Frage eines Reisenden...
Frage eines Reisenden...
Seas!
Da ich beabsichtige in ca einem Monat mal kurz in GER zu fahren, wollt ich mich da mal bezüglich den rechtlichen sachen informieren. Mit der Suche bin ich nicht ganz fündig geworden.
Bei "uns" in österreich ist ja (glaub ich) so das ma nur die Dimensionen von Suzuki einhalten muss, aber sonst alles draufziehn darf ---> habe keine Reifenfreigaben mit. Wenn ich nun über die Grenze fahr, brauch ich die dann mit?
und jetzt kommt das zweite, deswegen auch Reifenfreigaben. Ich hab vorne einen Z6 und hinten einen BT014er drauf. Falls ich das richtig verstanden hab in den Threads, auf die ich durch "suche" gestoßen bin, ist das bei euch ned erlaubt. Wie is das nun? Ist es nicht dank EU so, dass wenn es die Standards eines Mitgliedlandes erfüllt, das ich dann überall damit fahrn darf?
mfg
Radetzky
Da ich beabsichtige in ca einem Monat mal kurz in GER zu fahren, wollt ich mich da mal bezüglich den rechtlichen sachen informieren. Mit der Suche bin ich nicht ganz fündig geworden.
Bei "uns" in österreich ist ja (glaub ich) so das ma nur die Dimensionen von Suzuki einhalten muss, aber sonst alles draufziehn darf ---> habe keine Reifenfreigaben mit. Wenn ich nun über die Grenze fahr, brauch ich die dann mit?
und jetzt kommt das zweite, deswegen auch Reifenfreigaben. Ich hab vorne einen Z6 und hinten einen BT014er drauf. Falls ich das richtig verstanden hab in den Threads, auf die ich durch "suche" gestoßen bin, ist das bei euch ned erlaubt. Wie is das nun? Ist es nicht dank EU so, dass wenn es die Standards eines Mitgliedlandes erfüllt, das ich dann überall damit fahrn darf?
mfg
Radetzky
In Spanien ist es erlaubt, oder die Leute scheren sich einfach nur eine Dreck darum, sollte es nicht erlaubt sein 
Da das Fahrzeug in Österreich zugelassen ist, würde ich spontan behaupten man darf damit auch hier in D fahren. Mit Sicherheit kann ich das aber nicht behaupten
In D sind auch keine getönten Scheiben vorne erlaubt, und trotzdem fahren die Amis damit rum. Oder haben die evtl. nochmal ein Sonderrecht?
Aber wenn du noch nichtmal sicher weißt, was bei dir im eigenen Land erlaubt ist und was nicht

Da das Fahrzeug in Österreich zugelassen ist, würde ich spontan behaupten man darf damit auch hier in D fahren. Mit Sicherheit kann ich das aber nicht behaupten

In D sind auch keine getönten Scheiben vorne erlaubt, und trotzdem fahren die Amis damit rum. Oder haben die evtl. nochmal ein Sonderrecht?

Aber wenn du noch nichtmal sicher weißt, was bei dir im eigenen Land erlaubt ist und was nicht

Radetzky hat geschrieben:Bei "uns" in österreich ist ja (glaub ich) so das ma nur die Dimensionen von Suzuki einhalten muss, aber sonst alles draufziehn darf
so ist es, habe gerade die gelben engel angerufen! In AUT ist die Mischbereifung erlaubt und man muss "nur" die dimensionen im Zulassungsschein einhalten!Alex hat geschrieben:In Österreich ist das definitiv erlaubt, vorne und hinten unterschiedliche Reifen zu fahren. Und man darf so auch nach Deutschland fahren... kein Problem. Allerdings würde ich beide Freigaben mitnehmen...
Zu den Reifenfreigaben: nicht einmal das muss ich mitnehmen als Österreicher wenn ich zu euch rüberfahr

Es gilt die EU-Herkunftslandbestimmung. Werd mir sie aber trotzdem sicherheitshalber mitnehmen, so a bissal papier wiegt ja nix.