Standlicht
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CBaum
Standlicht
Hi,
ist es eigentlich nötig ein Standlicht zu haben?
Hab gerade nen Scheinwerfer dran, der nur Ab- und Aufblendlicht hat.
Gibt das beim TÜV Probleme?
ist es eigentlich nötig ein Standlicht zu haben?
Hab gerade nen Scheinwerfer dran, der nur Ab- und Aufblendlicht hat.
Gibt das beim TÜV Probleme?
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BuRli
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G.o.Z
gibt es eine verordnung die vorschreibt was man fürn standlicht haben muss??
ich habe gerade rote standlicht led's drinne.
allerdings sind die ab den '03 modellen ja sowieso zusammen mit dem abblendlicht an und man kann nicht nur so mit Standlicht fahren.
die bullen haben auch bis jetzt auch nix gesagt, aber der tüv wird doch wohl mich vom hof jagen mit den dingern, oder nicht??
ich habe gerade rote standlicht led's drinne.
allerdings sind die ab den '03 modellen ja sowieso zusammen mit dem abblendlicht an und man kann nicht nur so mit Standlicht fahren.
die bullen haben auch bis jetzt auch nix gesagt, aber der tüv wird doch wohl mich vom hof jagen mit den dingern, oder nicht??
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VisitorOfNothing
Du darfst nur Standlichter haben, die ein E-Zeichen haben und das haben nur welche, die weiß sind, da anders farbige Standlichter, ob blau, rot (jedenfalls vorne) oder sonstige Farben, andere Fahrer auf öffentlichen Straßen ablenken, somit also den Straßenverkehr gefährden.G.o.Z hat geschrieben:gibt es eine verordnung die vorschreibt was man fürn standlicht haben muss??
ich habe gerade rote standlicht led's drinne.
allerdings sind die ab den '03 modellen ja sowieso zusammen mit dem abblendlicht an und man kann nicht nur so mit Standlicht fahren.
die bullen haben auch bis jetzt auch nix gesagt, aber der tüv wird doch wohl mich vom hof jagen mit den dingern, oder nicht??
Dass die Polizei bist jetzt nichts gesagt hat, kannst du nur von Glück reden. Ich hatte spaßeshalber mal ein blaues Minikondom über mein Standlicht angebracht, was komischerweise dann blau leuchtete, was richtig geil aussah, wenn man nur Standlicht anhatte, blieb aber auch bei Abblendlicht an. Durch den einen Scheinwerfer sah man das blaue so gut wie gar nicht mehr, trotzdem kam ich in ne Kontrolle und musste vor Ort das Ding abmontieren, blieb dann aber bei ner mündlichen Verwarnung.
TÜV wird dich nicht vom Hof jagen, aber sie geben, wenn die richtig pingelig sind, dir keine Plakette oder Zulassung.
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SVrider:
Stimmt so nicht.thundermc hat geschrieben:brauchst nicht keine pflicht
Moppeds mit deutscher Normzulassung benötigen nen hinterenSpritzschutz aber kein Standlicht.
Moppeds mit EU-Zulassung benötigen dagegen nen Standlicht.
Die Knubbel hatte keine EU-Zulassung, obwohl diese Regelung um 2000 eingeführ wurde.
Die Kanten dürften eine EU-Zulassung haben, ergo ist Standlicht vorgeschrieben.
Strength does not come from physical capacity. It comes from an indomitable will.
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!
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SVrider:
Kedo-Heck dürfte rel. original sein, oder?CBaum hat geschrieben:hmmm - und Knubbel 2001?
Zum Kedo Heck hat der TÜV nix gesagt....
Es geht bei meinen Ausführungen bzgl. Spritzschutz eher um höhere Hecks wie sie bei Streetfightern verwendet werden.
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G.o.Z
meinst du das im falle eines Unfalls die Versicherung nicht zahlen könnte, da ich den Straßenverkehr abgelenkt od. gefährdet habe??VisitorOfNothing hat geschrieben:Du darfst nur Standlichter haben, die ein E-Zeichen haben und das haben nur welche, die weiß sind, da anders farbige Standlichter, ob blau, rot (jedenfalls vorne) oder sonstige Farben, andere Fahrer auf öffentlichen Straßen ablenken, somit also den Straßenverkehr gefährden
btw. die standlichter hatte ich vorher in meinem auto drin. sah schon geil aus wenn man so rote stand led's hat. wenn das abblendlicht an war hat man die auch net mehr gesehen.
ich war nur der meinung das die polizei bei einem auto mehr sagt als beim motorrad, weil an den bikes ja vieles mehr oder weniger for show ist.
gibt hier bei mir auch ne Honda CBR 1000RR Fireblade repsol replika. die fährt mit Led's an den rädern, unterboden beleuchtung, motorraumbeleuchtung, uvm. hier durch die gegend. die polizei findet das meist ganz "interessant"aber nicht schlimm
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VisitorOfNothing
Sagen wir einfach mal die "klassische" Unfallsituation: Du fährst auf der Vorfahrtsstraße und von einer Vorfahrtgewähren Nebenstraße fährt ein Auto vor und du rammst ihn mit voller Wucht. Wenn die gegnerische Person das gesehen hat bzw. im Nachhinein herausgefunden hat, dass du in diesem Fall rote LEDs als Standlichter hattest und im Betrieb waren, kann sie behaupten, dass sie davon gut abgelenkt worden ist und deswegen erst der UNfall erst enstanden ist. (Ob das stimmt oder nicht, ist ne andere Sache) Klartext: Seine Versicherung muss nicht den gesamten Schaden an deinem Bike und seinem Auto bezahlen, sondern du als Mitschuldiger muss auch einen Teil bezahlen!G.o.Z hat geschrieben: meinst du das im falle eines Unfalls die Versicherung nicht zahlen könnte, da ich den Straßenverkehr abgelenkt od. gefährdet habe??
btw. die standlichter hatte ich vorher in meinem auto drin. sah schon geil aus wenn man so rote stand led's hat. wenn das abblendlicht an war hat man die auch net mehr gesehen.
ich war nur der meinung das die polizei bei einem auto mehr sagt als beim motorrad, weil an den bikes ja vieles mehr oder weniger for show ist.
gibt hier bei mir auch ne Honda CBR 1000RR Fireblade repsol replika. die fährt mit Led's an den rädern, unterboden beleuchtung, motorraumbeleuchtung, uvm. hier durch die gegend. die polizei findet das meist ganz "interessant"aber nicht schlimm
Grundsätzlich gilt, dass wenn du Sachen an deinem Bike hast, die nicht E-Geprüft oder nicht Eingetragen sind, nicht für das Fahrzeug nicht geeignet sind und deswegen im ersten Moment eine potentielle Gefahr für den allgemeinen Straßenverkehr darstellen, ob nun berichtigt oder nicht.
Klartext: Wenn du einen UNfall baust und ein Gutachter feststellt, dass irgendwas nicht in Ordnung ist und dies der Versicherung meldet, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. (Und da Versicherungen nicht zahlen, wenn sie nicht zahlen müssen, tun sie das auch nicht!)
Wegen Polizei: Es ist egal, ob von der kleinsten Mofa bis zum größten Truck, alle motorisierten Fahrzeuge auf deutschen Straßen müssen versichert sein, da gibts keinen Unterschied und Polizisten sind eigentlich verpflichtet, dem nachzugehen.
Wenn du erwischt wirst, kriegst du im schlimmsten Fall ne Anzeige wegen "Fahren ohne Versicherung" zahlst ein Bußgeld und als Obulus noch 3 Punkte in Flensburg.
Weiß der Teufel, warum die Honda nicht schon längst aus dem Verkehr genommen wurde.
Soweit ich weiß trägt der TÜV solche "Lichttechnischen Geräte" wie Motorraumbeleuchtug, UBB usw. zwar ein, jedoch muss gewährleistet sein, dass diese Dinger alle ausgehen, sobald der Motor eingeschaltet wird und dürfen nicht während der Fahrt anschaltbar sein.
Deine Polizeileute hätte ich gerne...
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Toosty
seid 2003 eigentlich schon wiederhinfällig, da der betrieb ohne Abblendlicht nicht möglich ist (ohne weitere veränderung), sehe ich die standlichter als sinnlos an. gut fürn tüv werden die kleinen dinger angebaut aber sonst find ichs schwachsinnig... zumal es einfach kaum auffällt im normal falle ob da welche drin sind oder nicht, bei der N z.b. mit dem rund scheinwerfer.Punisher hat geschrieben:Stimmt so nicht.thundermc hat geschrieben:brauchst nicht keine pflicht
Moppeds mit deutscher Normzulassung benötigen nen hinterenSpritzschutz aber kein Standlicht.
Moppeds mit EU-Zulassung benötigen dagegen nen Standlicht.
Die Knubbel hatte keine EU-Zulassung, obwohl diese Regelung um 2000 eingeführ wurde.
Die Kanten dürften eine EU-Zulassung haben, ergo ist Standlicht vorgeschrieben.
bei der s sieht man die direkt. das ist was anderes. wobei montiert hab ich da meine blinker, ich weiß nicht umbedingt zugelassen aber wird geduldet, zumindest hier bei uns.
im notfalle hab ich alles hinten im sitz zum umrüsten auf standlichter