Hashiru Auspuff beim TÜV
Hashiru Auspuff beim TÜV
Moinsen,
ich bin neu hier und hab mich angemeldet da ich seid gut einer Woche auch eine SV fahre.... und gleich mal eine Frage, da ich in der Suche nichts gefunden habe.
An der Maschine ist ein Hashiru Auspuff von Polo montiert. Mit EG-Genehmigungsnummer und alles. Doch der TÜV-Prüfer sagte doch das man da noch ein weiteres schreiben mitführen sollte. Hat zwar trotzdem nun bestanden, aber eben nur mit murren des Prüfers.
Sogar der TÜV-Mensch bei dem Motorradgottesdienst am Wochenende in Hamburg sagte mir das selbe, das es dazu ein Schreiben geben müsste.
Jedoch habe ich von Polo selbst nur die Aussage bekommen das da doch eine EG-Genehmigungsnummer drauf sei und deswegen keine weiteren Schriftstücke existieren.
Wie kann ich in einer Kontrolle denn der "Rennleitung" klar machen das diese EG-Genehmigung auch für dieses Motorrad freigegeben ist ?? ??
Hat da jemand erfahrungen ?? ??
Danke --Jörg--
ich bin neu hier und hab mich angemeldet da ich seid gut einer Woche auch eine SV fahre.... und gleich mal eine Frage, da ich in der Suche nichts gefunden habe.
An der Maschine ist ein Hashiru Auspuff von Polo montiert. Mit EG-Genehmigungsnummer und alles. Doch der TÜV-Prüfer sagte doch das man da noch ein weiteres schreiben mitführen sollte. Hat zwar trotzdem nun bestanden, aber eben nur mit murren des Prüfers.
Sogar der TÜV-Mensch bei dem Motorradgottesdienst am Wochenende in Hamburg sagte mir das selbe, das es dazu ein Schreiben geben müsste.
Jedoch habe ich von Polo selbst nur die Aussage bekommen das da doch eine EG-Genehmigungsnummer drauf sei und deswegen keine weiteren Schriftstücke existieren.
Wie kann ich in einer Kontrolle denn der "Rennleitung" klar machen das diese EG-Genehmigung auch für dieses Motorrad freigegeben ist ?? ??
Hat da jemand erfahrungen ?? ??
Danke --Jörg--
- nille
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Re: Hashiru Auspuff beim TÜV
TurboDream hat geschrieben:...Jedoch habe ich von Polo selbst nur die Aussage bekommen das da doch eine EG-Genehmigungsnummer drauf sei und deswegen keine weiteren Schriftstücke existieren...
Das keine Schriftstücke zu dem Auspuff existieren ist schonmal falsch, da bei meinem eine Kopie solch eines Papiers dabei war (außerdem funktioniert keine Zulassung ohne Schriftstück) !
Gruß Nils
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Re: Hashiru Auspuff beim TÜV
hmm, wie ist das denn bei blinkern und spiegeln? die haben nur ein E-Prüfzeichen mit Nummer, eintragen muss man sie dadurch nicht. Dranschrauben, losfahren, Spaß habennille hat geschrieben:(außerdem funktioniert keine Zulassung ohne Schriftstück) !

Satzzeichen sind keine Rudeltiere
- nille
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Hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt 
Wenn irgendein neuentwickeltes Teil eine Tüv-Zulassung bekommt, ist das mit haufenweise Papieren verbunden.
Für Teile mit E-Nr. braucht man natürlich kein Zulassungspapier und für den Hashiru normalerweise auch nicht, da der ja so eine Nummer trägt, aber das Zulassungspapier gibt es.
Heut zu Tage pisst sich jeder Tüvler ans Bein, weil er 'ne Genehmigung für die Genehmigung haben will
Is' doch echt zum

Wenn irgendein neuentwickeltes Teil eine Tüv-Zulassung bekommt, ist das mit haufenweise Papieren verbunden.
Für Teile mit E-Nr. braucht man natürlich kein Zulassungspapier und für den Hashiru normalerweise auch nicht, da der ja so eine Nummer trägt, aber das Zulassungspapier gibt es.
Heut zu Tage pisst sich jeder Tüvler ans Bein, weil er 'ne Genehmigung für die Genehmigung haben will

Is' doch echt zum

Gruß Nils
Re: Hashiru Auspuff beim TÜV
nille hat geschrieben:TurboDream hat geschrieben:...Jedoch habe ich von Polo selbst nur die Aussage bekommen das da doch eine EG-Genehmigungsnummer drauf sei und deswegen keine weiteren Schriftstücke existieren...
Das keine Schriftstücke zu dem Auspuff existieren ist schonmal falsch, da bei meinem eine Kopie solch eines Papiers dabei war (außerdem funktioniert keine Zulassung ohne Schriftstück) !
Könntest du mir sagen woher ich so einen Zettel bekomme ?? Die von Polo waren da ja auch nicht wirklich hilfreich...
Eventuell deinen Kopieren o.ä. ??
Hab die Maschine ja gebraucht gekauft und da war bis auf den Brief und den Schein nichts bei...
Ich war zuerst auch der Meinung das sei wie bei Spiegeln Blinker etc. Nur sagte mir auch schon die Polizei, das da doch bitte mehr mitzuführen sei, da es beim Blinker recht eindeutig ist ob er seine Funktion erfüllt, beim Aupuff allerdings nicht und ob dieser für diese Maschine zugelassen sei.
- Drifter76
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Das Papier, welches du benötigst ist die Anbauanleitung für den Pott. Darin ist auch die Bestätigung, das der Hashi für die SV genehmigt ist.
Ich führe das Teil grundsätzlich mit. Falls mal wieder einer der "schlauen" Grünen mit seinem Zolli ankommt...

Falls jemand eine saubere Anleitung hat und einen guten Kopierer...
Ich führe das Teil grundsätzlich mit. Falls mal wieder einer der "schlauen" Grünen mit seinem Zolli ankommt...


Falls jemand eine saubere Anleitung hat und einen guten Kopierer...
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012
- Mosquito76
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SVrider:
Re: Hashiru Auspuff beim TÜV
Hi!
Das hier ist zwar alles schon etwas älter, aber ich bräuchte auch was schriftliches für den Hashiru an meiner SV. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal.
Das hier ist zwar alles schon etwas älter, aber ich bräuchte auch was schriftliches für den Hashiru an meiner SV. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal.
Re: Hashiru Auspuff beim TÜV
Man braucht nichts schriftliches für den Auspuff!! Ich glaube die TüV-Prüfer machen das nur um den gemeinen Mopedfahrer zu ärgern!
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
STVZO § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
STVZO § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
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Re: Hashiru Auspuff beim TÜV
also nochmals: du brauchst keine Papiere mitführen, die E-Nummer auf dem Auspuff genügt.
Gruß vom W.
Gruß vom W.
... ich wollte nur fahren, nie was ändern ... ;-)