den 40 Euro ist der Punkt in Flensburg nicht zu vergessen :wink:

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